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Ordnungswidrigkeit Maske - was würdet ihr in meinem Fall tun?

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Mitglied 105235

Gast
kurz zu 3.
hier im thread
sehen das einige wohl anders.
 

Montfort

Gelbe Schleswiger Reinette
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„... mit der Zahlung des Verwarngeldes abgeschlossen wurde“ - bedeutet das dann, wenn Du das nicht sofort bezahlt hättest, hätte der Widerspruch evtl. etwas genützt?
Nein. Eine Verwarnung / Verwarngeld ist immer freiwillig (56 Absatz 2 OWiG) . D.h. wenn man sie nicht akzeptieren will, anerkennt, nicht einsichtig ist, dann lehnt man ab und zahlt einfach nicht. In der Folge, dass dann regelmäßig ein Bußgeldverfahren eröffnet wird, inklusive Verwaltungsgebühr. Hiergegen kann man sich wehren.

Mit Zahlung des Verwarnungsgeldes ist das Verfahren abgeschlossen. Die Antwort derBehörde war somit korrekt.
 

dtp

Roter Winterstettiner
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1. Es ist auch regelmäßig ein probates und erfolgsversprechendes Mittel, im Rahmen des Widerspruchverfahrens die Meinung aus dem Forum in gedruckter Forum vorzulegen. War man sich vorher nicht sicher, wird ganz regelmäßig der Meinung der Internet-Foristen gefolgt.

Wie kommst du angesichts meiner Schilderungen und des Threadverlaufs zu diesem doch etwas sinnfreien Schluss?

2. Es ist vollkommen unerheblich, ob es heute Überlegungen(!) gibt, die vielleicht(!) in der Zukunft(!) eine Lenkungswirkung entfalten sollen, wenn es hier um eine Handlung in der Vergangenheit(!) geht. Außer du hast einen Fluxkompensator.

Auch das ist absolut an den Haaren herbeigezogen. Ich kann jedenfalls aus meinen Schilderungen keine unzulässige Ex-Post-Betrachtung oder dergleichen erkennen. Sprich, es war damals schon sehr fraglich, ob das Tragen von Masken außerhalb geschlossener Räume, insbesondere auf Straßen, eine Wirkung hat. Nicht umsonst wurde in vielen Bundesländern eine entsprechende Maskenpflicht in Fußgängerzonen wieder aufgehoben. So z.B. auch in Baden-Württemberg mit deutlich höheren Inzidenzwerten. Mir ist nur leider kein Gerichtsurteil bekannt, dass das Tragen von Masken auf Straßen (insbesondere abseits von Versammlungen und Demonstationen) für unverhältnismäßig erachtet hat.

3. Es scheint immer noch nicht angekommen zu sein: Eine Impfung ist kein absoluter Schutz vor einer Ansteckung,. Auch nicht nach der zweiten Impfung. Die Wirksamkeit der Impfung als Maßnahme erhöht sich schlagartig für die Gesamtbevölkerung, wenn möglichst alle Menschen einen hohen Abwehrwert haben. Selbst mit zweimailiger Impfung, hättest du dich also anstecken und Geimpfte, wie auch Ungeimpfte, anstecken und vielleicht damit sogar töten können. Mit dem Unterschied, dass es "damals" noch deutlich weniger ungeimpfte gegeben hat.

Nochmals, es war draußen in der Fußgängerzone, die Inzidenz lag an dem Tag bei unter 30 und zudem hatten meine Frau und ich kurz vorher einen Test gemacht, der negativ war. Die Gefahr, dass wir jemanden auf offener Straße hätten anstecken können, lag also bei Null, zumal auch spätere Tests im nachfolgenden Urlaub auf Juist allesamt negativ waren.

4. Insofern war das Ordnungsgeld vielleicht nicht kostenlos, aber offensichtlich umsonst - denn wirklich ein Überdenken hat ja nicht stattgefunden.

Doch, es hat ein Überdenken stattgefunden. Ich bin nur bisher nicht zu einer anderen Erkenntnis gelangt, sondern halte das erhobene Ordnungsgeld nach wie vor für unverhältnismäßig und angesichts meiner Schilderungen auch für ungerecht. Aber wie gesagt, wir haben den Fehler begangen, es sofort zu begleichen, weil wir uns von den Polizisten in der akuten Situation "überzeugen" ließen.

Und wirklich jeder, dem ich diesen Fall geschildert habe, hatte kein Verständnis für das erhobene Bußgeld.
„... mit der Zahlung des Verwarngeldes abgeschlossen wurde“ - bedeutet das dann, wenn Du das nicht sofort bezahlt hättest, hätte der Widerspruch evtl. etwas genützt?

Wenn ich die Zahlung vor Ort verweigert hätte, dann wäre mir von Amts wegen ein Anhörungsbogen zugeschickt worden, mit dem ich mich zum Sachverhalt hätte äußern müssen. Im Rahmen dieses Anhörungsbogen hätte ich dann die Möglichkeit zum Widerspruch gehabt. Mit Zahlung des Bußgeldes habe ich quasi kongludent zugestimmt. Insofern hat das Ordnungsamt zwar in der Sache korrekt gehandelt, allerdings hätte ich eine amtsseitige Einlassung zu dem Vorwurf der besonderen Drucksituation und der Äußerung der Polizisten dahingehend erwartet, dass sie dringend die sofortige Zahlung empfehlen würden, da ein Widerspruch eh keinen Erfolg haben würde.
 
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Prince_Antony

Cripps Pink
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„... mit der Zahlung des Verwarngeldes abgeschlossen wurde“ - bedeutet das dann, wenn Du das nicht sofort bezahlt hättest, hätte der Widerspruch evtl. etwas genützt?

Das hätte zu 99,9% was genützt.

Ein Kollege meiner besseren Hälfte hätte mit seiner Familie in Quarantäne bleiben müssen. Keiner der 4 hat sich daran gehalten, und irgend ein Denunziant hat sie hin gehängt.

Jeder der Familie hätte 1000 € bezahlen sollen, jeder hat Widerspruch eingelegt, und bei jeden kam der Brief nach Hause, in dem stand das das Verfahren eingestellt wurde. Soviel dazu.

Beleidigungen, Kluge Sprüche etc. gegenüber mir kann sich der Corona Fanclub an dieser Stelle sparen. Es wurde lediglich eine gerechtfertigte Frage beantwortet, mehr nicht.
 
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Montfort

Gelbe Schleswiger Reinette
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Das hätte zu 99,9% was genützt.
Nein. Eine Verwarnung / Verwarngeld ist immer freiwillig (56 Absatz 2 OWiG) . D.h. wenn man sie nicht akzeptieren will, anerkennt, nicht einsichtig ist, dann lehnt man ab und zahlt einfach nicht. In der Folge, dass dann regelmäßig ein Bußgeldverfahren eröffnet wird, inklusive Verwaltungsgebühr. Hiergegen kann man sich wehren.

Mit Zahlung des Verwarnungsgeldes ist das Verfahren abgeschlossen. Die Antwort derBehörde war somit korrekt.
 

alex34653

Kaiserapfel
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15.09.08
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Auch das ist absolut an den Haaren herbeigezogen. Ich kann jedenfalls aus meinen Schilderungen keine unzulässige Ex-Post-Betrachtung oder dergleichen erkennen. Sprich, es war damals schon sehr fraglich, ob das Tragen von Masken außerhalb geschlossener Räume, insbesondere auf Straßen, eine Wirkung hat. Nicht umsonst wurde in vielen Bundesländern eine entsprechende Maskenpflicht in Fußgängerzonen wieder aufgehoben. So z.B. auch in Baden-Württemberg mit deutlich höheren Inzidenzwerten. Mir ist nur leider kein Gerichtsurteil bekannt, dass das Tragen von Masken auf Straßen (insbesondere abseits von Versammlungen und Demonstationen) für unverhältnismäßig erachtet hat.

Mag sein, da hättest du aber im Voraus das Gesetz/die rechtliche Vorschrift bekämpfen sollen. Mit Anwalt, vor einer Behörde, belegen dass es so nicht sein kann/darf… sich einfach nicht daran zu halten ist die denkbar schlechteste Möglichkeit.

Noch dazu verstehe ich nicht ganz: Ist es jetzt aus Unwissenheit passiert (womit dieses Argument ja nicht zählen würde), oder aus purer Absicht weil du der Meinung bist die Vorschrift sei falsch gewesen? Beides gleichzeitig kann kaum sein.



Nochmals, es war draußen in der Fußgängerzone, die Inzidenz lag an dem Tag bei unter 30 und zudem hatten meine Frau und ich kurz vorher einen Test gemacht, der negativ war. Die Gefahr, dass wir jemanden auf offener Straße hätten anstecken können, lag also bei Null, zumal auch spätere Tests im nachfolgenden Urlaub auf Juist allesamt negativ waren.

Dies kann nur halt keiner wissen, zumindest solange die Behörden nicht endlich beginnen Medien, Hellseher und Wahrsager (die an deiner Aura bemerken dass du getestet bist und auch wissen dass du noch testen wirst) einzustellen. Und selbst wenn: Solange die Vorschriften sind wie sie sind, wird auch ein Wahrsager dich beamtshandeln (müssen). Auch der generalpräventiven Wirkung wegen - weshalb sollte eine Gruppe von Menschen nicht kontrolliert werden, Einzelne (zB Jugendliche) aber schon? Das wäre doch in gewisser Art und Weise diskriminierend, meinst du nicht?

Auch ob du „nur kurz“ ohne Maske warst oder nicht ist recht unerheblich. Eine Observation über einen gewissen Zeitraum ist wohl nicht vorgesehen, um Strafbarkeit zu erlangen.

Und bevor das - vermeintlich bevorstehende - Argument kommt: Im Gegensatz dazu, dass man gleich zu behandeln ist, hat man keinen Anspruch darauf nicht beamtshandelt zu werden wie jemand anders bzw. dass dieser vor einem selbst beamtshandelt werden müsse („Mütter mit Kindern“ wären ohne Maske gesichtet worden). Auch weißt du nicht ob diese nicht in Folge beamtshandelt wurden, davor (und ggf. eine Befreiung von der Tragepflicht vorweisen konnten),… Auch ist es juristisch nicht zulässig zu sagen “der andere macht den Fehler auch, deswegen darf ich nicht gestraft werden“.



Doch, es hat ein Überdenken stattgefunden. Ich bin nur bisher nicht zu einer anderen Erkenntnis gelangt, sondern halte das erhobene Ordnungsgeld nach wie vor für unverhältnismäßig und angesichts meiner Schilderungen auch für ungerecht. Aber wie gesagt, wir haben den Fehler begangen, es sofort zu begleichen, weil wir uns von den Polizisten in der akuten Situation "überzeugen" ließen.

Ich weiß nicht wie die rechtliche Lage in D ist, bei uns (Ö) sind die Beträge fix vorgegeben. Da gibt‘s kein Verhandeln, keinen Mengenrabatt wenn mehrere Übertretungen gleichzeitig gesetzt werden oä.

Die Unterscheidung ist zu treffen ob die Übertretung fahrlässig oder zumindest bedingt vorsätzlich gesetzt wurde (in 2. Fall wird es teurer, dann via Verwaltungsstrafverfahren). Und deinen Posts folgend sehe ich eher 2., insofern bist du wohl noch eher glimpflich davon gekommen.

Und wirklich jeder, dem ich diesen Fall geschildert habe, hatte kein Verständnis für das erhobene Bußgeld.

Fremd- und Selbstwahrnehmung gehen hier wohl gravierend auseinander. Es sei denn du meinst mit „geschildert“ ausschließlich verbale Äußerungen in deiner Bubble (da weiß ich nicht ob dir niemand widersprochen hat). Hier - und da handelt es sich durchaus um eine Schilderung des Sachverhaltes deinerseits - gibt es durchaus Leute die Verständnis für die Sanktionen haben. Falls du das nicht deutlich herausgelesen haben solltest: Ich bin zB so jemand. (Und üblicherweise wirst du hier eher ehrlichere Antworten erhalten, als persönlich von Menschen die dir nahestehen, mit dir nicht diskutieren wollen, beruflich mit dir zusammenarbeiten müssen etc.)

Wenn ich die Zahlung vor Ort verweigert hätte, dann wäre mir von Amts wegen ein Anhörungsbogen zugeschickt worden, mit dem ich mich zum Sachverhalt hätte äußern müssen. Im Rahmen dieses Anhörungsbogen hätte ich dann die Möglichkeit zum Widerspruch gehabt. Mit Zahlung des Bußgeldes habe ich quasi kongludent zugestimmt. Insofern hat das Ordnungsamt zwar in der Sache korrekt gehandelt, allerdings hätte ich eine amtsseitige Einlassung zu dem Vorwurf der besonderen Drucksituation und der Äußerung der Polizisten dahingehend erwartet, dass sie dringend die sofortige Zahlung empfehlen würden, da ein Widerspruch eh keinen Erfolg haben würde.

Die „Drucksituation“ versteh ich einfach nicht. “Drucksituation“ weil jemand in Uniform vor dir stand? Dich angesprochen hat? Dich auf ein vermeintlich rechtswidriges Verhalten aufmerksam gemacht hat?
 
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dtp

Roter Winterstettiner
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@alex34653 Lies dir den Thread einfach noch mal ganz von vorne durch. Eventuell erklären sich dann einige Fragen von selbst.

Ich wollte ja auch nur den Ausgang schildern, und gut ist. Alles andere wurde bereits im Verlauf des Threads mehrfach diskutiert.

Das Thema ist soweit durch für mich. Der Thread kann aus meiner Sicht gerne geschlossen oder gelöscht werden.
 

Nathea

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Genau das tue ich jetzt auch. Thema geschlossen.
 
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