Mark.3k
Angelner Borsdorfer
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also die sache mit der garantie und gewährleistung ist doch so, gewährleistung ist vom gesetz her geregelt, sprich im bgb steht, dass derjenige der das ding verkauft, 24 monate gewährleistung geben muss. Zusätzlich steht noch da, das man bei einem sachmangel der innerhalb der ersten 6 monate auftritt davon ausgeht, dass er von anfang an da war.
Was darausfolgt, dass man bei einem defekt im 9. Monat nicht automatisch davon ausgeht das er von anfang an da war.
Glücklicherweise ist man noch in der Apple garantie drin.
Hier ist es so, das Garantie etwas freiwilliges vom hersteller ist. Der hersteller kann also selber sagen, ok ich übernehme 5 jahre garantie dafür das die eine schraube nicht bricht. Er kann in seine garantiebedingungen reinschreiben was er will.
Da solche bediengungen meistens sehr schwammig formuliert sind, lässt sich halt oft drüber streiten...
Und sog. Schönheitsfehler fallen bei apple sowieso nicht unter die garantie...
Was darausfolgt, dass man bei einem defekt im 9. Monat nicht automatisch davon ausgeht das er von anfang an da war.
Glücklicherweise ist man noch in der Apple garantie drin.
Hier ist es so, das Garantie etwas freiwilliges vom hersteller ist. Der hersteller kann also selber sagen, ok ich übernehme 5 jahre garantie dafür das die eine schraube nicht bricht. Er kann in seine garantiebedingungen reinschreiben was er will.
Da solche bediengungen meistens sehr schwammig formuliert sind, lässt sich halt oft drüber streiten...
Und sog. Schönheitsfehler fallen bei apple sowieso nicht unter die garantie...