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Strafanzeige Computerbertug - wie vorgehen?

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uhura

Carola
Registriert
09.03.08
Beiträge
112
Hi,

es erreichte jemanden Post von der Staatsanwaltschaft.
http://dejure.org/gesetze/StGB/263a.html

Hintergrund:

Vor vor einem Jahrwurde bei einem gewerblichen Ebay VK eine unlock Karte für ein iPhone gekauft. Das stimmt soweit auch.

Es soll sich nun zum Vorgang geäußert werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Anwalt. Ohne würde ich gar nichts sagen oder tun. Auch nicht im Netz.
 
anwalt?
das problem wird vermutlich aber ja auch nicht das kaufen bei ebay gewesen sein, da dann ja eigentlich eher der anbieter dran ist.
 
Tja stellt sich die Frage, warum sowas verfolgt wird.
 
Wo ist denn das ein (Computer-)Betrug? Was machen solche Karten? Übereifriger Staatsanwalt?
 
Weil Raubkopieren Böse ist. Darum geht es ja in dem Paragraphen. Warum das verfolgt wird bei dir und so weiter, kann dir nur dein Anwalt sagen.
Denk dran, die können dich auch theoretisch hier finden und hier gibt es keine Verschwiegenheit. heißt was du hier postest könnte wohmöglich verwendet werden.
 
Ich denke mit der Karte wird die interne Software ausgehebelt und somit ein Kopierschutz (oder besser ein Schutz) ausgehebelt, der wie ein Kopierschutz das benutzen von anderen Karten verhindert und diese Karte umgeht das ja. Also theoretisch eine Straftat. Aber warum wird sowas bei ebay verkauft, der Verkäufer sollte belangt werden und nicht der Käufer.
 
Bei einer Sachverhaltsdarstellung dieser Kürze ist es annähernd unmöglich, dazu qualifiziert Stellung zu beziehen. Computerbetrug stellt sich als dem Betrug § 263 nachgebildetes Vergehen dar, dessen objektiver Tatbestand sich in den genannten Tathandlungen und einem kausalen Vermögensschaden (Liegt vor, wenn sich für das Vermögen des Geschädigten unmittelbar durch die Vermögensverfügung ein negatives Saldo ergibt, Vermögensbegriff aber Streitig) erschöpft.
Gerade Betrugsdelikte sind in ihrer rechtlichen Bewertung nicht einfach und bedürfen einer genauen Sachverhaltsanalyse… Darüber hinaus ist die rechtliche Beratung hier (auch im Lichte des RDG) zumindest zweifelhaft. Rechtliche Fragen würde ich hier eigentlich weder stellen noch beantworten (Unabhängig davon, diese Sache ist zu wichtig für uhura, als dass er jetzt layenhafte Halbwahrheiten gebrauchen könnte!). Nur so viel: Solltest du eine Vorladung haben, bei der Polizei musst du nicht erscheinen, bei der Staatsanwaltschaft auf jeden Fall (§ 163a III StPO)! Aussagen musst du natürlich nicht zur Sache (§ 136 I 2 StPO), andererseits steht es dir frei, entlastende Beweisanträge zu stellen (§ 136 I 3 StPO) . Solltest du dir unsicher sein, konsultiere auf jeden Fall einen Rechtsanwalt!!!
 
Ich denke mal es geht wohl um die Entfernung des SIM-Locks vom iphone.

In der Vertragslaufzeit ist das zumindest in Deutschland laut den Nutzungsbedingungen der meisten Handyanbieter nicht zugelassen. Andere Länder sind da verbraucherfreundlicher und haben den Handyanbietern solche illegalen SIM-Locks verboten. In Deutschland wird das illegale eben legalisiert und der Verbraucher ist der gelackmeierte.

Wenn die Mindestvertragslaufzeit (meist 24 Monate) abgelaufen sind hast Du dann allerdings den Anspruch auf Entfernung des SIM-Locks. Das muss dann der Handyanbieter vornehmen und wenn er das nicht tut kann man ihn verklagen.

Ich würde auf jeden Fall die Rechtschutzversicherung konsultieren und mir von dort einen Anwalt empfehlen lassen.
 
Vorsicht, ein zweizeiliger Sachverhalt ist nicht zu lösen und wir wissen nicht, was dahinter steckt!
 
Übrigens, wenn du dir keiner Schuld bewusst bist, mach dir nicht allzu viele Sorgen! Viele Ermittlungsverfahren werden wieder eingestellt bzw. es wird von der Verfolgung abgesehen.
 
Ich wurde vor etwas über einem Monat auch aus dem gleichen Grund angezeigt, hatte mir vor einiger Zeit eine Unlock SIM für mein damaliges iPhone gekauft.
Auf einmal Stand die Polizei bei mir vor der Türe, ohne Vorwarnung, ohne davor einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen zu haben.
War vielleicht etwas überrumpelt und habe dann alles gleich zugegeben und denen die Unlock Karte ausgehändigt. Mitte dieser Woche kam dann ein Brief der Staatsanwaltschaft Konstanz, dass das Verfahren eingestellt wurde.
 
Blöde Frage, aber ist der Erwerb dieser Karte bereits illegal?
Kann ich mir kaum vorstellen, dann wäre der Verkauf ja schon illegal.
 
Deshalb haben wir auch eine Warnung zu diesen Unlock-SIMs (added SIMs) hier platziert und auf die rechtlichen Implikationen hingewiesen!

Der Eingriff in die Netzinfrastruktur, der mit diesen Karten verbunden ist, ist nicht unerheblich. Die technische Grundlage ist eine ganz andere als die des SW-Unlocks.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber die können doch nicht wissen ob du die benutzt hast..
Und dann ist man ja eigentlich nicht straffällig geworden.. Wenn nur der Eingriff in das Netz strafbar ist.. ?!
Ich würde sagen, ja ich habs gekauft aber nie benutzt.. Das können die ja nicht nachvollziehen..
Die anderen Wege scheinen ja noch legal zu sein..
 
Die Karten fälschen die Netzwerkkennung des Telefons so das, daß Gerät was normalerweise zu dieser Netzkennung gehört sich nicht mehr einbuchen kann, außerdem sollen solche Karten erhebliche Störungen im Netzwerk verursachen.
Da es in Deutschland eine allgemeine Überwachung von Händys gibt (Standort und Zeitpunkt von Telefonaten) tust du mit einer gefälschten Netzwerkkennung wahrscheinlich auch deine Indenität verschleiern, also müsst Ihr wahrscheinlich noch froh sein wenn ihr nicht auf der Liste der Terrorverdächtigen landet.

Ihr solltet mal im forum suchen was es genau zu dieser .david erwähnter Beitrag aussagt.

mfg Meru
 
Stellt sich die Frage warum die Karten frei verkäuflich sind? Das suggeriert ja, dass der Betrieb erlaubt ist.
Hasch ist ja auch verboten und kann nicht einfach über ebay bezogen werden.
 
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