• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Was gibt es Schöneres als den Mai draußen in der Natur mit allen Sinnen zu genießen? Lasst uns teilhaben an Euren Erlebnissen und macht mit beim Thema des Monats Da blüht uns was! ---> Klick

Mietrecht - ständig Wasser im Keller

j@n

Eierleder-Apfel
Registriert
03.01.07
Beiträge
1.230
Hallo ihr Wissenden,

in meinen Kellerraum (Berliner Altbau) läuft bei jedem stärkeren Regenfall Wasser, d.h. so etwa einmal im Monat. Dadurch sind bereits mehrere Umzugskartons samt Inhalt zerstört worden.

Meine Frage ist jetzt: Kann man die Hausverwaltung irgendwie zwingen, endlich was dagegen zu unternehmen oder muss man hinnehmen, dass der Kellerraum regelmäßig bis zu 5cm hoch unter Wasser steht und dadurch faktisch unbenutzbar ist?
 

Macgyver

Oberösterreichischer Brünerling
Registriert
01.11.06
Beiträge
717
also für mich ist das klar.. JA! So kann man doch net wohnen
 

Der Paule

Königsapfel
Registriert
26.05.07
Beiträge
1.199
Tja, zuerstmal schau mal wo das Wasser herkommt. Wie gelangt es denn in den Keller. Irgendwelche Kellerfenster, oder ist in dem Raum ein Abflussrohr, ein Abflussloch(Nennt man das so) im Boden. Wenn die Hausverwaltung nichts unternehmen will, dann probier es mal mit Mietkürzungen! Aber wie gesagt. Guck erstmal wie das Wasser in den Keller kommt.

mfg
Paule
 

j@n

Eierleder-Apfel
Registriert
03.01.07
Beiträge
1.230
Das Wasser tropft von einem (fast) waagerecht verlaufenden Regensammelrohr herunter, in der Nähe eines Kellerfensters im Nachbarraum.
Danke schon mal für die Ansätze und den Link zum Mieterschutzbund. Ich werd mir das nochmal genauer ansehen und der Hausverwaltung ein Brieflein schreiben.
 

Stephan16

Gast
Hallo,

zunächst muss die Hausverwaltung oder der Vermieter auf das Problem aufmerksam gemacht werden, damit sie etwas unternehmen können. Falls nichts geschieht, Frist setzen. Nach Ablauf der Frist kann der Mieter den Mangel selbst beheben und die Kosten vom Vermieter zurückverlangen oder einen Teil der Miete kürzen. Aber vorsicht beim Kürzen der Miete, das kann zu einer Kündigung führen, wenn unberechtigt gekürzt wurde.

Den Schaden an den Kartons mit Inhalt trägt die Hausratversicherung, den Schaden am Keller (Anstrich, Bodenbelag) die Wohngebäudeversicherung.