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Optibay / Zweite Festplatte in MacBook vs. Garantie

Super-Jokkel

Boskop
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Ich habe schon einige Foren durchsucht und Threads gelesen. Einige sind zum Thema 2. Festplatte extrem lang. Irgendwie habe ich noch nicht das passende Gefunden.

Daher meine Frage: Verliert man durch den Einbau eines Festplattenrahmen (Optibay) die Garantie seines Apple Geräts.

Erläuterung zur Frage:
Um den Optibay Rahmen zu installieren müsste man das Superdrive ausbauen und mit den Rahmen ersetzen. Viele meinten in Foren, dass der Eingriff zu groß sei und man die Garantie seines MacBooks verliert.
Laut iFixit sehe ich aber nicht, dass man ein Garantiesiegel beschädigt. Sollte man also Probleme mit dem MacBook haben könnte man dreist sein und es mit der eingebauten Optibay einsenden oder einfach vorher wieder das Superdrive einbauen.
 

bml

Prinzenapfel
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Bedenke die Möglichkeit interner Sensoren, die ein Öffnen des Gerätes erkennen und speichern. Ein Äquivalent zum Feuchtesensor im iPhone.
 

das_micha

Leipziger Reinette
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Ich habe schon einige Foren durchsucht und Threads gelesen. Einige sind zum Thema 2. Festplatte extrem lang. Irgendwie habe ich noch nicht das passende Gefunden.

Daher meine Frage: Verliert man durch den Einbau eines Festplattenrahmen (Optibay) die Garantie seines Apple Geräts.

Erläuterung zur Frage:
Um den Optibay Rahmen zu installieren müsste man das Superdrive ausbauen und mit den Rahmen ersetzen. Viele meinten in Foren, dass der Eingriff zu groß sei und man die Garantie seines MacBooks verliert.
Laut iFixit sehe ich aber nicht, dass man ein Garantiesiegel beschädigt. Sollte man also Probleme mit dem MacBook haben könnte man dreist sein und es mit der eingebauten Optibay einsenden oder einfach vorher wieder das Superdrive einbauen.


Ich würde einfach mal mit nem ASP sprechen. Hatte mal mit einem in HH über das gleiche Vorhaben mit dem iMac gesprochen und die sagten mir, wenn sie es einbauen würden, würde die Garantie erhalten bleiben.
Aber ich glaube im Gesetz steht auch irgendwo etwas wie: "Bei fachmännischem Einbau bleibt die Garantie erhalten" nur würde ich mich nicht auf die Diskussion im Schadensfall einlassen wollen. Denke da würde man den kürzeren Ziehen. Wenn du es beim ASP machen lässt, dann muss er dafür haften.
 

Super-Jokkel

Boskop
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Wie meinst Du das mit Interne Sensoren? Sind das Hardware Sensoren, oder ist das die Software, welche merkt, dass ein neues "Superdrive" eingebaut wurde? Ich habe von solchen Sensoren noch nie was gehört, nur von Garantiesiegeln. Könntest Du da etwas mehr Infos geben?
 

Macnum

Martini
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Selbige Gedanken hatte ich vor kurzem auch gehabt... Du kannst auf Risiko gehen und es einfach versuchen, oder dir überlegen, ob dir deine Garantie die 40€ Einbaukosten (bei Gravis) mit definitivem Garantieerhalt wert sind.
 

ImpCaligula

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Ich habe schon einige Foren durchsucht und Threads gelesen. Einige sind zum Thema 2. Festplatte extrem lang. Irgendwie habe ich noch nicht das passende Gefunden.

Du verlierst die Garantie. Punkt. Mit dem Umbau machst Du einen sog. "harten Eingriff" in die Hardware, so dass man tatsächlich die Garantie verliert. Nun könnte man sagen... wenn man es nicht sieht, dann weiß es doch nach dem Rückbau keiner. Richtig. Allerdings sieht man unter einer Lupe (die reicht dazu schon aus) ob Du an den Schrauben des SuperDrive gedreht hast oder nicht. Es ist fast unmöglich beim Aus/EInbau und erneutem Aus/Einbau keine Spuren zu hinterlassen.

Eigentlich ist die Garantie nicht weg, wenn Du was machst, was keinen Defekt dadurch verursacht, ABER das "dumme" an der "Geschichte" ist - dass sich nach so etwas die Beweislast umkehrt. Sprich - wenn das Teil defekt ist - in dem Fall das MBP - dann musst Du nachweisen, dass Deine Aktion NICHT schuld am entsprechenden Defekt ist. Viel Spass bei Gutachter und Co. Rechtsanwälte und Co... Ergo - gib den Gravis oder Apple Store Mitarbeiter das Geld in die Hand und gut ist...

Es KANN sein es geht alles gut. Hat man aber mal den Ärger...
 

das_micha

Leipziger Reinette
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Welches Gesetz regelt denn angeblich ein völlig freiwilliges Angebot des Herstellers?
Bin der Meinung das im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz gelesen zu haben. Aber wieso freiwilliges Angebot des Herstellers? Seitwann kann sich ein Hersteller von der Gewährleistung befreien??? Das wäre mir neu.
Ok, zugegeben ich habe fälschlicherweise das Wort Garantie verwendet.
Und wenn Du von der Garantie sprichst, dann hast Du natürlich vollkommen Recht, aber in meinen Augen ist das Wort Garantie, grade bei Apple nur ein massenkompatibler Ausdruck für das erste Jahr der Gewährleistung bevor die Beweislastumkehrung in Kraft tritt.
Davon ausgenommen ist jetzt natürlich das kostenpflichtige Apple Care. Das ist ne ganz andere Baustelle.
 

czemmy

Golden Delicious
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so,ich war grade im apple store in München und da war die offizielle Ansage vom Techniker folgende:
"Also wenn dus wieder zurückbaust, und wir nicht sehen dass du was umgebaut hast, dann hast du Garantie.Wenn wirs sehen hast du keine mehr. Kommt halt drauf an ob wirs sehen wollen oder nicht."
Mit sehen meinte er ob die Schrauben kaputt sind, oder irgendwas sonst...
Und bei Gravis machen sie den Umbau nichtmehr....denn wenn man die Rechnung eines zertifizierten Apple-Technikers hätte der den Umbau vollzogen hat, dann hätte man Garantie...Wer also Garantie will braucht einen zertifizierten Techniker der das macht...
 

das_micha

Leipziger Reinette
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so,ich war grade im apple store in München und da war die offizielle Ansage vom Techniker folgende:
"Also wenn dus wieder zurückbaust, und wir nicht sehen dass du was umgebaut hast, dann hast du Garantie.Wenn wirs sehen hast du keine mehr. Kommt halt drauf an ob wirs sehen wollen oder nicht."
Mit sehen meinte er ob die Schrauben kaputt sind, oder irgendwas sonst...
Und bei Gravis machen sie den Umbau nichtmehr....denn wenn man die Rechnung eines zertifizierten Apple-Technikers hätte der den Umbau vollzogen hat, dann hätte man Garantie...Wer also Garantie will braucht einen zertifizierten Techniker der das macht...


Das bestätigt das was ich zu Anfang geschrieben habe!
 

MacAlzenau

Golden Noble
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Ok, zugegeben ich habe fälschlicherweise das Wort Garantie verwendet.
Klar erkannt.
Auch wenn man das immer schnell in einen Topf wirft (ich mach's auch, und auch viele Verkäufer machen es): Wenn wir hier rechtliche Tipps geben, sollten wir das klar auseinanderhalten.
Für die Garantie kann der Hersteller nämlich ziemlich frei festlegen, was er anbietet oder voraussetzt, die Gewährleistung, für die meines Wissens auch der Händler zuständig ist, nicht der Hersteller, dagegen ist relativ klar geregelt.
 

Member 116225

Gast
Hallo zusammen,

ich wollte das Thema nochmal kurz anstupsen. Der Geburtstag meines MBPs nähert sich und somit auch die Frage, ob ein ACPP sinnvoll ist.
Mein MBP habe ich mit einem Optibay ausgestattet.

Die Situation ist nun folgende: Nehmen wir an, ich erwerbe die ACPP, bekomme im Laufe der nächsten zwei Jahre Probleme mit dem MBP und müsste es zur Reparatur einschicken. Ich würde dann natürlich die zweite Festplatte ausbauen, das Laufwerk wieder einbauen.
Dann müsste ich mir dennoch die Daumen drücken, dass der Eingriff nicht gesichtet wird, damit mein MBP überhaupt repariert wird?

Sollte Apple die Reparatur dann verweigern, würde ich mir ordentlich in den Allerwertesten beißen, da ich ja das gute Geld für den ACPP ausgegeben habe.



Grüße,
vAro
 

foxxxi

Bismarckapfel
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Das kann eigentlich nur ein Erfahrungsbericht beantworten, wobei dieser natürlich auch nur einen Einzelfall wiedergeben würde - aber die Chancen könnte man damit sicherlich erstmal abschätzen.
 

cascade

Welscher Taubenapfel
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Bin der Meinung das im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz gelesen zu haben. Aber wieso freiwilliges Angebot des Herstellers? Seitwann kann sich ein Hersteller von der Gewährleistung befreien??? Das wäre mir neu.
Ok, zugegeben ich habe fälschlicherweise das Wort Garantie verwendet.
Und wenn Du von der Garantie sprichst, dann hast Du natürlich vollkommen Recht, aber in meinen Augen ist das Wort Garantie, grade bei Apple nur ein massenkompatibler Ausdruck für das erste Jahr der Gewährleistung bevor die Beweislastumkehrung in Kraft tritt.
Davon ausgenommen ist jetzt natürlich das kostenpflichtige Apple Care. Das ist ne ganz andere Baustelle.

Du hast zwei Jahre Gewährleistung vom Händler (nicht von Apple, außer Hersteller gleich Händler). Die ist gesetzlich geregelt. Aber nach 6 Monaten gibt es eine Beweislastumkehr. Und da du dann mittels Gutachten nachweisen müsstest, dass das Gerät schon beim Kauf mangelhaft war, ist sie im Prinzip nach einem halben Jahr nutzlos, bzw. beruht auf der Kulanz des Händlers.

Zusätzlich gewährt Apple dir freiwillig eine einjährige Garantie. Deren Bedingungen darf Apple sich aussuchen. Aber: Sie müssen sich an die beim Kauf selbst aufgestellten Bedingungen (Garantieschein, Anleitung, irgendwo werden die zu finden sein) halten.
 

xees

Lambertine
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Du hast zwei Jahre Gewährleistung vom Händler (nicht von Apple, außer Hersteller gleich Händler). Die ist gesetzlich geregelt. Aber nach 6 Monaten gibt es eine Beweislastumkehr. Und da du dann mittels Gutachten nachweisen müsstest, dass das Gerät schon beim Kauf mangelhaft war, ist sie im Prinzip nach einem halben Jahr nutzlos, bzw. beruht auf der Kulanz des Händlers.

Zusätzlich gewährt Apple dir freiwillig eine einjährige Garantie. Deren Bedingungen darf Apple sich aussuchen. Aber: Sie müssen sich an die beim Kauf selbst aufgestellten Bedingungen (Garantieschein, Anleitung, irgendwo werden die zu finden sein) halten.
Es gab da mal ein verbraucherfreundliches Grundsatzurteil, das besagt dass ein Speichereinbau oder Festplattentausch ein normales Vorgehen innerhalb der PC Welt ist (da ging es um ne Windowsmaschine, kein Laptop). Wenn ich also die Festplatte tausche ähnlich wie eine Fachkraft (Stecker tauschen usw. bei Netzfreiheit) dann darf eine Garantie oder Gewährleistung nicht versagt werden, sofern der Garantiegeber nicht nachweisen kann dass der Schaden ursächlich ist. Da ist also eine Art Beweisumkehr festgestellt worden. Urteil ist schon länger daher kann ich das nicht mehr vorlegen.

Klar wenn sich Apple queerlegt nützt das ganze Urteil nix, wenn man nicht Rechtschutzversichert ist. Und der Rechner liegt erstmal brach. Kostentreibend bei Apple sind ja noch nicht mal die Einbaukosten sondern die völlig überteuerten Preise für die Hardware. Bei Speichern schlagen die schon 1000 % auf.