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Originale Metadaten auslesen für Gericht

tiny

Westfälischer Gülderling
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Mein Problem:
Ich habe als Opfer dem Gericht Fotoaufnahmen mit hineingestempeltem Datum (Datestamper) vorgelegt. Der Täter behauptet nun aber, daß diese Aufnahmen manipuliert wurden und nicht das korrekte Datum anzeigen (durch die App aufgestempelt wurden). In der Fotos App am iPhone kann man ja unter "Bearbeiten" die Anzeige des Datums zwar ändern, aber wenn man dann mit der Datestamper App den Datumstempel draufgibt, wird trotzdem das korrekte Aufnahmedatum angegeben. Also liest die DatestamperApp eh die korrekten Metadaten aus. So weit so gut.

Meine Frage: Sind die Metadaten vom Aufnahmedatum immer fix mit dem Foto verbunden (so wie ich es annehme) oder könnte man auch diese Metadaten auf ein anderes Datum ändern? So wie der Täter dies behauptet. Ich brauche eine wasserdichte Aussage, damit ich beweisen kann, daß meine vorgelegten Fotoaufnahmen tatsächlich zum aufgestempelten Datum angefertigt wurden. Damit wäre der Täter praktisch "überführt". Der Richter ist wahrscheinlich nicht sehr Softwareaffin und ich möchte das dann auch einem Laien darlegen können.

Natürlich könnte ich auch mein iPhone einem Gerichtsgutachter übergeben, aber das will ich nicht, weil das Gerät dann "weg ist" und klarerweise auch private Fotoaufnahmen, Emails etc. drauf sind... Oder kann ich die Fotos auf einen USB stick kopieren und dem Gericht übergeben - und das sind dann die korrekten Metadaten mit dem Aufnahmedatum drauf?
 

Patrick Rollbis

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Bei mir ist es so am iPad:
Ich kann das Aufnahmedatum über die Fotos-App ändern, erhalte danach aber immer die Möglichkeit dieses „Zurückzusetzen“. Dann wird das Datum und Uhrzeit auf das ursprüngliche, originale Datum geändert.
Sofern man das iPhone dem Richter präsentiert und anhand der EXIF-Daten hervorgeht, dass genau dieses iPhone das Bild aufgenommen hat und es das Original-Datum gespeichert hat (ohne Möglichkeit es zurückzusetzen), ist das eindeutig.

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tiny

Westfälischer Gülderling
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Danke für die rasche Antwort. Ich fürchte, das überzeugt einen Richter nicht, wenn dann der Täter mit seinem iPhone ein Foto aufruft, in die Einstellungen geht und mit einem Klick das Aufnahmedatum verändert. Ist ganz easy durchzuführen. EXIF bedeutet ja perse schon "Änderung".
Ich wollte eine wasserdichte Erklärung wo steht, daß man Metadaten nicht ohne einen Freund bei der NSA ändern kann.
 

Macbeatnik

Golden Noble
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Da man die Originaldaten löschen kann erübrigt sich eigentlich jede weitere Diskussion, die Metadaten sind mit Sicherheit für dich keine Hilfe, da hat der Täter durchaus recht.
 
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Patrick Rollbis

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Geht es denn eventuell über das "Erstelldatum" der Datei selbst?
 

tiny

Westfälischer Gülderling
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Wenn man die Metadaten löschen kann, kann man diese Daten dann auch verändern? Das würde bedeuten, daß der Richter meine Fotoaufnahmen nur als Indiz ansehen darf. Nicht gut.
Der Täter ist schon mehrmals längere Zeit im Gefängnis gewesen. Jetzt wieder. Dort lernt man offenbar sehr viel. Ich dachte bis jetzt, daß man die Originalmetadaten nicht verändern kann.
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
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Ich brauche eine wasserdichte Aussage, damit ich beweisen kann, daß meine vorgelegten Fotoaufnahmen tatsächlich zum aufgestempelten Datum angefertigt wurden. Damit wäre der Täter praktisch "überführt". Der Richter ist wahrscheinlich nicht sehr Softwareaffin und ich möchte das dann auch einem Laien darlegen können.

Natürlich könnte ich auch mein iPhone einem Gerichtsgutachter übergeben, aber das will ich nicht, weil das Gerät dann "weg ist" und klarerweise auch private Fotoaufnahmen, Emails etc. drauf sind...
ich weiß nicht genau, wie es in Österreich im Vergleich zu Deutschland ist, nehme aber an, dass es sehr vergleichbar ist: Die Tatsachenfindung ist Aufgabe des Gerichts und Du bist nur Zeuge. Deine Aufgabe ist nicht, Datumsstempel in Fotos zu packen, nicht den Richter überzeugen und schon gar nicht als Zeugen jemanden überführen. Wenn das Gericht der Meinung ist, dass es der Wahrheitsfindung dient, wird es selbst einen Gutachter/Sachverständigen hinzuziehen.

Zu Deiner Frage:
Fotos.app speichert zerstörungsfrei. D.h. die Originale werden belassen und die Zusatzinformationen bspw. über die Mediathek hinzugefügt. Das bedeutet aber nicht, dass aus der Annahme, man betrachte jetzt "Originale" zweifelsfrei hervorgeht, dass alle Angaben echt waren und sind. Früher hat man Bilder begutachtet, ob Anzeichen einer Manipulation vorlagen (hat das Negativ/Dia minimalste Kratzer, die auf ein Skalpell hindeuten könnten?). Heutzutage muss man schon Annahmen treffen, ob die Begleitumstände es als glaubwürdig erscheinen lassen, dass die Metainformationen passen, denn diese lassen sich digital ändern (exiftool). Journalisten z.B. verifizieren Bilder aus anderen Quellen mit zeitlich passenden anderen Bildern in social networks z.B. über das Aussehen von Plätzen, auf denen etwas passiert ist.
Ich will damit sagen:
Entspann Dich. Die kommen auf Dich zu, nicht umgekehrt. Ok: "sollten.. zukommen". Und schon gar nicht solltest Du an etwas rumwerkeln, von dem Du selbst ausgehst, dass es Beweise sein könnten, die jemanden belasten. Auch wenn es juckt, gib ihm nicht die Chance mit den Behauptungen, Du hättest manipuliert, durchzukommen!
 
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alex34653

Kaiserapfel
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Die Bestellung eines Sachverständigen durch das Gericht, der das Gerät auswertet (und da dann auch feststellt wann die jeweilige Datei angelegt wurde) empfiehlt sich wohl. Und das alleinige In-Aussicht-stellen, inkl. Kostenübertragung an den Beschuldigten (bei Verurteilung) könnten schon bewirken dass dieser allfällige Behauptungen widerruft.

Ansonsten, falls Cloudspeicher verwendet wird, lässt sich hier das Upload-Datum feststellen (wenn dies vor dem vom Beschuldigten behaupteten Zeitpunkt liegt, dürfte die Sache recht klar sein).

Wobei: Die Ausreden sind oftmals haarsträubend, und wenn der Richter kein technisches Wissen hat ist wohl wirklich ein SV die beste Lösung.
 
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MacAlzenau

Golden Noble
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Deine Aufgabe ist nicht, Datumsstempel in Fotos zu packen, nicht den Richter überzeugen und schon gar nicht als Zeugen jemanden überführen. Wenn das Gericht der Meinung ist, dass es der Wahrheitsfindung dient, wird es selbst einen Gutachter/Sachverständigen hinzuziehen.
Das hängt aber auch davon ab, ob es um ein Strafverfahren geht oder einen Zivilprozess.
Daß tiny sich als Opfer sieht, kann in beiden Fällen zutreffen.
 

tiny

Westfälischer Gülderling
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Es ist ein Zivilprozess. Der Täter hat gegen eine Unterlassungsverpflichtung zum wiederholten mal verstoßen. Hat dafür vom Gericht eine Strafe von 25.000,- bekommen + seine und meine Anwalts- und Gerichtskosten. Das summiert sich. In der österr. Zilvilrechtsordnung ist jedoch eine sogenannte Impugnationsklage vorgesehen, wenn der Täter seine Tat abstreitet. Dann bin ich in der "Beweispflicht". Mit meinen Fotoaufnahmen ist die Tat ganz klar belegt (es handelt sich um wiederholte Sachbeschädigung). Doch wie von alex34653 oben schon geschrieben, glaubt man als Unbescholtene gar nicht, was ein Täter für "Ausreden" vorbringen kann. Hier eben die Behauptung meine vorgelegten Beweisfotos mit Zeitstempel wären "bearbeitet" und daher nicht glaubwürdig.

@alex34653
Danke für den Tip mit dem Gutachten bezüglich "in die iCloud hochgeladener Zeitpunkt". Da muß ich vielleicht mein iPhone gar nicht dem Gericht übergeben 😃👏🤝👍
 
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