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Macbook Pro Mit Gewerbeschein als Student absetzen?

simon quint

Ingrid Marie
Registriert
05.02.07
Beiträge
271
meines erachtens geht das nicht was du vorhast - du besitzt doch sicherlich kein "richtiges gewerbe" sonder ein sogennantes "kleingewerbe", oder? beim kleingewerbe darfst du meiner meinung nach die mehrwersteuer nicht erhalten, somit musst du am jahresande auch keine ausweisen. desweiteren ist es dir aber auch nicht erlaubt rechnungen zu schreiben. ( klar, für deine tätigkeiten schon, aber nicht für verkaufte artikel )

korrigiert mich wenn ich falsch liege - würde mich selbst interessieren.

lg sim
 

zaphodbeeblebro

Herrenhut
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28.10.07
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2.264
nein, man muss sie nur auch zahlen ;)

es gibt zwei Möglichkeiten:

1. Du verdienst mit Deinem Freiberuflertum weniger als siebentausend-und ein-paar-Zerquetschte (weiß nimmer genau). Dann weist Du keine Steuer aus. Heißt: Du stellst die Rechnung und der Betrag geht 1:1 in Deine Kasse.
Bei den 7000,- zählt aber der Gewinnüberschuss, d.h. Du kannst Arbeitsmaterialien gegenrechnen (Papier, Porto, etc.) das sind mindestens 960 Euro (sog. Pauschbetrag: bin wieder nicht ganz sicher, aber rund € 950).
Wenn Du aber mehr als 960,- ausgegeben hast, musst Du detailierte Nachweise führen. Dazu zählt dann z.B. auch dein Laptop; mit diesem Betrag kannst Du Dich dann jedenfalls 'unter die Grenze rechnen'

2. Du verdienst mehr als 7.xxx,-
Dann musst Du immer die UmST geltend machen. Also Du stellst Rechnungen im Wert von 10.000,- zahlst folglich 1900,- UmSt ans Finanzamt. Das ist also der Gesamtbetrag den Du zurückbekommen kannst. Ist aber schon schwierig den rauszubekommen, mit Mediengestaltung; da ist der höhste Betrag wohl der Laptop von max 750,- bei nem MBP, dann eben noch Papier Druckkosten etc.

Generell gibt es über dem 7.xxx,- Betrag aber auch Probleme mit dem Studentenstatus! Also darauf auch achten!


das ist vorallem das wichtigste.
du musst erstmal schauen auf welchen betrag du im jahr kommst.
also wenn du bis 7200 euro verdienst, ich glaub das ist die grenze, dann kannst du meines wissen gar nichts absetzen....
 

dikonas

Bismarckapfel
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14.12.07
Beiträge
145
7650,- ist die Grenze. Hab nochmal nachgesehn.

Also absetzen kann man natürlich schon - dazu muss man aber auch zahlen.
Da man aber nicht zahlen muss, würde ich das auch nicht tun und folglich nichts absetzen.

Bestenfalls, wie gesagt zum gegenrechnen ('runterrechnen') des Gewinnüberschusses.

Denn wenn Du Steuern zahlst, läufst Du nur Gefahr, weniger abschreiben zu können als Du gezahlt hast und das wäre verlorenes Geld!
 

cineflow

Tydemans Early Worcester
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21.05.04
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OK, super Leute... wenn das jetzt mal nicht verwirrend war. Wir sollten chiyogirl mal fragen was sie davon verstanden hat. Ich ehrlich gesagt nicht viel...
 

uuser

Herrenhut
Registriert
20.05.06
Beiträge
2.268
:p lol ... sag ich doch ;) Bringt alles nur "kopf-weh" :eek:;)

Diese Regelungen kennt alles die Software ... alle Anträge , Infos etc. ist komplett erklärt in der Software ...
Nicht nur das , die können auch ausgedruckt werden ;)

Schneller , günstiger & einfacher geht es wirklich nicht!

Vor allem ist es jedes Jahr AKTUELL ... Da sich auch immer etwas ändert ! Infos im www können dann schon veraltet sprich ungültig sein ...
 

dikonas

Bismarckapfel
Registriert
14.12.07
Beiträge
145
Super Cineflow, Dir auch dank dafür!



erst Gewinnüberschussrechnung auf Jahr gesehen:

Einnahmen (was verlangst Du von Deinen Auftraggebern)

Ausgaben (Papier, Porto, ggf. Reiskosten sowie größeres Inventar (Möbel, Laptop, etc.) das aber nur anteilig über mehrere Jahre) alles in allem kann man hier mindestens 960,- geltend machen --> Jeder! ohne gesonderten Nachweis.
Gibt man mehr als 960,- pro Jahr aus, muss man alles mit Quittungen etc. belegen!


--> Einnahmen - Ausgaben = Reingewinn



Dann entscheiden: Ist der Gewinn ...


1. unter € 7650,-

keine UmST Pflicht; man läßt die Steuer einfach weg auf der Rechnung, muss aber den Empfäger daraufhinweisen


2. über € 7650,-

man muss ausweisen.
Nochmal das Beispiel:
Man stellt Rechnungen im Wert von 10.000,-
--> 1900,- UmSt ans Finanzamt zahlen

Von den 1900,- kann man nun alle Ausgaben abziehen und somit das was man zahlen muss mindern. Maximal kann man somit 1900,- 'von der Steuer absetzen'.



(3.) unter € 7650,- und trotzdem Steuer ausgewiesen:

Wenn Du unter 7650,- verdienst und trotzdem die 19 % zahlst, verhälts sich mit dem absetzen einfach wie bei 2.



@ uuser: Verständis schadet trotzdem nicht, da die Software Dir nicht fürs vergangene Jahr Deine Rechnungen 'korrigiert' und richtig (sei es nun mit oder ohne UmST) ausweist! Wenn Du 'ne falsche Buchhaltung hast, bringt Dir auch keine Steuersoftware was ;)
 

Dreijott

Gast
Ich versuche mal etwas licht ins Dunkel zu bringen, hoffe mein altes Steuervorlesungswissen ist nicht schon vergraut.

Grundsätzlich gibt es 2 Möglichkeiten das Geschäft steuerlich geltend zu machen:

1.) Vorsteuer-Abzug (Senkung der Umsatzsteuerzahllast)
2.) Als Betriebsausgabe (Senkung der Einkünfte -> Senkung der Einkommensteuer)

Dies muss grundsätzlich unterschieden werden.

Zu 1.) Vorsteuer-Abzug (§ 15 UstG):

Die Vorsteuer (=von dir gezahlte Ust) beträgt 19% vom Einkaufspreis. Dies ist unabhängig davon ob du irgendwelche Rabatte aufgrund deines Status als Student erhalten hast. Fakt ist jedoch, dass du die Vorsteuer nur abziehen darfst, wenn die Lieferung o. Leistung für dein Unternehmen erfolgt ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn du die Lieferung zu mehr als 10% für dein Unternehmen (also deine selbstständige Arbeit) nutzt. Ich gehe davon aus, dass dies im Falle deines Macbooks der Fall ist.

Die Vorsteuer kannst du einfach geltend machen indem du Sie auf der Umsatzsteuervoranmeldung einträgst (Punkt 66 im Formular).

Du solltest aber ernsthaft überprüfen, ob du überhaupt Umsatzsteuerpflichtig bist! Du kannst nämlich von deiner Umsatzsteuerpflicht befreit werden, wenn du im Vorjahr weniger als 17.500,- EUR Umsatz erzielt hast und im laufenden Jahr ein Umsatz von weniger als 50.000,- EUR zu erwarten ist. Dann kannst du beim Finanzamt einen Antrag stellen um dich davon zu befreien. Wenn du befreit bist darfst du die Umsatzsteuer natürlich nicht mehr auf deinen Rechnungen ausweisen (Vorsicht! Das wäre Betrug!) und du darfst auch keine Vorsteuer mehr abziehen.

Nimm das jetzt bitte nicht falsch auf, aber mir scheint als fehlt dir etwas der steuerliche Sachverstand (wen wundert's bei dem Steuerrecht?) um das alles alleine zu regeln. Gerade bei der Umsatzsteuer können Fehler für dich sehr sehr teuer werden. Ich rate deshalb dringend dazu, einen Steuerberater oder Anwalt aufzusuchen und dir erklären zu lassen was du genau tun musst und kannst!

2.) Betriebsausgabe

(zur Info: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind eine Gewinneinkunftsart, deshalb gibt es hier andere Regelungen als bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit, was eine sog. Überschußeinkunftsart ist.)

Du kannst nicht "das Notebook" als Betriebsausgabe geltend machen, du kannst aber womöglich die Wertminderung (im Finanzbeamtendeutsch: Absetzung für Abnutzung; AfA) geltend machen.

Vorraussetzung dafür ist, dass das Macbook Teil deines "Betriebsvermögens" ist. Dies ist abhängig davon, wie hoch der Anteil der Betrieblichen und Privaten Nutzung ist:

Betriebliche Nutzung > 50%: Betriebsvermögen
10% > Betriebliche Nutzung < 50%: "gewillkürtes" Betriebsvermögen (du bestimmst selbst ob es zum Betriebsvermögen gehört oder nicht)
Betriebliche Nutzung < 10%: Privatvermögen

Auch hier gehe ich davon aus, dass das Macbook zumindest Teil des gewillkürten Vermögens ist.

Bei Computern beträgt die Nutzungsdauer 3 Jahre, das bedeutet, dass ein Wertverlust von 1/3 pro Jahr linear zu veranschlagen ist, also kannst du jedes Jahr deine Einkünfte um 1/3 des Kaufpreises senken und senkst damit deine Einkommensteuerlast.

Ich hoffe ich konnte helfen und habe nicht noch mehr verwirrt!