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MacBook Pro von Steuer absetzen

Sid.TUX

Reinette de Champagne
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Stimmt die Abschreibung geht natürlich problemlos noch... allerdings muß man dann den Komplettbetrag abschreiben, da man die MwSt ja nach ausweisen und absetzen/zurückfordern darf. Das ne Abschreibung nicht erlaubt wäre hab ich nie behauptet ;) ... aber wie gesagt damit spart man sich garnix gegenüber allen anderen Varianten...

Aber wenn Unimall das ganze so macht und die Rechnung auf anderen Namen ausstellt, dann sollte das eine gute Variante sein.
 
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Blödsinn. Wenn ich bei Unimall nachweise, dass ich Student bin und dann Unimall bitte, eine von mir angegebene Rechnungsadresse zu verwenden wird hier niemand betrogen. Was interessiert es Unimall was mit der Rechnung passiert solange ich das NB für mich kaufe und benutze.
 

quarx

Brauner Matapfel
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Und bei der Rechnungsadresse gibst Du dann auch einen anderen Namen an, gell?
 
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Und bei der Rechnungsadresse gibst Du dann auch einen anderen Namen an, gell?

??? Wie meinen?

Das das eine interpretierungsfähige Geschichte ist streite ich ja nicht ab aber "Betrug an Unimall" ist Quatsch. Ebenso würde sich Unimall in keinster Weise strafbar machen. Besteller/Bezahler und Rechnungsadressat müssen nicht zwangsläufig übereinstimmen.
 

quarx

Brauner Matapfel
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Besteller/Bezahler und Rechnungsadressat müssen nicht zwangsläufig übereinstimmen.
Das stimmt so nicht. Besteller und Rechnungsadressat müssen übereinstimmen, weil mit letzterem ja der Kaufvertrag abgeschlossen wird und er deshalb Education-berechtigt sein muss. Lediglich die Versandadresse kann anders lauten.
 

DesignerGay

Danziger Kant
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Auch wenn Du bei Unimall die Rechnung auf jemand anderes ausstellen lassen könntest ist das FINANZAMT nicht doof, die werden gleich mal nachfragen wieso bei dem MBP einen Studentennachlass bekommen hast, so als Arbeitnehmer.

Das sie NUR ein angestellter Architekt ist, wird sie es auch nicht komplett Abschreiben können da Sie es ja auch Privat benutzen kann, das mit zuhause arbeiten ist ein zweischneidiges Schwert.
 

lord.schoko

Kaiser Wilhelm
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Du könntest es auch einfach als bürobedarf in deiner steuererkl. angeben. eventuell bekommste was zurück, auch ohne eigenes gewerbe
 
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Also das "Absetzen" ist für den normalsterblichen Normalverdiener (sei es auch überdurchschnittlich) nicht lohnenswert. Spannend, finde ich, ist nur die MwSt. Das sind 19% auf einen Schlag ohne großes rumdiskutieren mit´m Finanzamt. Das FA interessiert es im übrigen nicht die Bohne wieviel oder welchen Rabatt man bekommen hat sondern der Betrag auf der Rechnung.

Gruß
 

jowokeller

Antonowka
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und da wären wir wieder bei der Grundsatzdiskussion.....
Frage ist doch mittlerweile eigentlich ausreichend beantwortet!!

Mit freundlichen Grüßen
Jowokeller
 

Crash_O

Macoun
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Nur Unternehmer dürfen etwas von der Steuer absetzen und auch nur Unternehmer dürfen abschreiben, für den Otto-Normalverbraucher würde das Abschreiben sowieso nicht viel bringen...dir würde höchstens der Studentenrabatt zugute kommen...
 

Phate

Celler Dickstiel
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für den Otto-Normalverbraucher würde das Abschreiben sowieso nicht viel bringen...

Sofern das Finanzamt das Notebook als Arbeitsmittel zulässt, was bei einer zuhause arbeitenden angestellten Architektin bei einem Notebook durchaus bis zu 100% anerkannt wird, lohnt es sich sehr wohl, es in die Steuererklärung mit aufzunehmen.
Es mindert das Einkommen und dadurch die Steuerlast. Fraglich ist eben, wieviel % private Nutzung vom FA angesetzt wird. Die Chancen es voll als Arbeitsmittel ansetzen zu können stehen in diesem Fall aber nicht schlecht, vor allem wenn zuhause ein weiterer normaler Computer steht, welcher ausschließlich privat genutzt wird. Das ist im Zweifel halt mit etwas Schreibarbeit verbunden, wenn das FA es nicht direkt akzeptieren will.
 

libiz

Gast
Für einen Verdiener mit Spitzensteuersatz bzw. bei einer Kapitalgesellschaft gilt bei voller Anrechnung des Geräts tatsächlich, dass der Effekt aus der Abschreibung immens ist. Dann gilt Effekt(Abschreibung)>Effekt(Vorsteuererstattung)>Effekt(Studentenrabatt).

Nun aber meine Frage: Hat von euch mal jmd. ein Gerät im Online-Education-Store von Apple erworben? Die Umsatzsteuer wird ja auf der Rechnung ausgewiesen. Ist denn auch eine USt-ID angegeben? Das wäre für die Absetzbarkeit nämlich wichtig... Wäre schön wenn das mal jmd prüfen könnte.

Grüße
 

libiz

Gast
Vielleicht kann jemand in dem Zusammenhang auch was zu Unimall sein (also Rechnung inkl. USt-ID?).... Danke!
 

PKo3

Gast
Ich hätte dazu auch noch ne frage.
Ich will mir ein MacBook / Pro kaufen, bin Azubi, muss aber schon an den Staat abdrücken. Kann ich das Teil ganz oder teilweise absetzen.
Ich sollte evtl noch erwähnen das ich Fachinformatik Azubi bin, Schwerpunkt Anwendungsentwicklung.
 

baby2face

Gast
Ich habe ein ähnliches Problem.

Ich als Student habe beim Apple on Campus Programm ein Macbook Pro erworben. Da meine Mutti ein Gewerbe hat, wollte Ich Dieses nächstes Jahr von der Steuer absetzen.

Gestern kam die Bestell-Bestätigung in der von einer Mehrwertsteuerbefreiung die Rede war. Was kann Ich mir darunter vorstellen?
 

quarx

Brauner Matapfel
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Ich als Student habe beim Apple on Campus Programm ein Macbook Pro erworben. Da meine Mutti ein Gewerbe hat, wollte Ich Dieses nächstes Jahr von der Steuer absetzen.
Da es sich bei den farblich markierten Personen um zwei verschiedene handelt, dürfte es Probleme bei der steuerlichen Absetzung als Unternehmenskauf geben... ;)
 

civi

Gast
Ist es möglich, dass ich das MacBook im Edu Store kaufe und meine Freundin es von der Steuer absetzt?

Das Problem ist die Rechnung, die auf deinen Namen ausgestellt ist und deine Freundin anscheinend die Freischaffende ist.