Marino
Uelzener Rambour
- Registriert
- 08.01.09
- Beiträge
- 374
Zum Thema Neugerät auf Wunsch.
@ Matrazäh
Welches Gesetz sagt, dass 3x Tausch ein Recht auf ein neues Gerät macht?
Das Gerücht hält sich hartnäckig.
@ DaMikstar
Auch das stimmt leider nicht.
§439 BGB - Nacherfüllung
1. Absatz sagt, dass der Käufer selber die Art der Mängelbeseitigung bestimmen darf. Dabei kann er wählen zwischen Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache.
Also reparieren oder ein anderes Gerät bekommen. Ob das nun neu oder generalüberholt ist, ist hier nicht geregelt. Bei den meisten Händlern wird es ein neues Gerät sein. Kauft man hingegen direkt bei Apple, können die ja ein generalüberholtes geben.
Man bekommt also bei Apple direkt eher ein generalüberholtes. Bei anderen Händlern ist die Wahrscheinlichkeit eines neuen höher.
@ Matrazäh
Welches Gesetz sagt, dass 3x Tausch ein Recht auf ein neues Gerät macht?
Das Gerücht hält sich hartnäckig.
@ DaMikstar
Auch das stimmt leider nicht.
§439 BGB - Nacherfüllung
1. Absatz sagt, dass der Käufer selber die Art der Mängelbeseitigung bestimmen darf. Dabei kann er wählen zwischen Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache.
Also reparieren oder ein anderes Gerät bekommen. Ob das nun neu oder generalüberholt ist, ist hier nicht geregelt. Bei den meisten Händlern wird es ein neues Gerät sein. Kauft man hingegen direkt bei Apple, können die ja ein generalüberholtes geben.
Man bekommt also bei Apple direkt eher ein generalüberholtes. Bei anderen Händlern ist die Wahrscheinlichkeit eines neuen höher.