- Registriert
- 07.01.09
- Beiträge
- 8
...und wenn Du statt "YES" "NO" schreibst, deaktivierst Du es natürlich wieder![]()
hehe, das bleibt vorerst auf "YES"

...und wenn Du statt "YES" "NO" schreibst, deaktivierst Du es natürlich wieder![]()
Ich glaube manche von uns sind zu stark von Windows "infiziert" und versuchen alles "einstellen", "verbessern", "justieren" statt sich ganz einfach darauf verlassen, dass das OS X das beste und benutzerfreundlichste Betriebssystem ist. Downloaden, installieren und geniessen! Das ist Lion!
Gruß
Peter
Kann ich nur bestätigen, dass es mit dem integrierten TP nicht funktioniert. Beweisvideo gefällig? xD
Bist Du wirklich ganz sicher?
Heute habe ich den Lion auf MacBook (late 2008, glaube ich) von meinem Sohn installiert. Die Installation von einem selbsterstelltem USB Stick verlief erwartungsgemäß absolut ohne Probleme. Das System funktioniert 100% und was soll ich noch sagen... auch Doppelklick funktioniert parallel mit zwei Fingern tippen und unten rechts klicken... für alle ungläubigen selbstverständlich auch Beweismittel
http://gallery.me.com/pezet/101279/Doppelklick MacBook
Extra für JackFuchs: Ich glaube diesmal wirst Du nicht behaupten es handelt sich nicht um Lion, oder?
Gruß
Peter
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.