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Murer Reinette
- Registriert
- 16.12.10
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Sowohl SMS, MMS als auch Joyn* stellen einen Kommunikationsstandard dar. Ebenso stellt das Internet einen Kommunikationsstandard dar. Wir bezeichnen aber ausdrücklich nicht Programme zur Nutzung des Internets oder zur Kommunikation im Internet als Kommunikationsstandard. Programme dienen lediglich dazu, den Kommunikationsstandard Internet zu nutzen.
Insofern ist es unzutreffend, wenn wir bezüglich der Kommunikationsstandards von einer möglichen Verletzung der Netzneutralität sprechen. Denn eine Verletzung der Neutralität liegt nur dann vor, wenn Dienste zur Nutzung des Kommunikationsstandards bevorzugt werden. Bemerke: Wir unterscheiden zwischen Kommunikationsstandard und Kommunikationsdienst.
Whatsapp ist ein Kommunikationsdienst und die Bevorzugung dieses Dienstes stellt eine Verletzung der Netzneutralität im Bezug der Nutzung eines Kommunikationsstandards dar.
Anders sehe es aus, wenn beispeislweise die MMS lediglich ein Dienst nur Nutzung eines Kommunikationsstandards wäre. Da aber die MMS selbst ein Kommunikationsstandard ist, können wir hier nicht von einer Verletzung der Netzneutralität sprechen. Würden wir whatsapp hingegen als anerkannten Kommunikationsstandard erklären, würde die kostenfreie Bereitstellung dieses Standards wiederum keine Verletzung der Netzneutralität bedeuten, auch wenn es sehr fraglich wäre, wenn wir einen Dienst zur Nutzung des Kommunikationsstandards Internet selbst zum Kommunikationsstandard erklären.
Trotz der vielen Wiederholungen hoffe ich, dass meine Ausführungen noch verständlich sind.
*Ich selbst finde es allerdings höchst fragwürdig, dass Joyn als Kommunikationsstandard gilt.
Insofern ist es unzutreffend, wenn wir bezüglich der Kommunikationsstandards von einer möglichen Verletzung der Netzneutralität sprechen. Denn eine Verletzung der Neutralität liegt nur dann vor, wenn Dienste zur Nutzung des Kommunikationsstandards bevorzugt werden. Bemerke: Wir unterscheiden zwischen Kommunikationsstandard und Kommunikationsdienst.
Whatsapp ist ein Kommunikationsdienst und die Bevorzugung dieses Dienstes stellt eine Verletzung der Netzneutralität im Bezug der Nutzung eines Kommunikationsstandards dar.
Anders sehe es aus, wenn beispeislweise die MMS lediglich ein Dienst nur Nutzung eines Kommunikationsstandards wäre. Da aber die MMS selbst ein Kommunikationsstandard ist, können wir hier nicht von einer Verletzung der Netzneutralität sprechen. Würden wir whatsapp hingegen als anerkannten Kommunikationsstandard erklären, würde die kostenfreie Bereitstellung dieses Standards wiederum keine Verletzung der Netzneutralität bedeuten, auch wenn es sehr fraglich wäre, wenn wir einen Dienst zur Nutzung des Kommunikationsstandards Internet selbst zum Kommunikationsstandard erklären.
Trotz der vielen Wiederholungen hoffe ich, dass meine Ausführungen noch verständlich sind.
*Ich selbst finde es allerdings höchst fragwürdig, dass Joyn als Kommunikationsstandard gilt.
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