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Ps3 (60gb) KAUFWANDLUNG

Chanjo

Uelzener Rambour
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Hej leute.

Habe mir am 30.03.2007 in berlin bei karstadt eine 60gb ps3 gekauft, die damals 600€ gekostet hat. Zwischendurch musste ich sie insgesamamt 3-4x einschicken. (zum reparieren). Die belege dazu habe ich noch. Davor ging ich jedoch zu karstadt, weil ich bei ihm ja die 24 monatige gewaehrleistung habe. Er wies mich auf die reparaturfirma TVS hin. Also wand ich mich an sie. Dort wurde sie, wie oben schon beschrieben 3-4x eingeschickt. Nur ist das geraet wieder defekt . Das laufwerk spuckt nich sofort die disc aus. Erst nach mehrmaligem betaetigen der auswurftaste. Der haendler hat 2 reparaturversuche, danach hat der kunde die moeglichkeit eine kaufwandlung durchzufuehren. Habe ich also die moeglichkeit auf eine kaufwandlung bei karstadt? - unter beruechksichtung der %e die er mir fuer die benutzung abziehen wird.

Ueber hilfe wuerde ich mich nicht beklagen :)
Wusstenich wo rein damit.

Mfg. Flo
 

mscsnoopy

Ontario
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Falsches Forum - im Café wär's besser aufgehoben :)

Welche %e soll er dir abziehen? Ne neue geben und gut ist..
 
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Kwoth

Kalterer Böhmer
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Meinem Kenntnisstand nach sind drei Reparaturen an einem Teil notwenig für einen Austausch. Also wenn dein Laufwerk nun das vierte Mal den Geist aufgeben hat besteht ein rechtlicher Anspruch auf ein Rücktritt vom Kaufvertrag.

In der Praxis wird das eigentlich immer so behandelt, dass nach dem dritten Defekt der Umtausch gegen den Kaufpreis stattfinden kann. Irgendwelche Abnutzungsgebühren muss man auch nicht zwangsläufig zahlen, aber das ist mehr die persönliche Erfahrung mit der Kulanz verschiedener Unternehmen.

Ich würde einfach mal hingehen und das Geld verlangen... mal gucken was Karstadt dann sagt.
 
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Chanjo

Uelzener Rambour
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Falsches Forum - im Café wär's besser aufgehoben :)

Welche %e soll er dir abziehen? Ne neue geben und gut ist..

Ja sorry fuer den falschen thread.

Er darf mir ueber diesen langen nutzungszeitraum, gewisse prozente vom kaufpreis abziehen. Habe die konsole letzten jahres am 30.03 gekauft. Das 60gb modell gibt es nich mehr im freien handel zu kaufen. Wuerde fuer die konsole sogar ne billigere xbox360 elite nehmen. Habe vor mir solch eine zu holen. Hat jemand schon welche erfahrung mit solch einer kaufwandlung? Sind die echt so kulant?
 

Kwoth

Kalterer Böhmer
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Er darf mir ueber diesen langen nutzungszeitraum, gewisse prozente vom kaufpreis abziehen. Habe die konsole letzten jahres am 30.03 gekauft. Das 60gb modell gibt es nich mehr im freien handel zu kaufen. Wuerde fuer die konsole sogar ne billigere xbox360 elite nehmen. Habe vor mir solch eine zu holen. Hat jemand schon welche erfahrung mit solch einer kaufwandlung? Sind die echt so kulant?

Ähm, hast du gelesen, was ich geschrieben habe?!

Zum Thema "Nutzungszeitraum und prozente abziehen": http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/verbraucher/:Umtausch-BGH-Verbraucherrechte/647098.html

Nochmal: Im Normalfall bekommst du einfach das volle Geld wieder. Zumindest war es bei mir bis jetzt immer so.
 

Chanjo

Uelzener Rambour
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Meinem Kenntnisstand nach sind drei Reparaturen an einem Teil notwenig für einen Austausch. Also wenn dein Laufwerk nun das vierte Mal den Geist aufgeben hat besteht ein rechtlicher Anspruch auf ein Rücktritt vom Kaufvertrag.

In der Praxis wird das eigentlich immer so behandelt, dass nach dem dritten Defekt der Umtausch gegen den Kaufpreis stattfinden kann. Irgendwelche Abnutzungsgebühren muss man auch nicht zwangsläufig zahlen, aber das ist mehr die persönliche Erfahrung mit der Kulanz verschiedener Unternehmen.

Ich würde einfach mal hingehen und das Geld verlangen... mal gucken was Karstadt dann sagt.

Damals habe ich sie 3x wegen einem luefterdefekt einschicken muessen - ist auf den belegen vermerkt. Ist das schon ein grund fuer eine wandlung. Ist aber schon uebern jahr her.
 

Chanjo

Uelzener Rambour
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Deswegen bitte immer vorher genau lesen ;) habe es 2x geschrieben :)
Habe aber doch 24 monate gewaehrleistung. Diese muessen mir doch sicherlich dabei helfen :)
 

Aepfelsaft

Cox Orange
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§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3.nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) 1Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. 2Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. 3Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.



§ 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz


(2) Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

§ 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung *)

(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.


§ 346 Wirkungen des Rücktritts

(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.
(2) 1Statt der Rückgewähr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweit 1.die Rückgewähr oder die Herausgabe nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist,
2.er den empfangenen Gegenstand verbraucht, veräußert, belastet, verarbeitet oder umgestaltet hat,
3.der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht.
Mit Kulanz hat das Ganze also nichts zu tun. Es ist dein gutes Recht.
 
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Kwoth

Kalterer Böhmer
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Deswegen bitte immer vorher genau lesen ;) habe es 2x geschrieben :)
Habe aber doch 24 monate gewaehrleistung. Diese muessen mir doch sicherlich dabei helfen :)

Ja, dachte dennoch du wärst noch im Garantiezeitraum. Wie schickt man eigentlich 3-4x ein? Also ich kenne nur 3 oder 4x? ;)

WIe auch immer: Wenn sich Karstadt stur stellt und auf der nach 6 Monaten eintretenden Beweislastumkehr rumreitet und behauptet, dass der Laufwerksfehler nicht von Anfang an bestand könnte das zu Problemen führen. Aber im Normalfall ist Karstadt ziemlich kulant und wird da keine große Sache daraus machen. Einfach alles fein zusammensuchen, Rechnung einpacken, Reparaturbelege einpacken und denen freundlich klarmachen, dass es dir reicht und du nun gerne dein Geld wieder hättest.

Klappt eigentlich immer.
 

Chanjo

Uelzener Rambour
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ich habe schon hoffnung und bedenken das es klappt. immerhin hat ER das gerät ja nicht selber geschickt. habe das alles selber getan. jedoch wird er mir das sicherlich vorwerfen. habt ihr vielleicht quellen zu den links die ihr mir gepostet habt? würde diese gerne dem karstadt verkäufer vorlegen.
 

M4c-Rock

Gala
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Hi

Arbeite auch in einem Geschäft die Videogames verkaufen. Der Händler hat das recht 3 x nachzubessern. Du hast ja immer von TVS eine neue Konsole bekommen ( repariert wird da nur sehr selten) und hast auf diese immer eine neue Garantie von einem Jahr !!!!

Die Firma Sony und damit auch TVS sind sehr arrogannt was Gutschriften und so angeht. Deswegen stellt sich Karstadt auch so quer. Die haben Angst die Konsole nicht zurüchgeben zu können und verkaufen is ja auch nicht. Das sollte aber nicht dein Problem sein. Ich würde bei TVS anrufen und mit denen das ganze besprechen und Sie bitten die Konsole für Karstadt gutzuschreiben oder Sie bitten eine Verkaufsversion ( mit Karton und Zubehör) zu schicken. Lass dir den Namen des Mitarbeiters sagen und geh dann zu Karstadt und hol dir dein Geld.

Und bleib ruhig und sachlich. Wenn man sofort auf sein Recht pocht machen viele Verkäufer dicht. Natürlich ist es dein Recht aber man will ja einfach zum ziel kommen und da macht der Ton halt einfach die Musik.
 

Chanjo

Uelzener Rambour
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Hi

Arbeite auch in einem Geschäft die Videogames verkaufen. Der Händler hat das recht 3 x nachzubessern. Du hast ja immer von TVS eine neue Konsole bekommen ( repariert wird da nur sehr selten) und hast auf diese immer eine neue Garantie von einem Jahr !!!!

Die Firma Sony und damit auch TVS sind sehr arrogannt was Gutschriften und so angeht. Deswegen stellt sich Karstadt auch so quer. Die haben Angst die Konsole nicht zurüchgeben zu können und verkaufen is ja auch nicht. Das sollte aber nicht dein Problem sein. Ich würde bei TVS anrufen und mit denen das ganze besprechen und Sie bitten die Konsole für Karstadt gutzuschreiben oder Sie bitten eine Verkaufsversion ( mit Karton und Zubehör) zu schicken. Lass dir den Namen des Mitarbeiters sagen und geh dann zu Karstadt und hol dir dein Geld.

Und bleib ruhig und sachlich. Wenn man sofort auf sein Recht pocht machen viele Verkäufer dicht. Natürlich ist es dein Recht aber man will ja einfach zum ziel kommen und da macht der Ton halt einfach die Musik.
hört sich ganz gut an. ich bleibe bei solchen sachen immer ruhig und sachen. bei meinem iphone wurde ich etwas unangenehmer, da sie das gerät innerhalb der ersten 3 tage nach vertragsabschluss einschicken wollten. das geht ja ma garnicht :) meine bedenken beziehen sich jedoch auf die lange nutzungsdauer. 24monate sind erst am 30.03.2009 vorbei. theoretisch noch 3 monate zeit. hoffe das alles klappt. hatte aber schon einige probleme mit karstadt. einmal liefs ganz gut. damals hatte die NEUE konsole die ich bei karstad gekauft habe, einen "lackfehler." habe ohne wenn und aber eine neue konsole bekommen. das war jedoch innerhalb der ersten 14tage nach kauf. bin bei sowas schon etwas nervös. ich möchte ihn auf das BGB verweisen, in dem meine rechte stehen, die ein user auf der ersten seite gepostet hat.

edit:
habe 3 belege von tvs. dort ist jedoch nicht vermerkt worden, um welchen fehler es sich genau gehandelt hat. ich behaupte bei karstadt einfach, dass es sich wiederholt um den laufwerksfehler handelt. wären dann schon 4x.

mfg. flo
 

Chanjo

Uelzener Rambour
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Update

UPDATE

war gestern bei karstadt. habe mit dem leiter gesprochen. er muss zuerst mit TVS sprechen um zu erfahren was man da machen kann. er selbst ist nicht so kulant um mir den kaufpreis zu erstatten. meine garantie ist abgelaufen. meine gewährleistung jedoch noch nicht. das macht jedoch nichts, da die gewährleistung ohnehin lächerlich gehandhabt wird. man hat als kunde also nur 1 jahr garantie. die gewährleistung braucht man erst garnicht anzusprechen, da sie dem kunden sowieso nicht weiterhilft. finde ich total lächerlich. er meinte jedoch, dass ich mir "eventuell" eine 80gb mitnehmen darf. das sind jedoch noch immer 200€ preisunterschied zur 60gb version. was kann ich da also tun? bräuchte tipps. wäre zwar mit na 80gb incl. Little Big Planet zufrieden, jedoch habe ich dann noch den hintergedanken, dass ich mein recht nicht vollkommen ausgenutzt habe. gegen sowas hat man ja echt keine chance :( wäre über einen rat echt sehr dankbar.

vielen dank

mfg. chanjo
 

shokei

Macoun
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Der Preisverfall bei elektronischen Geräten ist einfach so. Du kannst ja auch bei nem TV der mal 4000€ gekostet hat nach 1 1/2 Jahren das Geld zurück verlangen, wenn das gute Stücke nur noch 2000€ kostet^^

Ich denke mehr als nen neues Gerät wirst du nicht bekommen und damit biste echt noch gut beraten, immerhin ist es eine neue Konsole.
 

Chanjo

Uelzener Rambour
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Der Preisverfall bei elektronischen Geräten ist einfach so. Du kannst ja auch bei nem TV der mal 4000€ gekostet hat nach 1 1/2 Jahren das Geld zurück verlangen, wenn das gute Stücke nur noch 2000€ kostet^^

Ich denke mehr als nen neues Gerät wirst du nicht bekommen und damit biste echt noch gut beraten, immerhin ist es eine neue Konsole.

Die wartezeit betraegt bis zu 3 monaten -_- der karstadt typ meinte, dass ich froh sein kann, wenn ich von tvs eventuell ne 40gb bekomme, da ich ja kein anrecht mehr auf garantie habe und dies aus kulanz geschieht. Wenn das eintreffen sollte, gibts aber ramba zamba :)