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MACaerer

Roter Herbstkalvill
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Das ist kein genereller Kündigungsgrund. Vielmehr kommt es darauf ob der AG die eingeschränkte private Nutzung des firmeneigenen Internetzugangs erlaubt oder nicht. Die meisten AG machen das allerdings, dass sie die private Nutzung generell untersagen. Das liegt daran, dass sie in u. U. Regress genommen werden können, falls der AN im Internet illegale Dinge vornimmt.

MACaerer
 
Vielleicht ist er Dir auch schon auf die Schliche gekommen. In Absprache mit dem Betriebsrat (falls vorhanden) und/oder Polizei geht es dann ganz schnell. Immerhin handelt es sich a) um Diebstahl oder b) um Betrug oder c) a+b.

Also es ist ja immernoch eine Frage wie der Arbeitsgeber das mit den Mitarbeitern regelt, vielleicht darf er ja surfen.