Bevor hier gleich Ripp-Tipps gepostet werden, erinnere ich vorsorglich daran, dass das Umgehen von Kopierschutzen in Deutschland illegal ist und wir hier im Forum Tipps zu Programmen, die Kopierschutze umgehen, nicht dulden.ich würde den Film einfach zuerst mal Rippen und anschließend einfach mit iMovie schneiden !
Es ist eine selbstgedrehte Video DVD.
Keine Bange. Hatte bereits registriert, dass es um Eigenproduktionen gehen soll.Keine Panik, hier passiert nix illegales.
Bevor hier gleich Ripp-Tipps gepostet werden, erinnere ich vorsorglich daran, dass das Umgehen von Kopierschutzen in Deutschland illegal ist und wir hier im Forum Tipps zu Programmen, die Kopierschutze umgehen, nicht dulden.
Eigen oder nicht eigen - da macht das deutsche Recht keine Unterschiede. Wenn ein Kopierschutz da ist und dieser umgangen werden muss, ist es uninteressant, ob die DVD von ihm gekauft wurde oder nicht.Ich habe ja nur gemeint, er solle seine !eigene! DVD wie auch immer auf den Mac bringen und dann mit iMovie schneiden.
Eigen oder nicht eigen - da macht das deutsche Recht keine Unterschiede. Wenn ein Kopierschutz da ist und dieser umgangen werden muss, ist es uninteressant, ob die DVD von ihm gekauft wurde oder nicht.
Aber es geht ja um eine Eigenproduktionen, und da wird es kein Problem sein, mit den bereits genannten Mitteln das Problem lösen zu können.
sry, habe mich schlecht ausgedrückt. Mit "eigene" meinte ich seine selbst gefilmten, selbst gebrannten Urlaubsvideos o.ä. .
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.