• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Viele hassen ihn, manche schwören auf ihn, wir aber möchten unbedingt sehen, welche Bilder Ihr vor Eurem geistigen Auge bzw. vor der Linse Eures iPhone oder iPad sehen könnt, wenn Ihr dieses Wort hört oder lest. Macht mit und beteiligt Euch an unserem Frühjahrsputz ---> Klick

Sparkasse überhaupt sicher?

Jenso

Gast
Hi,

hat irgendein Typ - Person XY - unter meinem Namen einfach eine neue Karte bestellt. Für mein Konto. Unter meinem Namen.
Mir wurde das Papier vorgelegt, ob ich die Unterschrift kenne (als ob es nicht-so-schlimm wäre wenn es jemand gemacht hätte den ich kennen würde) und glaubt mir die Unterschrift hatte nichts, aber garnichts, mit meinem Namen zu tun. Nicht einmal die selben Buchstaben tauchen drin vor. Und die Karte würde natürlich an XY geliefert...
Mit PIN...

Ich will ja nicht indískret sein, aber es gibt Fälle, in denen dieses Vorgehen korrekt wäre (mein beruflicher Hintergrund…): beispielsweise, wenn eine gesetzliche Betreuung eingerichtet wurde.

Sollte dies aber nicht zutreffen und auch keine Bevollmächtigung an irgendwen erteilt worden sein, stimmen die Hinweise weiter vorn: wenn die Bank tatsächlich PIN etc. an eine dritte Person vesendet hat, ist sie selbst in der Haftung. Dann wäre Ärger angebracht!
 

hpsg

Westfälische Tiefblüte
Registriert
14.07.06
Beiträge
1.065
Ui die Geschicht ist scon arg blöd! Ich hoffe du hast das hinbekommen!

Uns ist auch mal etwas doofes passiert. Ein Kunde von mir hat ganz normal seine Rechnung bezahlen wollen, das Geld wurde von seinem Konto abgebucht, ist aber nie bei mir angekommen. Alles klar, dann haben wir einen Nachforschungsantrag gestellt, und nach drei Wochen fand die Sparkasse heraus, dass die Mitarbeiter einen Zahlendreher in der BLZ haben. Damit war für die der Fall erledigt. Ich habe kein Geld auf meinem Konto gesehen, und mein Kunde auch nicht. Darauf hin haben wir nochmal angefragt, die haben sich strickt geweigert das Geld zu ersetzen, obwohl es nachweislich deren Fehler war. Jetzt hat mein Kunde die Sparkasse angezeigt. die haben natürlich Einspruch eingelegt, jetzt kommt es Wohl zum Prozess. Ich habe nun mein Geld schon seit fünf Monaten nicht gesehen, es ist auch verdammt viel Geld, also sehr ärgerlich!
 

JGmerek

Boskop
Registriert
22.02.05
Beiträge
211
diese dinge sind immer blöd. :(

Hier ist der Zahlende derjenige, der ersteinmal in die Röhre schaut. Denn erfüllt hat man seinen Zahlungsanspruch immer erst dann, wenn der Empfänger sein Geld hat. Das heißt Bankfehler gehen meist ersteinmal zu Lasten des Einzahlers.

Natürlich hat er einen Rückzahlungsanspruch gegen den Kontoinhaber, an den er versehentlich das Geld geschickt hat. Dabei könnte ihm ein Anwalt helfen. Wenn dieser pleite ist, oder sich aus dem Staub gemacht hat, dann hat man bei einem Verschulden der Bank einen Schadensersatzanspruch gegen diese. Aber alles muss man erst einmal selbst auf eigene Vorkasse und Risiko durchsetzen. Da ist schon gut wenn, eine Rechtsschutz das übernimmt.

Noch einmal ein Tip zur Überweisung. Eine von der Bank ausgeführte Überweisung kann nicht wieder rückgängig gemacht werden. Man muss sich immer an den "falschen" Empfänger des Geldes wenden, damit er es zurück überweist. Das ist gerade bei Trickbetrügereien ein großes Problem. Ich selbst versuche wo es nur geht, die Lastschriftfunktion oder Einzugsermächtigung zur Zahlung zu nutzen. Diese kann man nähmlich bei der eigenen Bank widerrufen. Hilft auch bei E-Bay-Verkäufern, die keine Ware verschicken, wenn bei denen Zahlung per Lastschrift überhaupt möglich ist.

Viele Grüße
Jens
 

hpsg

Westfälische Tiefblüte
Registriert
14.07.06
Beiträge
1.065
Ja, aber wenn die Sparkasse den Zahlendreher reinbringt, dann sind die doch Schuld? Dann muss man die doch dafür ran kriegen. Vor allem bei der Summe.
 

Jenso

Gast
Wenn der Zahldreher tatsächlich von der Sparkasse gemacht wurde… - wie soll das nachgewiesen werden? Ggf. hast Du selbst denen etwas Falsches diktiert, zumindest hast Du den Überweisungsträger unterschrieben, nehme ich an.
Warum hat denn überhaupt ein Mitarbeiter der Spk. Deine Überweisung ausgefüllt; was ist auf dem Durchschlag zu sehen?
Da gibt es evtl. ein dickes Problem mit der Beweislast!
 

hpsg

Westfälische Tiefblüte
Registriert
14.07.06
Beiträge
1.065
nein wieso, mein Kunde hat den Durchschlag mit dem Überweisungsträger, und der zeigt eindeutig meine richtigen Kontodaten an. Nun hat die Sparkasse selber gesagt, dass sie einen Zahlendreher hinein gemacht haben.
 

Jenso

Gast
Pardon, da war die Fehlerquelle wohl auf seiten Deines Kunden.

Daraufhin bekomme ich aber richtig „kalte Füße“ (traurige Erfahrungen), denn den Überweisungsdurchschlag kann ja jeder gestalten, wie er will… hoffentlich hat Dein Kunde den Betrag wirklich an Dich überweisen wollen! - Die Spk des Kunden müßte Microfiches vom Original-Zahlungsauftrag haben: dort muß nun unbedingt geforscht werden! - Es muß ja sichergestelllt sein, daß nicht etwa der Kunde betrügerisch vorgeht.
 

hpsg

Westfälische Tiefblüte
Registriert
14.07.06
Beiträge
1.065
Ne das tut er ja nicht, wir haben des öfteren schon Aufträge von ihm ausgeführt. Aber durch diesen Prozess müsste die Sparkasse ja von alleine auf die Idee kommen die Daten abzugleichen.
 

Jenso

Gast
Dann wünsche ich Dir viel Erfolg bzw. Glück! - Hoffentlich geht das Ganze einigermaßen gut aus…
 

JGmerek

Boskop
Registriert
22.02.05
Beiträge
211
Ja, aber wenn die Sparkasse den Zahlendreher reinbringt, dann sind die doch Schuld? Dann muss man die doch dafür ran kriegen. Vor allem bei der Summe.

Tja, grundsätzlich hast Du recht. Aber...

Die Sparkasse wird das Geld nur schwerlich freiwillig rausrücken. Also muss der Einzahlende der Sparkasse nachweisen, dass sie einen Fehler gemacht hat. Und muss die vielleicht auch noch vor Gericht bringen (zum Glück gibt es da gewisse Beweiserleichterungen, sonst wäre das unmöglich. Man hat ja keine Einblicke in den technischen Ablauf von Zahlungsanweisungen und Überweisungen bei Banken.) Bis der Einzahler endlich irgendwoher die fehlgeleitete Zahlung zurückerhält, hat der Gläubiger sein Geld immer noch nicht. Da aber der Weg der Zahlung bis zum Gläubiger, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf Gefahr des Schuldners läuft, gerät der Schuldner in Verzug mit seiner Zahlung, weil der Gläubiger sein Geld nicht hat. Mit allen Konsequenzen, Zinsen, Mahnbescheid, drohender Prozeß, Gerichtskosten usw.o_O

Wenn ich das selbst so hier lese, muss ich sagen, Bares hat seinen Reiz, oder?o_O

Liebe Grüße
Jens
 

diosinc

Gast
nunja ich persönlich halte ziemlich wenig von spasskassen und volkskranken - da möchte man mal irgendeine kleinigkeit haben (sparkonto oder sonnstwas) und muss sich erstmal 300 versicherungen andrehen lassen. die einrichtung eines dispos wird nur mit gleichzeitiger abgabe der seele genehmigt. - daher bin ich sehr zufriedener direkt-banken kunde.

ich persönlich bin der bei der comdirect (www.comdirect.de) - ist eine tochter der commerzbank. - sehr zu empfehlen ist auch die ING DiBA (www.ing-diba.de) oder die DKB (www.dkb.de) - alles banken mit kostenlosen girokonten, geringen dispo zinsen (falls man das mal benötigt) und einer gratis visa karte. - was will man mehr?

lg

diosinc