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Der Hightech-Verband BITKOM sieht keinen Bedarf für ein explizites Rückgaberecht für digitale Güter. In einer Stellungnahme widerspricht der Verband entsprechenden Forderungen seitens des hessischen Verbraucherschutzministeriums. Dessen amtierende Ministerin Lucia Puttrich hatte Anfang Mai gefordert, ein Rückgaberecht, ähnlich wie bei "Pullovern" der Fall, müsse auch für digitale Güter wie Apps gelten. Für BITKOM-Geschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder sei dies jedoch eine "realitätsferne Überregulierung".[PRBREAK][/PRBREAK]
„Apps sind in Deutschland sehr erfolgreich und haben sich zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor entwickelt. Mit dem Kauf von Apps wurden 2012 in Deutschland 430 Millionen Euro umgesetzt, mehr als doppelt so viel wie 2011", erklärt Rohleder. Dies zeige, dass Besitzer von Smartphones und Tablets ein unkompliziertes und sicheres Einkaufen in den App Stores schätzen.
Vor diesem Hintergrund sehe der Verband keinerlei Bedarf für eine gesetzlich verankerte Rückgaberegelung. Vielmehr fände damit eine "realitätsferne Überregulierung statt", die vor allem Start-ups und Entwickler treffen könnte. So wird beispielsweise ein Großteil der Apps von "Einzelkämpfern" entwickelt, wie etwa die RSS-App "Reeder" oder nicht zuletzt auch die Eishockey-App "Eiszeit". Durch derlei Maßnahmen könnten den Entwicklern viele Einnahmen verloren gehen.
Ohnehin sei der App-Markt heute bereits sehr transparent und nutzerfreundlich gestaltet, heißt es seitens der BITKOM weiter. Nutzer hätten die Möglichkeit, sich über Screenshots oder Nutzerbewertungen zu informieren und könnten so vermeiden, die "Katze im Sack" zu kaufen. Ferner weist der Verband aber auch auf bereits existierende Lösungen hin: "In vielen App-Stores gibt es bereits heute die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis innerhalb einer kurzen Frist eine bezahlte App wieder zurückzugeben", heißt es. Bisher trifft dies aber allenfalls auf Googles mobile Betriebssystem Android zu, Apple bietet eine solche Lösung nicht ohne Umwege an.
„Apps sind in Deutschland sehr erfolgreich und haben sich zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor entwickelt. Mit dem Kauf von Apps wurden 2012 in Deutschland 430 Millionen Euro umgesetzt, mehr als doppelt so viel wie 2011", erklärt Rohleder. Dies zeige, dass Besitzer von Smartphones und Tablets ein unkompliziertes und sicheres Einkaufen in den App Stores schätzen.
Vor diesem Hintergrund sehe der Verband keinerlei Bedarf für eine gesetzlich verankerte Rückgaberegelung. Vielmehr fände damit eine "realitätsferne Überregulierung statt", die vor allem Start-ups und Entwickler treffen könnte. So wird beispielsweise ein Großteil der Apps von "Einzelkämpfern" entwickelt, wie etwa die RSS-App "Reeder" oder nicht zuletzt auch die Eishockey-App "Eiszeit". Durch derlei Maßnahmen könnten den Entwicklern viele Einnahmen verloren gehen.Ohnehin sei der App-Markt heute bereits sehr transparent und nutzerfreundlich gestaltet, heißt es seitens der BITKOM weiter. Nutzer hätten die Möglichkeit, sich über Screenshots oder Nutzerbewertungen zu informieren und könnten so vermeiden, die "Katze im Sack" zu kaufen. Ferner weist der Verband aber auch auf bereits existierende Lösungen hin: "In vielen App-Stores gibt es bereits heute die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis innerhalb einer kurzen Frist eine bezahlte App wieder zurückzugeben", heißt es. Bisher trifft dies aber allenfalls auf Googles mobile Betriebssystem Android zu, Apple bietet eine solche Lösung nicht ohne Umwege an.
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