• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Viele hassen ihn, manche schwören auf ihn, wir aber möchten unbedingt sehen, welche Bilder Ihr vor Eurem geistigen Auge bzw. vor der Linse Eures iPhone oder iPad sehen könnt, wenn Ihr dieses Wort hört oder lest. Macht mit und beteiligt Euch an unserem Frühjahrsputz ---> Klick

Möglicher Betrug...was tun?

  • Ersteller basti51
  • Erstellt am

T-lo

Weißer Winterglockenapfel
Registriert
28.11.06
Beiträge
889
Solange ein Betrug nicht rechtswirksam festgestellt ist, wäre die Namensnennung rufschädigend. Der hier als Betrüger diffamierte User könnte und dürfte den Namensnenner rechtlich zur Verantwortung ziehen.

In Deutschland ist Selbstjustiz verboten, daher warne ich hier ausdrücklich davor, mit Namen oder Adressen zu operieren.

So sehr ich auch verstehe was Du meinst, Nathea, so skeptisch bin ich auch bei Deiner daraus abgeleiteten Schlussfolgerung...

Natürlich wäre es Rufschädigend für den Verkäufer, würde ihm ganz konkret Betrug unterstellt. Das könnte für den Threadersteller zivilrechtliche Konsequenzen haben, ganz klar, aber eine einfach "Warnung" ohne Unterstellungen wäre rechtlich gesehen definitiv im grünen Bereich - anderenfalls wären negative eBay-Bewertungen schließlich auch rufschädigend, und könnten per se rechtliche Konsequenzen mit sich bringen...
Diffamierend ist nur eine nicht bewiesene und daher ungerechtfertigte Unterstellung. Eine einfache Schilderung der Geschehnisse bis hierher, mit Nennung des Namens sind jedoch ein Tatsachenbericht, und durchaus legal - was dann jeder aus dieser Schilderung an Schlüssen für sich zieht, liegt nicht in der Macht des Berichtenden.

Auf der anderen Seite wäre es eventuell als Warnung für die anderen User durchaus hilfreich, falls besagter Nutzer erneut versucht, einen Mac oder Ähnliches in diesem Forum zu verkaufen.
Es geht nicht um Selbstjustiz, oder um ein anprangern, sondern um das Warnen anderer User - und wenn man nur davor warnt, dass sich besagter Verkäufer etwa drei Wochen Zeit mit dem Versand lässt. Solang man ihm nichts unterstellt, ist es im grünen Bereich, würde ich sagen...
 

Silver111

Reinette Coulon
Registriert
25.12.06
Beiträge
944
Wenn du noch PN's oder Log's hast, kannst du ihn anzeigen. Seine Daten hast du ja.

Hatte das Gleiche hier und die Idioten denken, man könne nix machen. Geh zur Polizei, hol die Formulare ab und gut ist. Gibt Strafanklage und danach kannste ihm bieten, Alles + Schaden zu zahlen oder es gibt noch eine Zivilklage, die du dann ja eh gewinnst.
 

Nathea

Admin
AT Administration
Registriert
29.08.04
Beiträge
15.099
...
Diffamierend ist nur eine nicht bewiesene und daher ungerechtfertigte Unterstellung. Eine einfache Schilderung der Geschehnisse bis hierher, mit Nennung des Namens sind jedoch ein Tatsachenbericht, und durchaus legal - was dann jeder aus dieser Schilderung an Schlüssen für sich zieht, liegt nicht in der Macht des Berichtenden. ...
Du hast sehr schön herausgearbeitet, wie meine Worte zu verstehen waren. Und: Diffamierung ist kein Kavaliersdelikt.

Allerdings gibt es zwischen einer eBay-Bewertung und der - wie Du es nennst - Tatsachendarstellung doch ein paar Unterschiede.

Zum Einen steht bei eBay "öffentlich", also für Jedermann einsehbar, niemals der Name und die Adresse des Betroffenen, sondern stets der eBay-Name.

Zum Zweiten gibt es bei den Bewertungen immer die Möglichkeit der Gegendarstellung für den, der eine schlechte Bewertung erhalten hat.

Und zum Dritten ist der Begriff der "Tatsachen" auch nicht immer exakt angegrenzt. Was für den Einen eine unwiderlegbare Tatsache ist (aus seiner eigenen und entsprechend eingeschränkten Sicht), kann sich aus Sicht des Anderen und auch anhand der "Tatsachen", die dem Anderen "vorliegen", ganz anders darstellen. Erst wenn man beide Seiten kennt und nachprüfen kann, kann man realistisch von Tatsachen sprechen.

Öffentliche Vorverurteilungen und Selbstjustiz wären nicht zuträglich für ein Internet-Forum. Und schon gar nicht für Apfeltalk. Daher haben wir stets darauf Wert gelegt, dass Differenzen dieser Art auf privatem Wege gelöst werden sollen.
 

T-lo

Weißer Winterglockenapfel
Registriert
28.11.06
Beiträge
889
Allerdings gibt es zwischen einer eBay-Bewertung und der - wie Du es nennst - Tatsachendarstellung doch ein paar Unterschiede.

Zum Einen steht bei eBay "öffentlich", also für Jedermann einsehbar, niemals der Name und die Adresse des Betroffenen, sondern stets der eBay-Name.

Zum Zweiten gibt es bei den Bewertungen immer die Möglichkeit der Gegendarstellung für den, der eine schlechte Bewertung erhalten hat.

Oh, ich denke, an dem Punkt haben wir uns falsch verstanden: mir ging es zu keiner Zeit um Namen und Adresse des Users, sondern lediglich um seinen Nickname hier im Forum - also das Pendant zum eBay-Namen.
Die Möglichkeit der Gegendarstellung gibt es letztlich auch hier im Forum, denn wenn er mag, kann er sich ebenfalls in diesem Thread äußern, und die Situation aus seiner Sicht schildern. Auf diese Weise wäre auch die Frage nach der "wahren" Geschichte, bzw dem einfachen Schildern von Tatsachen geklärt, da er eben diese Möglichkeit hat - klingt seine Version plausibler, glaubt man ihm. Tut sie es nicht, glaubt man dem Thread-Ersteller, und zieht eben seine Schlüsse, nicht mehr bei besagtem User gebrauchte Macs zu kaufen...

Noch einmal ausdrücklich (auch wenn Du mich schon verstanden hast, aber ich wiederhole mich auch im "echten" Leben ständig... ;) ):
Es geht nicht um eine Hetzkampagne a la "Kauft nicht bei User XY", sondern darum, dass er TE in diesem Thread schreibt, bei wem er etwas gekauft hat, was aus nicht näher genannten Gründen noch nicht beim Käufer eingetroffen ist. Das Fazit soll jeder für sich daraus ziehen, und niemand macht sich strafbar. Von einer Hetzkampagne mit Namen und Adresse, am besten noch mit "Wer in der nähe wohnt soll mal vorbei gehen" halte ich nullkommagarnix, und in dem Punkt sind wir uns vollkommen einig...
 

Sunto

Allington Pepping
Registriert
21.02.08
Beiträge
190
Wieso wird hier andauernd von BETRUG geredet ?!:...nur weil in diesem Fall eine Lieferverzögerung eingetreten ist ?

Die Definition von Betrug wurde bereits auf Seite 1 dieses Threats beschrieben.

Die Abwicklung eines Kaufvertrages ist immer ein "Zug um Zug" Geschäft - wenn die andere Seite dem nicht nachkommt, musst du Ihn erst einmal unter Verzug setzen - schriftlich ! und das nicht per Mail o.a..

Mit öffentlichen "Anklagen" wäre ich sehr sehr vorsichtig !!!
 

T-lo

Weißer Winterglockenapfel
Registriert
28.11.06
Beiträge
889
Vielen Dank für Deinen Hinweis - der beweist dass Du kaum die letzten Beiträge gelesen haben kannst...
 

eMac

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
Registriert
05.02.08
Beiträge
837
nunja. letztenendes hat er aber einfach nur recht. erstmal abwarten, so schwer es dir auch immer fällt. was ich dir auch raten würde is die verbraucherzentrale zu kontaktieren, die wissen was zu tun ist, und antworten auch relativ schnell auf email-anfragen, sofern diese ordentlich formuliert sind.
(das dürfte aber kein problem sein wenn ich mir deine beiträge ansehe, artikulieren kannst du dich ja anscheinend) die sagen dir genau wie du vorgehen sollst.

mfg
 

Sunto

Allington Pepping
Registriert
21.02.08
Beiträge
190
Vielen Dank für Deinen Hinweis - der beweist dass Du kaum die letzten Beiträge gelesen haben kannst...

hmmmm...ich verstehe durchaus, das dass Thema im Moment emotional bei Dir besetzt ist und nehme das deswegen nicht persönlich.

zum Thema:

1.Vertrag
Zunächst bleibt festzuhalten, dass durch den Zuschlag auf Dein Angebot und Zahlung per Vorkasse, ein rechtswirksamer Kaufvertrag gem. § 433 BGB zustande gekommen ist.
Daraus ist der Verkäufer nach § 433 Abs. 1 BGB verpflichtet, Ihnen als Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen.

2. Praktische Möglichkeiten

Du hast die Möglichkeit diesen Anspruch gerichtlich durchzusetzen.
Wenn der Verkäufer auf Ihre außergerichtlichen Mahnungen nicht reagiert, kannst Du einen Anwalt damit beauftragen, den Anspruch auf Verschaffung der Sache durchzusetzen und nach
Erwirken eines Titels auch zu vollstrecken.
Die Kosten des Anwalts muss der Verkäufer aufgrund des Verzugs tragen.
Der Anwalt wird regelmäßig ein letztes Mal per Einschreiben, unter Hinweis auf eine mögliche Strafbarkeit wegen eines versuchten Eingehungsbetruges, mahnen und auch auf die deutlichen Kostenfolgen zu Lasten des Verkäufers hinweisen. Das alleine hilft oft.

3. Möglichkeiten bei Weiterverkauf

Egal ob der Verkäufer die Sache weiterverkauft hat oder weiterhin nur einfach nicht liefert wegen eines für ihn als negativ empfundenen (was aber irrelevant ist) niedrigen Preises, kann eine Art Hilfsantrag auf Schadensersatz gestellt werden.
Wenn nämlich der Verkäufer nicht leistet und das trotz Mahnung mit Fristsetzung weiterhin nicht tut, haftet dieser auf entsprechenden Schadensersatz statt der Leistung. Das kann z.B. dazu führen, wenn der Preis günstiger war als der objektive Wert, dass er den differierenden Betrag (weil Du quasi einen Anspruch auf Erfüllung des günstigen Geschäfts hast) an Dich bezahlen muss.

EDIT: Alles klar ?...wer nicht fragt bleibt dumm.
 
Zuletzt bearbeitet:

T-lo

Weißer Winterglockenapfel
Registriert
28.11.06
Beiträge
889
Du hast Recht: emotional belastet mich dieses Thema sogar so weit, dass ich mich Abends in den Schlaf heule, aber nicht ohne vorher meine Schwimmflügel angelegt zu haben, um nicht am nächsten Morgen in der Flut meiner Tränen ertrunken zu sein. Allerdings wird es Dich sicher erfreuen zu lesen, dass mein Therapeut sagt, ich mache Fortschritte. Zu verdanken habe ich das allerdings nicht wirklich Deiner Exkursion in die Rechtswissenschaft, sondern allein der Tatsache, dass Du auch mit Deinem zweiten Beitrag hier im Thread bewiesen hast: Du hast ihn nicht gelesen, den Thread, denn hättest Du es, wäre Dir aufgefallen dass ich mit der Geschichte nichts, genau genommen sogar gar nichts zu tun habe. Etwa so wenig wie Bush mit Castro, wenn man mal von dem Fakt absieht, dass beide Hoden und Hemden tragen...

Also, um nicht dumm zu bleiben gehe ich gern auf Dein Angebot ein und frage: warum sollte das Thema irgendwie irgendwas persönlich bei mir besetzen?


Zu Deiner Abhandlung:
Was genau hat sie noch gleich mit der Nennung von Nutzernamen im Internet zu tun? 'Tschuldige, aber bitte hilf mir und erleuchte mich... :D
 

Sunto

Allington Pepping
Registriert
21.02.08
Beiträge
190
Also, um nicht dumm zu bleiben gehe ich gern auf Dein Angebot ein und frage: warum sollte das Thema irgendwie irgendwas persönlich bei mir besetzen?

sry...ich hab mich vertan - ich dachte du wärst der Themenstarter gewesen.


Zu Deiner Abhandlung:
Was genau hat sie noch gleich mit der Nennung von Nutzernamen im Internet zu tun? 'Tschuldige, aber bitte hilf mir und erleuchte mich... :D

Hiermit war öffentliche Verleumdung gemeint.
 

T-lo

Weißer Winterglockenapfel
Registriert
28.11.06
Beiträge
889
Hiermit war öffentliche Verleumdung gemeint.

Das wäre es im Falle der Nennung des echten Namens. Bei Nicknames wage ich zu bezweifeln dass es Verleumdung wäre, denn dann wäre jede negative eBay-Bewertung Rufmord, und Unis würden Probleme wegen des Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz bekommen, wenn Noten zu Matrikelnummern ausgehängt werden...

Also: lies am besten noch mal den ganzen Thread - und diesmal aufmerksam, damit Dir nicht immer diese peinlichen Patzer passieren... ;)
 

Sunto

Allington Pepping
Registriert
21.02.08
Beiträge
190
;)...und du solltest dich vorher besser informieren...