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Strafanzeige Computerbertug - wie vorgehen?

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landplage

Admin
AT Administration
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06.02.05
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23.459
Stellt sich die Frage warum die Karten frei verkäuflich sind? Das suggeriert ja, dass der Betrieb erlaubt ist.
Dummheit schützt vor Strafe nicht.
Wenn Dir jemand einen nagelneuen Porsche für 10.000 € verkaufen will, kannst Du Dich auch nicht damit herausreden, daß Du nicht geahnt hast, daß der gestohlen sein könnte.
Nicht alle Händler bei Ebay (und auch im realen Leben) stehen immer mit beiden Beinen auf dem Boden des Gesetzes.
 

dakalla

Tokyo Rose
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass das aushelbeln des Simlocks strafrechtlich verfolgt wird.

Und falls sich die Anklage tatsächlich auf "Computerbetrug" nach 263a StGB beruft, dann ist das sowieso blödsinn. Es geht hier um ein Telefon(!) und außerdem willst du dir ja keinen Vermögensvorteil verschaffen? (obwohl.. es gibt sicher auch ein Pistolen-App, damit könntest du ja einen Bankraub begehen ;))

Einfach abwarten, wird mit ziemlicher Sicherheit eingestellt.
 

.david

Filippas Apfel
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Es geht hier nicht um den SIMlock oder Netlock.

Zur rechtlichen Einschätzung der added SIM Karten habe ich hier mal einen Thread erstellt. Scheint so, dass das die Strafverfolgungsbehörden ähnlich sehen. Ebenfalls mag es sein, dass die Verfahren eingestellt werden. Wird sich zeigen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Nathea

Admin
AT Administration
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Hier im Forum ist eine Rechtsberatung nicht möglich, daher wende Dich bitte an Deinen Rechtsanwalt, um konkrete Fragen im Zusammenhang mit dem an Dich gerichteten Vorwurf zu klären.

Um weiteren Spekulationen vorzubeugen schließe ich hier nun.
 
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