iTelebim
Aargauer Weinapfel
- Registriert
- 06.07.09
- Beiträge
- 755
Wenn ich unschlüssig bin ob etwas das Geld wert ist rechne ich noch in Mark um.:-DWie ich die schöne deutsche Mark vermisse...
Das waren noch Zeiten
Wenn ich unschlüssig bin ob etwas das Geld wert ist rechne ich noch in Mark um.:-DWie ich die schöne deutsche Mark vermisse...
Das waren noch Zeiten
Ja früher bin ich bei uns im Dorf zum Laden gegangen und konnte mir für 2 Mark ne ordentliche Tüte mit Süßigkeiten kaufen. Nach der Umstellung bin ich mit nem Euro dahin und hab ne halbe Tüte voll bekommen. Die haben die Sachen fast zum Einkaufspreis verkauft haben also keine großen Gewinne gemacht. Da hab ich mich geärgert weil ich nicht soviele Süßigkeiten kaufen konnte.:-D Als ich später gemerkt habe dass viele einfach die Preise 1:1 umgestellt haben habe ich angefangen zu überlegen ob die Dinge mir wirklich soviel wert sind.
Zumindest erwachsener wie einige andere hier die ja nen paar Jahre aelter sind.
[preview]So auch ein Remix von PacMan* (4,99 Euro), der den kleinen Gelben in 3D-Grafik über das Spielfeld fressen lässt. Das Original PacMan Classic* (4,99 Euro) wurde vor einiger Zeit auch portiert. Genau wie seine Freundin Ms. PacMan* (4,99 Euro). Die erste Version des gelben Nimmersatt erschien übrigens am 12. Mai 1980 in Japan.[/preview]
* Mit einem Kauf über diesen Link unterstützt ihr Apfeltalk mit einem kleinen Prozentsatz des unveränderten Verkaufspreises.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.