Marcel Bresink
Breuhahn
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Ich zitiere mal aus einem anderen Thread.
Da steht nur in Wirklichkeit etwas ganz anderes, als was @_macminimal jetzt behauptet, auch wenn es ironisch sein soll. Damit auch @_macminimal es versteht, noch einmal die Fakten:
- Apple prüft nicht, ob eine App Schadfunktionen (Malware), bisher unbekannte Computerviren oder Funktionen gegen den Datenschutz (Ausspionieren des Benutzers) enthält. All das ist technisch so nicht machbar.
- Apple prüft tatsächlich, ob eine App "sicher und angemessen" ist. Dabei lügen sie nicht, aber man muss genau zwischen den Zeilen lesen, was damit gemeint ist. "Sicher" bedeutet nicht das, was einige Benutzer für Punkt (1) halten. Aus gutem Grund behauptet Apple das aber auch nicht.
- Der App-Anbieter hat die Altersgrenze für Kindersicherung korrekt angegeben.
- Der App-Anbieter liefert eine gültige Datenschutzerklärung (die von Apple aber nicht weiter geprüft wird).
- Der Benutzer ist gesichert gegen Inhalte wie Glücksspiel, Pornographie, politische Propaganda, Urheberrechtsverstöße, usw.
- Der Benutzer ist gesichert gegen Geldflüsse außerhalb von Apples Kontrolle im Zusammenhang mit der App.
- Die App verstößt nicht gegen Apples Geschäftsinteressen.
- Die App kann Apple als Verkäufer nicht in rechtliche Probleme bringen.
- Die App darf nicht zu weitreichende Funktionen haben, so dass sie kaum die Gelegenheit haben, echte Schutzfunktionen (für "Sicherheit" im Sinne von Punkt 1), die über das Betriebssystem des Endgeräts zur Laufzeit aktiv werden und nichts mit einer "Prüfung" zu tun haben, zu umgehen.
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