Macbook Pro Mit Gewerbeschein als Student absetzen?

chiyogirl

Jonagold
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Hallo,

ich habe mich nun (teilweise auch dank netter Apfeltaluser. danke nochmal ^^ ) dazu entschlossen ein Macbook Pro zu kaufen.

nun hätte ich noch eine frage. ich bin zur zeit studentin, aber gleichzeitig mit einem gewerbeschein als selbstständig gemeldet. ich mache alle möglichen sachen (promotion etc.), aber zusätzlich mache ich auch ab und an freiberufliche design sachen (webdesign und illustration).

meine frage ist nun: kann ich mein macbook irgendwie absetzen (ich benutze ja durchaus zum arbeiten)? wie genau funktioniert das? und was hätte ich davon?

hab leider von so was keine ahnung. bin froh, dass ich überhaupt jährlich meine einkommensst machen kann =)

danke danke im voraus =)
 

ionixx

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Wenn dein Gewerbe so Sachen wie Webdesign beinhaltet (tut es ja wie du schreibst), kannst du das MBP problemlos als Arbeitsgerät absetzen. Wichtig ist halt dass die Rechnung auf deinen Namen ausgestellt ist und die 19% ausgewiesen sind.
 

chiyogirl

Jonagold
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danke dir. ja, das macbook habe ich auf meinen namen bestellt, allerdings im edu store. hoffentlich macht das nichts.

wie funktioniert das absetzen? schreibe ich es einfach in meine steuererklärung?
 

dewey

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edu store wird nicht funktioniert. wäre besser du hättest es normal gekauft und dann die 19% abgesetzt. wäre dir billiger gekommen
 

michast

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danke dir. ja, das macbook habe ich auf meinen namen bestellt, allerdings im edu store. hoffentlich macht das nichts.

wie funktioniert das absetzen? schreibe ich es einfach in meine steuererklärung?
Da Du ein Gewerbe betreibst, führst Du ja sicher Buch über Deine Einnahmen und Ausgaben. Da setzt Du die Rechnung Deines MBP halt in den Kosten als Ausgabe wobei ich im Moment nicht sicher bin, ob es in einer Summe erscheinen kann oder ob Du es über mehrere Jahre abschreiben musst.

Was dewey schreibt, stimmt allerdings nicht. Ob das Teil im Edu-Store gekauft wurde, interessiert das Finanzamt überhaupt nicht. Es muss eine ordentliche Rechnung auf Deinen Namen ausgestellt sein und die Steuer muss ausgewiesen sein. Von wem diese Rechnung ist, ist völlig egal.
 

chiyogirl

Jonagold
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wirklich? habe es gerade erst bestellt, kann die bestellung also noch stornieren.

macht das denn wirklich sinn? als studentin (und da ich auch viele andere jobs mache) kann ich das macbook vermutlich nur teilweise als arbeitsnotebook absetzen. würde ich dann immer noch günstiger wegkommen?

michast: ok, dann nicht stornieren =). ich denke jetzt habe ich es verstanden. es wird also einfach als ausgabe gezählt. (ich dachte, dass für so ein notebook extra was angegeben werden muss).

danke nochmals =)
 

michast

Stahls Winterprinz
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macht das denn wirklich sinn? als studentin (und da ich auch viele andere jobs mache) kann ich das macbook vermutlich nur teilweise als arbeitsnotebook absetzen. würde ich dann immer noch günstiger wegkommen?
Solltest Du das MBP nur teilweise als Arbeitsnotebook nutzen und zum anderen Teil zum Studium dann solltest Du eine für das Finanzamt plausible Aufteilung bei Deiner Steuererklärung dabei legen. Den Anteil, der dann auf Dein Gewerbe entfällt, kannst Du absetzen. Auch hier ist es egal, ob das Book aus'm Edu-Store ist oder aus dem normalen Store. Das Finanzamt akzeptiert nur den Anteil, der auf das Gewerbe fällt.
 

ionixx

Braeburn
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wie funktioniert das absetzen? schreibe ich es einfach in meine steuererklärung?

Das heisst einfach nur, dass du das MBP als Aufwand angibst und ergo der steuerpflichtige Teil kleiner wird => du zahlst am Ende weniger. Oder du bekommst sogar was vom FA zurück. Aber das solltest du eigentlich wissen wenn du ein Gewerbe führst ;)
 

cineflow

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Nein, du musst das nicht stornieren. Es spielt keine Rolle wo du das Buch kaufst.

Beim Absetzen musst du es allerdings nach der gültigen AfA-Tabelle "abschreiben". Das waren bis jetzt drei Jahre, also Gesamtbetrag durch drei und jedes Jahr einen Teil als Kosten anführen. Nach diesen Abschreibungen wird in der Steuererklärung sogar gesondert gefragt.
 

sale53

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Was dewey schreibt, stimmt allerdings nicht. Ob das Teil im Edu-Store gekauft wurde, interessiert das Finanzamt überhaupt nicht. Es muss eine ordentliche Rechnung auf Deinen Namen ausgestellt sein und die Steuer muss ausgewiesen sein. Von wem diese Rechnung ist, ist völlig egal.

Computer etc. können m.W. nur über drei Jahre abgeschrieben werden. Die Vorsteuer kann man allerdings sofort geltend machen.

Wichtig ist nur, dass du die Rechnung auf deinen Namen ausstellen lässt. Wenn du allerdings auch als Studentin auftauchst (geht ja aus der Edu-Rechnung hervor), weiss ich nicht, inwieweit eine private Nutzung erlaubt ist.
 

dikonas

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Es ist ganz egal ob Du das Book im EduStore gekauft hast oder nicht. Im Prinzip, könnte die Rechung sogar auf einen anderen Namen laufen; man muss dem Finanzamt dann nur einen Wisch beilegen, indem man plausibel begründet, weshalb jemand für einen das Gerät gekauft hat, eben z.B. aus Kostengründen (Sonderrabatt o.ä.)

Abschreiben kannst Du natürlich nur wenn Du auch Steuern zahlst. Da Du sagtest, Du arbeitest freiberuflich:
Stellst Du Deine Rechnungen mit Steuernummer und 19 % Umsatzsteuer aus? Oder ohne?

Abschreiben kannst Du ihn dann über drei Jahre!
 

chiyogirl

Jonagold
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michast: was wäre eine sinnvolle aufteilung? 50 zu 50? oder eher noch weniger? nicht, dass die mich später als betrügerin darstellen =)

ionixx: nee, hab von so etwas leider trotzdem keine ahnung. bis jetzt habe ich nie irgendwelche geräte als aufwand angegeben... ziemlich dumm von mir =(

cineflow: verstehe. klingt ja gar nicht so kompliziert =)

sale53: hmmm da wende ich wohl einfach an das famt und frage, wie das läuft.

dikonas: ich stelle meine rechnung mit den 19% aus... seit letztes jahr. dh. man muss umsatzsteuerpflichtig sein, um etwas absetzen zu können?
 

michast

Stahls Winterprinz
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michast: was wäre eine sinnvolle aufteilung? 50 zu 50? oder eher noch weniger? nicht, dass die mich später als betrügerin darstellen =)
Nun, ich würde ein wenig mehr für das Studium nehmen, eher so 60:40 für das Studium. Ich denke dabei immer daran, dass bei allem, was Studenten so tun, das eigentliche Studium überwiegen sollte. Ich bin Personalsachbearbeiter und es sieht doof aus, wenn Du überwiegend gewerblich tätig bist, aber als Vollzeitstudent eingeschrieben bist und kein Urlaubssemester machst ;)
 

uuser

Herrenhut
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also ich rate Dir die Software "STEUERSPARERKLÄRUNG" zu kaufen ... zwar leider nur für XP (ruhig mal den support anfragen wann es eine MAC version endlich gibt ... ;) ) Aber mit Bootcamp ;) ...

Das ist die beste , einfachste Software ... selbst wenn jemand wenig Ahnung hat ...
Damit hat alles im Griff ! Selbst anschaffungen die teurer sind werden da korrekt "verteilt" ...
Desweiteren hast Deine Einnahmen und Ausgaben ...

Keine komplizierte Software... wie manch andere...

Damit klappt die Umsatzsteuervoranmeldung und alles andere sicher ;)

http://www.amazon.de/Akademische-Arbeitsgemeinschaft-Steuer-Spar-Erkl%C3%A4rung-2008/dp/3922146775/ref=pd_bbs_1?ie=UTF8&s=software&qid=1206973132&sr=8-1
 

cineflow

Tydemans Early Worcester
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Wenn du auf deinen Rechnungen 19% MwSt. ausweist musst du die ja sicherlich auch irgendwann abführen (monatlich, quartalsweise oder jährlich). Von dem Betrag kannst du die Steuer von dem Book abziehen.

Machst du deine Steuererklärung eigentlich selbst?
 

dikonas

Bismarckapfel
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ich stelle meine rechnung mit den 19% aus... seit letztes jahr. dh. man muss umsatzsteuerpflichtig sein, um etwas absetzen zu können?

nein, man muss sie nur auch zahlen ;)

es gibt zwei Möglichkeiten:

1. Du verdienst mit Deinem Freiberuflertum weniger als siebentausend-und ein-paar-Zerquetschte (weiß nimmer genau). Dann weist Du keine Steuer aus. Heißt: Du stellst die Rechnung und der Betrag geht 1:1 in Deine Kasse.
Bei den 7000,- zählt aber der Gewinnüberschuss, d.h. Du kannst Arbeitsmaterialien gegenrechnen (Papier, Porto, etc.) das sind mindestens 960 Euro (sog. Pauschbetrag: bin wieder nicht ganz sicher, aber rund € 950).
Wenn Du aber mehr als 960,- ausgegeben hast, musst Du detailierte Nachweise führen. Dazu zählt dann z.B. auch dein Laptop; mit diesem Betrag kannst Du Dich dann jedenfalls 'unter die Grenze rechnen'

2. Du verdienst mehr als 7.xxx,-
Dann musst Du immer die UmST geltend machen. Also Du stellst Rechnungen im Wert von 10.000,- zahlst folglich 1900,- UmSt ans Finanzamt. Das ist also der Gesamtbetrag den Du zurückbekommen kannst. Ist aber schon schwierig den rauszubekommen, mit Mediengestaltung; da ist der höhste Betrag wohl der Laptop von max 750,- bei nem MBP, dann eben noch Papier Druckkosten etc.

Generell gibt es über dem 7.xxx,- Betrag aber auch Probleme mit dem Studentenstatus! Also darauf auch achten!
 

uuser

Herrenhut
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chiyogirl soll sich ne Software kaufen ... da sind alle tipp´s richtig ;) alles andere bringt nur chaos
 

uuser

Herrenhut
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nee aber die ist wirklich sehr gut ... und da Sie sich eh nicht auskennt ...

Kenne mehrere incl. mich die Diese genannte Software benutzten...

Hatte selber "Chaos" und dank der Software endlich überblick ;) Wobei ich auch weiss wie "schwer" es ist , eine falsche zu komplizierte Software zu haben...

Die amazon Bewertungen sind nicht übertrieben ;) ... sprechen für sich !

Fehlt nur : das es die für Mac gibt !