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Stalker

franzka

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
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Hilfe,

meine Freundin hat sich von ihrem Freund getrennt.

Getrennt hat sie sich vor gut 3 Monatne, aber er versteht es nich. Er schreibt ihr E-Mails, SMS, ICQ-Nachrichten, Skypenachrichten usw. Er lässt sie einfach nicht in Ruhe.

Aber er nervt nich nur sie, sondern auch ihr Bekanntenkreis, also ihre ganzen Komilitonen.

Habt ihr einen Tipp, was wir da machen können. Wir haben viel mit ihm geredet, er solle es lassen, aber er geht nich ab.

Was können wir machen?

Ich habe Angst um meine Freundin, dass sie von ihm verfolgt wird.

Bitte gebt uns Tipps. Wir sind langsam mit unserem Latein am Ende.

Franzka
 

andi*h

Gast
hello,

ganz klar...
sie sollte ihn anzeigen!

stalking ist mittlerweile auch kein "kavaliersdelikt" mehr und wird somit definitiv verfolgt.

lg, andi
 

stoebe

Uelzener Rambour
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Naja, wenn all das o.g. nicht mehr hilft und es von Tag zu Tag schlimmer wird, wären wohl nur noch rechtliche Schritte ne Alternative. Ne Anzeige mit Beschluss, dass er ihr nicht mehr näher als x-Meter kommen darf oder Vergleichbares (habe, was rechtliche Sachen angeht, keinen blassen Schimmer. Gibts sowas überhaupt?), wäre das Einzige, was mir nun in den Sinn kommen würde. In den meisten Fällen fruchtet das, denke ich.

Bin keine große Hilfe, sorry.


Grüße,

stoebe
 

franzka

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
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stoebe schrieb:
Bin keine große Hilfe, sorry.


Grüße,

stoebe


Nein sag, dass nicht. Sind schon gute Tipps.

Auf die Idee sind wir auch schon gekommen, aber wir wollten noch was anderes Versuchen, bevor wir die rechtlichen Schritte einlenken.
Ihr Vater (Rechtsanwalt) hat gemeint, wir sollten es erstmal Versuchen und wenn gar nix mehr geht, dann dies anwenden.

Aber danke schonmal für eure Tipps :)
 

daveinitiv

Wilstedter Apfel
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Mit dem Tipp auf dieses Gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/gewschg/BJNR351310001BJNE000100000.html
(besonders: (2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn
1. eine Person einer anderen mit einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit widerrechtlich gedroht hat oder
2. eine Person widerrechtlich und vorsätzlich
b) eine andere Person dadurch unzumutbar belästigt, dass sie ihr gegen den ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachstellt oder sie unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verfolgt.)

und mit dem Hinweis auf Stellung einer Strafanzeige, wenn das Stalken nicht aufhört, dürfte sie wohl Ruhe bekommen.
 

stoebe

Uelzener Rambour
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franzka schrieb:
Auf die Idee sind wir auch schon gekommen, aber wir wollten noch was anderes Versuchen, bevor
Nunja, was gibt es denn noch für Alternativen? Was anderes als zusammenschlagen würde mir momentan nicht einfallen - und das wäre alles andere als die richtige Lösung. Wenn Worte nicht helfen, hilft nur noch Gewalt (s.o.). Dementsprechend kann man eigtl. nur noch rechtliche Schritte in Betracht ziehen.


Grüße,

stoebe
 

philo

Roter Stettiner
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franzka schrieb:
Hilfe,

Was können wir machen?

Franzka

hallo,

da war neulich mal ein artikel bei spiegel. da stand, dass es bei vielen leuten eindruck macht, wenn mal zwei uniformierte herren vor der tür stehen.

also mein tipp: ihm mit einer anzeige drohen, wenn es nciht hilft, anzeige erstatten und mal sehen, was passiert.

skype: blocken
icq: blocken

handy: wechslen?

gruss
philo
 

andi*h

Gast
hello,

stimmt natürlich, erstmal sollte sie ihn darauf hinweisen das nun schluss mit lustig ist und sie zur polizei geht. handy wechseln ist so'ne sache, wenn er blöd genug ist und weiterhin anruft könnte das ein guter beweis sein ;)

glück auf!

lg, andi
 

stoebe

Uelzener Rambour
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Handy wechseln? Wozu noch unnötig Geld ausgeben? Strafanzeige stellen, Anwaltskosten vom Rechtsschutz bezahlen und den Verurteilten die Gerichtskosten tragen lassen (i.d.F definitiv der Ex-Freund). Desweiteren wäre das Handy, wie andi schon sagte, nen guter Beweis für die Belästigungen.
 

cineflow

Tydemans Early Worcester
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Mir fällt dazu ein, den Typen in der Gruppe (also mit möglichst vielen Freunden) noch mal zu Rede zur stellen UND die defintive Ansage "Lass mich in Ruhe!" zu machen. Freunde können beipflichten, dass auch ihnen das Ganze auf den Nerv geht. Spätestens dann begreift auch der letzte, in welcher Lage er ist. Sollte das nicht greifen -> Anwalt. Vielleicht ein Kollege ihres Vaters... möglicherweise genügt schon eine anwaltliche Androhung von rechtlichen Schritten. Dass ihr Vater das nicht selbst tun sollte, liegt auf der Hand.

That's all I have to say 'bout that.
 

Freddy K.

Jakob Fischer
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cineflow schrieb:
möglicherweise genügt schon eine anwaltliche Androhung von rechtlichen Schritten

Ob das bei so einer Person was hilft ist fraglich, vielleicht stachelt ihn das noch mehr an. Würde mich mal interessieren was er macht wenn ihr anfangt IHN massiv zu belästigen. Das dürfte ihm sicherlich nach einiger Zeit ziemlich auf den Keks gehen.
 

space

Neuer Berner Rosenapfel
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Hmm.. das mit den Uniformierten vor die Tür könnt ihr knicken!

Ich fühlte mich auch mal (massiv) bedroht und bin letzendlich zur Polizei gegangen. Dort hatte man mich aufgeklärt, dass die gar nicht zuständig sind und dass nur eine zivilrechtliche Klage einzureichen möglich sei. Ich weiß zwar, dass da ein Gesetzentwurf zum Stalken als Strafbestand existiert, leider bin ich aber nicht auf dem neuesten Stand...
Ihr Vater, der Rechtsanwalt weiß da sicher genaueres!

Das bedeutet konkret: Nur eine zivilrechtliche Klage (geht nur mit Anwalt...den habt ihr ja aber...) käme in Betracht!
Was bringt sie? Einen Gerichtlichen Beschluss..z.B. der Unterlassung. Falls dieser nicht eingehalten wird, so können Geldstrafen oder so was verhängt werden und letztendlich kann dann auch die Polizei aktiv werden...

Das Drohen mit einer Klage nutzt nichts! Erst vor dem Gericht wird sich der Stalker (eventuell) der Tragweite seines Handelns bewusst!

Persönlich denke ich, dass Stalken als Strafbestand zwar mehr durchgreifen würde, aber das Problem natürlich auch nur mit den Füssen tritt. Stalker sind krank und bedürfen psychologischer Betreuung!

Gruß
 

daveinitiv

Wilstedter Apfel
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Ich hatte oben ja schon den Gesetzeshinweis gegeben, aber anscheinend scheint das hier nicht anzukommen.
Hier noch mal eine Erläuterung von Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltschutzgesetz

Das Gewaltschutzgesetz ist Teil des Nebenstrafrechts und ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten.

Bedeutet, dass man eine Einstweilige Verfügung erwirken kann. Wenn derjenige, den die EV betrifft dagegen verstösst, dann macht er sich strafbar, was dann auch mit einer Strafverfolgung "belohnt" werden kann.
 
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Neuer Berner Rosenapfel
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Danke daveinitiv!
Der Wikipedia Artikel bestätigt im Prinzip das, was ich gerade geschrieben habe:

Zitat:

Auch bei anderen Belästigungen, wie etwa dem Telefonterror und anderen Nachstellungen (dem so genannten Stalking), können Zivilgerichte untersagen, sich der Betroffenen oder deren Wohnung zu nähern, sie weiterhin anzurufen oder sie anders zu belästigen. Dies gilt auch, wenn keine Partnerschaft zwischen Täter/Täterin und Opfer besteht.
Das Verfahrens- und Vollstreckungsrecht des Gesetzes ist so ausgestaltet, dass die Opfer schnell und einfach zu ihrem Recht kommen. Verstößt ein Täter/eine Täterin gegen die Verbote, macht er/sie sich strafbar (§ 4 GewSchG). Das Gesetz sieht in diesem Falle Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.
 

smb

Johannes Böttner
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stoebe schrieb:
Handy wechseln? Wozu noch unnötig Geld ausgeben?

kann man bei euch in Deutschland nicht im Falle einer solchen Freiheitseinschränkung die Handynummer kostenlos wechseln?

eine gute Freundin hat das vor nem knappen halben Jahr gemacht, als ihr Ex sie verfolgte, dauernd anrief und die Wohnung belagerte…

eine andere kostenlose Möglichkeit hier in Ö ist auch noch das Betreiberseitige Blockieren gewisser Nummern oder Inhaber gewisser Telefonnummern…somit würde der Stalker nicht mehr anrufen können…
 

daveinitiv

Wilstedter Apfel
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smb schrieb:
eine andere kostenlose Möglichkeit hier in Ö ist auch noch das Betreiberseitige Blockieren gewisser Nummern oder Inhaber gewisser Telefonnummern...somit würde der Stalker nicht mehr anrufen können...

Und was macht man, wenn der Anrufer CLIP ausschaltet. Also, dass die Nummer nicht mit übermittelt wird? Dann läuft die Aktion ja völlig ins Leere. o_O
 

smb

Johannes Böttner
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daveinitiv schrieb:
Und was macht man, wenn der Anrufer CLIP ausschaltet. Also, dass die Nummer nicht mit übermittelt wird? Dann läuft die Aktion ja völlig ins Leere. o_O

die Nummernsperre ist ja nur eine Möglichkeit - und was mir damals auch erklärt wurde, war, dass der Betreiber die CLIP-Funktion sperren kann, also die Nummer immer mitgesendet wird, wenn man eine Sperre auf den Inhaber der Nummer macht

bei mir kam nach der Sperre der Nummer(n) und des Inhabers der Nummer kein Anruf mehr
 

Berk

Süsser Pfaffenapfel
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unglaublich, wie oft soetwas passiert!

in meinem bekanntenkreis sind mindestens 4 mädels, denen sowas auch schon mal widerfahren ist.

wie sieht das denn mit den eltern von dem typ aus?
kann man nicht mal mit denen reden, damit sie ihm mal n bisschen vernunft einbläuen?
 

wAxen

Kronprinz Rudolf von Österreich
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Hi,

anzeigen könntest du sicherlich machen..Ich bin meistens ein friedfertiger Mensch, aber wenn jemand meine Freundin verfolgt und belästigst, dann hört für mich der Spass auf...Ich würde ihn mir schnappen und ihm sehr deutlich machen, dass man so etwas nicht macht...Möglichkeiten gibt es ja genug! Es ist schade, aber die meisten Leute verstehen das erst dann!
 

daveinitiv

Wilstedter Apfel
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smb schrieb:
die Nummernsperre ist ja nur eine Möglichkeit - und was mir damals auch erklärt wurde, war, dass der Betreiber die CLIP-Funktion sperren kann, also die Nummer immer mitgesendet wird, wenn man eine Sperre auf den Inhaber der Nummer macht

Kann ich mir nur schlecht vorstellen, denn das ist ein Eingriff in die Informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen.