• Wieder einmal haben uns unsere Apfeltalker tolle Fotos zur Abstimmung eingesandt. Welches ist Euer Favorit? Stimmt mit ab! Hier geht es zur Abstimmung --> Klick
  • Es ist bereits Apfeltalk-Tradition und wir möchten sie auch in diesem Jahr fortsetzen: Unser Apfeltalk-Weihnachtslogo-Wettbewerb hat begonnen! Gestaltet für uns das Weihnachtsbanner, das im Monat Dezember bis zum Weihnachtsfest unsere Webseite schmücken soll. Lasst Eurer Kreativität freien Lauf! Hier geht es zum Wettbewerb --> Klick

Neue Festplatte -> Qual der Wahl

Wie sieht das aus mit dem Rückgaberecht?
Angenommen ich kaufe diese Platte bei Amazon, packe diese aus und teste sie.
Darf/Kann ich diese dann ohne weiteres zurückschicken und mein Geld wiederbekommen?

LG
Grundsätzlich gilt bei Einkäufen in Onlineshops ein Rückgaberecht von i.d.R. zwei Wochen (näher definiert im Fernabsatzgesetz). Ob das auch gilt, wenn die Ware bereits geöffnet und verwendet wurde, weiß ich leider nicht. Deswegen einfach mal bei Amazon anrufen.
 
Gilt. Es gibt aber kein "Rückgaberecht", sondern ein "Widerrufsrecht". Ist aber im Endeffekt das selbe. Fernabsatzgesetz gibts auch nicht mehr, das wurd ins BGB übernommen.

Jedenfalls gab es kürzlich ein Urteil, dass man sogar ausprobierte Wasserbetten zurückschicken darf.
 
Also 100% sicher, dass wenn ich ne Platte hole und teste, kann ich sie einfach wieder zurückschicken und mein Geld wieder verlangen?

LG