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MacBook Gewährleistung „Reparatur / Neuware“. Darf Kunde entscheiden?

Antwuan

Leipziger Reinette
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Servus. Wir alle kennen das Problem. Man möchte seine neuste Errungenschaft am liebsten nicht einer Reparatur unterziehen.

Ich habe bei meinem MBP16“ M1 festgestellt, dass sich im inneren des „Unterbodens“ (logicboard?) etwas bewegt. Das erscheint mir absolut nicht richtig und ich befruchte früher oder später einen größeren Schaden.
Es fühlt sich an, als würde sich ein Gewicht im inneren des Gerätes hin und her bewegen.
Fasse ich das Gerät mit beiden Händen an und bewege es nach links und rechts, ist der Mangel reproduzierbar.

Der Händler bietet mir jetzt eine Reparatur an. Entweder schicke ich das Gerät ein, oder ich suche einen Shop auf und lasse es dort prüfen.
Das kommt für mich bei einem neuen Gerät jedoch nicht infrage und ich möchte wissen, ob mir jemand sagen kann welche Rechte ich habe.
Ich habe mich etwas im Internet erkundigt und darf innerhalb der Gewährleistung selbst entscheiden ob ich einer Reparatur zustimme oder ein neues Gerät fordern kann. Entspricht das der Wahrheit und der Händler plädiert auf Unwissen meinerseits, oder ist dieser im Recht?

Vielen Dank.
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
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Ich habe mich etwas im Internet erkundigt und darf innerhalb der Gewährleistung selbst entscheiden ob ich einer Reparatur zustimme oder ein neues Gerät fordern kann. Entspricht das der Wahrheit und der Händler plädiert auf Unwissen meinerseits, oder ist dieser im Recht?
sowohl als auch (man kann das fordern & der Händler kann nachbessern); üblicherweise werden in den AGB so sie denn wirksam sind das Recht auf ein- bzw. zweimalige Nachbesserung ausgedungen.
 
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Antwuan

Leipziger Reinette
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sowohl als auch (man kann das fordern & der Händler kann nachbessern); üblicherweise werden in den AGB so sie denn wirksam sind das Recht auf ein- bzw. zweimalige Nachbesserung ausgedungen.
In den AGBs von Gravis habe ich jetzt folgende Zeile gefunden:

Ist der Kaufgegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der vereinbarten Verjährungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert GRAVIS nach ihrer Wahl Ersatz oder bessert nach.
Bevor ich mich jetzt in eine Diskussion mit dem Händler begebe, möchte ich mein Recht kennen. Hier weist Gravis aber ausdrücklich darauf hin, dass ich selbst entscheiden kann. Dementsprechend stehe ich auf der sicheren Seite, oder ?
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
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Ich bin mir sicher, dass Du glaubst, von einem Mangel ausgehen zu müssen. Da wohl kein offensichtlicher Defekt oder eine Einschränkung in der Nutzbarkeit vorliegt bin ich nicht überzeugt, dass jeder Deine Einschätzung teilen würde, schon gar nicht der Händler, für den Deine Behauptung mal mindestens das Delta zwischen dem Verkaufspreis und dem aktuellen Wert als „defekt“ kosten würde.
 

orcymmot

Russet-Nonpareil
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Sofern sich dahingehend nichts gravierendes verändert hat, hat der Händler das Recht zwei mal nachzubessern, bevor du Anspruch auf Minderung (Preisnachlass), Wandlung (Austausch) bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag hast.

Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
 

Marcel Bresink

Breuhahn
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Das gilt nur dann, wenn der Händler dies in seinen AGB vorher so festgelegt hat und diese ohne Formfehler gültig geworden sind. In dem Fall sind das die Maximalbeschränkungen, die der Händler machen darf. Hat der Händler das nicht eingeschränkt, hat der Kunde sofort nach seiner Wahl das Recht auf Minderung, Wandlung oder Rücktritt.

Zur ursprünglichen Frage:
Hier weist Gravis aber ausdrücklich darauf hin, dass ich selbst entscheiden kann. Dementsprechend stehe ich auf der sicheren Seite, oder ?
Nein, auf ein "neues Gerät" wie Du ursprünglich geschrieben hast, hast Du keinen Rechtsanspruch. Die Ersatzlieferung des Händlers darf theoretisch ein Refurbished- oder ein Gebrauchtgerät sein.

Aber das muss man freundlich mit dem Händler besprechen. Wird ein Mangel bei einem Apple-Gerät so kurz nach dem Kauf festgestellt, kann der Händler das als "DOA" bei Apple reklamieren und bekommt dann von Apple ein Neugerät zum Austausch. Bei bestimmten Gerätekategorien kann das aber heutzutage auch ein Refurbished-Gerät sein.

Manchmal bist Du besser gestellt, wenn Du direkt die Garantie bei Apple anforderst, statt die Gewährleistung beim Händler.
 
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MacAlzenau

Golden Noble
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. Hier weist Gravis aber ausdrücklich darauf hin, dass ich selbst entscheiden kann. Dementsprechend stehe ich auf der sicheren Seite, oder ?
Da steht nicht zwingend, daß DU die Wahl hast - dann müsste ja „Ihrer Wahl“ stehen - und die AGB müsste den Kunden direkt ansprechen, was sehr ungewöhnlich wäre in einem juristischen Text.
Das „ihrer“ bezieht sich wohl eher auf die Firma/die Gesellschaft. Gravis ist eine GmbH.
 

Antwuan

Leipziger Reinette
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Ich bin mir sicher, dass Du glaubst, von einem Mangel ausgehen zu müssen. Da wohl kein offensichtlicher Defekt oder eine Einschränkung in der Nutzbarkeit vorliegt bin ich nicht überzeugt, dass jeder Deine Einschätzung teilen würde, schon gar nicht der Händler, für den Deine Behauptung mal mindestens das Delta zwischen dem Verkaufspreis und dem aktuellen Wert als „defekt“ kosten würde.
Ich war heute im Apple Store. Habe meinen HomePod abgeholt und einmal das 16er Pro in die Hand genommen. Dort wackelt und bewegt sich absolut nichts. Ich bin mir also sicher, dass hier ein Mangel vorliegt. Ich bin keineswegs penibel. Aber wenn ein Bauteil im inneren des Gehäuses nicht fest verschraubt ist und sich bewegt, ist dies denke ich ein Mangel. Oder siehst du das nicht so?
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
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Oder siehst du das nicht so?
ich will Dir helfen und sage Dir nur, auf welche Aussagen Du treffen wirst. Was Du tust ist natürlich Deine Sache. Hilfreich ist vielleicht noch Marcels Hinweis.
Aber das muss man freundlich mit dem Händler besprechen. Wird ein Mangel bei einem Apple-Gerät so kurz nach dem Kauf festgestellt, kann der Händler das als "DOA" bei Apple reklamieren und bekommt dann von Apple ein Neugerät zum Austausch.
dann würde meine Annahme nicht stimmen, dass das den Händler kostet bzw. weniger. Aber das kannst nur Du selbst herausfinden. Wenn das nicht MBP16"-typisch ist, ja, dann stimme ich Dir zu - warum sollte ich den vollen Preis bezahlen wenn da was nicht stimmt.
 

Antwuan

Leipziger Reinette
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Ein kurzes Update. Der Techniker hat mich per email kontaktiert. Die Fehlerbeschreibung war zunächst seitens des Service folgende: Unwucht im Gehäuse.

Damit kann der Techniker erst einmal wenig anfangen. So wurde ihm das jedoch vermittelt. Er hat das komplette Gerät auseinandergenommen. Ja toll. Im Anhang habe ich ein Bild beigefügt. Das hat er mir geschrieben.
Wenn ich das MacBook jedoch aufklappe, wackelt etwas im Innenleben unter der Tastatur. Dies habe ich ja bereits oben beschrieben. Was hat das also mit dem Display zu tun? Scheint mir so, als hätte er nicht viel Ahnung. Oder ich habe hier den Schuss komplett nicht gehört.
 

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verdeboreale

Damasonrenette
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Irgendwie kommt mir das Thema bekannt vor. Aus dem Nachbarforum? Mein 14“ M1 macht ebenfalls Geräusche, wenn ich es in die Hände nehmen und horizontal hin- und herbewege. Meiner Meinung nach kommt das aus dem Bereich des Trackpads und hört sich nicht wirklich wie ein loses Bauteil an.
Davon abgesehen hast Du ein M1 mit einem M2 verglichen. Da können die Dinge schon anders liegen. Insgesamt sehe ich das wie „Wuchtbrumme“.
 

Antwuan

Leipziger Reinette
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Finales Update.
Der Händler hat das Gerät zurückgenommen. Ich habe mich dann für das aktuelle Gerät entschieden und musste nur die Differenz bezahlen. Hat alles einwandfrei funktioniert.
 

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