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Macbook - wie feststellen, ob rechtmäßig?

Glenn.Quagmire

Zuccalmaglios Renette
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hallo,
ich überlege mir, bei ebay ein macbook pro zu holen.
es werden aber einige angeboten, die ovp und wie neu sind. es gibt aber oft keine rechnung dazu, was ich nicht verstehen kann.

wie kann ich denn sicher gehen, dass das ding (selbst wenn es originalverpackt und mit allem drum und dran ist) rechtmäßig erworben wurde?
 

DerAlex

Boskop
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Ich hab zu meinen Macs auch keine Papierrechnung bekommen. Da ich die alle online bei Apple gekauft habe, gab’s die Rechnung nur per Mail. DIe kann man natürlich als Kaufnachweis bei einem Weiterverkauf ausdrucken. Genauso gut könnte ich mir die aber auch selbst basteln und drucken. Also kannst du dir dann immer noch nicht sicher sein.
Originalverpackung mit übereinstimmender Seriennummer dürfte schon ein ziemlich sicheres Zeichen dafür sein, dass das Gerät rechtmäßig erworben wurde. Klar, es kann immer noch vom LKW gefallen sein, aber wie wahrscheinlich ist das?
 

paulchen2k6

Boskop
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Ich kann dir die Frage einfach beantworten: nicht jeder verwahrt die Rechnung auf, während er sorgsam mit seinem MacBook umgeht. Wofür auch? Apple's Garantie wird über die Seriennummer abgewickelt. Manche haben das Gerät vielleicht auch einfach geschenkt bekommen oder selber gebraucht erworben.

Es gibt jedoch einen Weg, falls du unbedingt wissen willst, ob das Gerät geklaut wurde: lass dir die Seriennummer geben und schau mittels CoconutIdentitycard nach, ob es als geklaut gemeldet wurde.
 

Glenn.Quagmire

Zuccalmaglios Renette
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also das gerät ist originalverpackt und wurde nur zum testen kurz angemacht. wirkt jetzt zumindest nicht wie von einer privatperson geklaut.

wenn man das schlimmste annimmt, könnte es tatsächlich vom lkw gefallen oder aus einem lager geklaut worden sein.
das weiss man ja nie.

nur welche folgen hätte das dann für mich?
 

SomeUser

Ingol
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Moin!

Auf abhanden gekommene Sachen kannst du, gem. § 935 I S. 1 BGB, kein Eigentum erwerben.
 

Glenn.Quagmire

Zuccalmaglios Renette
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deshalb frag ich ja hier vorher, wie ich mich da am besten absichern kann.
 

SomeUser

Ingol
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Moin!

Deswegen habe ich dir ja geantwortet. :) Also wenigstens in Bezug auf die Frage, was die Rechtfolge wäre, wenn das Ding gestohlen wurde. Mehr tun, als bei den o.g. Dienst und falls es weitere gibt auch dort mal, über die S/N anzufragen, dürfte aber kaum möglich sein. Evtl. mal S/N googeln, falls sie ggf. in einem Forum oder so veröffentlicht wurde.
 

Glenn.Quagmire

Zuccalmaglios Renette
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ach so, jetzt hab ich verstanden, was du meinst :)
ok, schlimmstenfalls wäre das dingen weg. nur die frage, auf welche art und weise das passieren könnte.

ich werd gleich die seriennummer bekommen. dann ruf ich mal bei apple an oder geb sie online ein.
googlen ist auch nicht verkehrt.
aber wenn das gerät wie aus dem laden verpackt ist, glaube ich eher nicht an gestohlen.

wie gesagt, höchstens vom lkw gefallen oder aus irgendeinem lager.

aber ganz sicher sein kann man da wohl nie.

die frage ist, wie in so einem falle der geschädigte vorgehen würde.
meldet ein spediteur oder so die gestohlenen geräte mit seriennummer - und wenn ja an wen?

wie gesagt, ich gehe hier auch vom schlimmsten aus. aber vorsicht ist ja die mutter der porzellankiste.
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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So etwas wird an die Kripo gemeldet.
Die Seriennummer wird dann ebenfalls abgefragt.
 

MACaerer

Charlamowsky
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Moin!

Auf abhanden gekommene Sachen kannst du, gem. § 935 I S. 1 BGB, kein Eigentum erwerben.
Stimmt nicht ganz, bei gutgläubigem Erwerb kann der Käufer das gestohlene Gut behalten. Allerdings glaube ich das gilt nicht bei gestohlenem Gut von Privat und die Messlatte für Gutgläubigkeit hängt ziemlich hoch. Eine fehlende Originalrechnung könnte da schon erhebliche Zweifel hervorrufen.
@paulchen2k6
Als Steuerzahler brauchst du die Originalrechnung spätestens dann, wenn du das Book als dringend benötigtes Arbeitsmittel steuerlich absetzen willst.

MACaerer
 

paulchen2k6

Boskop
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Stimmt nicht ganz, bei gutgläubigem Erwerb kann der Käufer das gestohlene Gut behalten. Allerdings glaube ich das gilt nicht bei gestohlenem Gut von Privat und die Messlatte für Gutgläubigkeit hängt ziemlich hoch. Eine fehlende Originalrechnung könnte da schon erhebliche Zweifel hervorrufen.
@paulchen2k6
Als Steuerzahler brauchst du die Originalrechnung spätestens dann, wenn du das Book als dringend benötigtes Arbeitsmittel steuerlich absetzen willst.

MACaerer

Da geb ich dir recht, aber welche Steuer willst du von einem gebraucht erworbenen Gerät absetzen? Bei Verkauf von Privat wird auch keine Steuer erhoben. Und die Steuer des ursprünglichen Kaufs des Vorbesitzers versuchen abzusetzen wäre ja schon fast kriminell, da dieser die Steuer vielleicht auch schon abgesetzt hat.
 

MACaerer

Charlamowsky
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Ich bin jetzt nicht der Steuerexperte, aber absetzen kann man jedes Arbeitsmittel, egal ob gebraucht oder neu als Werbungskosten. Der Vorbesitzer kann das Gerät nur solange absetzen, solange er es benutzt und dann nicht mehr. Wenn er es doch tut ist das Steuerhinterziehung, aber das kann dir eigentlich egal sein.

MACaerer
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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So ist es ;)
Märchensteuer und Einkommenssteuer sind zwei Paar Schuhe.