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MacBook "Geschichte" rausfinden?

charliewho

Erdapfel
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17.05.13
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Guten Tag liebe Com,

ich hab mir vor einigen Tagen ein neues MacBook Pro gegönnt.
Gekauft wurde es über eBay-Kleinanzeigen, so weit so gut.

Inseriert wurde es als "NEU und UNBENUTZT", allerdings fehlte die Folie um den Karton worauf der Verkäufer auch hingewiesen hat.
Das MacBook selber war noch in der üblichen Folie.

Wir hatten uns auf einen Preis geeinigt und ich holte das Gerät ab. Habs mir angeschaut, aber! nicht aus der Folie gepackt.
Das hab ich dann erst zu Hause getan und musste feststellen, das das MacBook deutliche Gebrauchspuren/Kratzer/Defekte am Gehäuse und auf dem Display vorwies.

Da es um viel Geld ging, habe ich mit Einwilligung des Verkäufers einen Kaufvertrag abgeschlossen, so wie alle notwendigen Daten vom Personalausweis notiert.

Daraufhin bin ich mit dem Gerät in den Apple-Store, allerdings fällt das nicht unter die Garantie, aber sie könnten mir einen Kostenvoranschlag erstellen.

Jetzt ist meine Frage, kann ich mit einem Programm oder ähnlichem rausfinden, ob das MacBook schonmal auf einen Benutzer angemeldet wurde? Da, das MacBook nach (meinem) erstmaligen Einschalten, ganz normal konfiguriert werden musste.

Der Verkäufer versichert mir, das Gerät sei unbenutzt.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß Charlie
 
Nein, geht nicht.

Da hat dich jemand über den Tisch gezogen, wie es klingt.

Wirst nicht wirklich viel machen können...
 
Sollte der mögliche frühere Benutzer das Gerät bei der Installation bei Apple registriert haben, könnte man zumindest erkennen, daß es schon mal in Betrieb war. Aber da man das ja nicht muß, stehen die Chancen nicht besonders gut.
Mit einem Datenrettungstool könne man eventuell Reste einer früheren Benutzung auf der Platte finden.
Gebrauchte Rechner sollte man unbedingt vor dem Bezahlen mal testen!
 
Da du denn schrieftverkehr zwischen euch beiden hast, wo er dir versichert das damit nichts ist, kannst du es zurück geben, notfalls auch per Anwalt. Du bist im recht, da er dir versichert hat das damit nichts ist.
 
Guck mal im systembericht nach den ladzyklen! ;)
 
Würde auch erst nach den Ladezyklen schauen (Apfel - Über diesen Mac - Weitere Infos - Stromversorgung - Anzahl Zyklen). Danach evtl. im Terminal "last reboot" (ohne ") eingeben. Dieser Befehl zeigt dir an, wie oft der Mac (unter aktueller Installation) gestartet wurde.

Unabhängig von der OS X Installation kannst du auch den S.M.A.R.T. Modus der Festplatte auslesen. U. a. ist es dir damit möglich die Betriebsstunden der Festplatte zu bestimmen (vorausgesetzt es handelt sich um die original von Apple verbaute Festplatte).
http://www.macwelt.de/tipps/Tipp-Ma...-zum-Festplattenzustand-abfragen-3229306.html

Davon abgesehen, "deutliche Gebrauchspuren/Kratzer/Defekte am Gehäuse und auf dem Display" sind für mich kein Neu-Zustand. Wenn der Preis nicht angemessen deutlich unter dem Neupreis liegt, würde ich mir das noch mal überlegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob das Gerät schon mal für einen Benutzer eingerichtet war oder nicht ist in meinen Augen weniger wichtig als die Tatsache, dass das Gehäuse Schäden aufweist. Ob die beim auspacken oder einrichten entstanden sind ist in dem Zusammenhang uninteressant, weil ein als "neuwertig" verkauftes Gerät keine solchen Schäden aufweisen darf. Da dich die Schäden offensichtlich stören (und damit jeden Tag beim ansehen ärgern) würde ich mich an deiner Stelle nicht mit einer Preisreduzierung abfinden lassen sondern den Kauf rückgängig machen.

MACaerer
 
Tja, schöne Gedankengänge habt ihr da.
Rückgabe. Preisreduzierung. Anwalt.
Ich sehe das ganz realistisch: charliewho hat die sprichwörtliche Katze im Sack gekauft, denn er hat versäumt den Zustand zu überprüfen. Nun muss er dem Verkäufer erst einmal nachweisen können, dass die Schäden nicht bereits vorher bestanden.
Am Ende steht es Aussage gegen Aussage. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Verkäufer der wissentlich bescheisst, bereit ist das Gerät zurück zu nehmen, oder Geld zurück zu geben.
Zumindest so lange keine Stichhaltigen Beweise vorliegen würde von rechtlichen Schritten absehen (sofern keine Rechtsschutz abgeschlossen). Das kann sonst nach hinten losgehen.
 
Von einem Rechtsstreit ist ja noch lange nicht die Rede. Der erste Schritt wäre wohl den Verkäufer zu kontaktieren und ihn um Stellungnahme bitten. Je nachdem was dabei rauskommt würde ich mir die weiteren Schritte überlegen. Das hängt auch davon ab was genau im Kaufvertrag steht. Sollte da stehen "verkauft wie besichtigt" oder so ähnlich hat man schlechte Papiere. Aber "neuwertig und unbenutzt" ist natürlich auch eine zugesicherte Eigenschaft, die das Objekt haben muss.

MACaerer
 
Ich sehe das wie Applicator. Du hattest die Möglichkeit das Gerät zu prüfen, hast sie aber nicht wahr genommen. Dumm gelaufen ;-)
Ich bin jetzt mal böse, aber die Macken können genau so gut in der Zeit entstanden sein in der Du das Gerät nun besitzt. Können, müssen nicht... Na, merkste was? Du kommst aus der Sache zu 95% nicht mehr raus und musst nun mit den Zustand leben ;-)
 
Es wird genauso ausgehen wie rene-xy geschrieben hat.

Sorry: Wer einen Kaufvertrag macht, die Ausweisnummer notiert allerdings das Objekt der Begierde weder auspackt noch einschaltet wird selbst im Rechtsstreit chancenlos sein.

Sei froh das die Kiste wenigstens funktioniert und man dir keinen Dummy angedreht hat.
 
Hm, sicherlich hat der TE das Ganze nicht ausgesprochen geschickt angepackt. Aber ganz chancenlos ist man meiner Meinung nach nicht. Z. B. wenn das Book unter Zeugen ausgepackt wurde und der die vorhandenen Beschädigungen bestätigen kann. Wie schon erwähnt würde ich, bevor ich hier den ganz großen Trouble starte, erst mal mit dem Verkäufer sprechen, wie der sich dazu stellt. Desweiteren wäre der angesprochene Kostenvoranschlag für die Reparaturen wichtig um zu wissen um wieviel es überhaupt geht. Sicher wäre es besser, wenn möglich, sich gütlich zu einigen, bevor man die ganz große Keule auspackt.

MACaerer
 
Welche Zeugen sollen dabei sein beim auspacken? Frau, Eltern,...? Die zählen im Falle eines Falles alle nichts ;-)
Pech gehabt, mehr gibt's da nicht zu sagen...
 
Hallo,

ich verkaufe/kaufe viel auf ebay Kleinanzeigen.
Oberste regel ist natürlich mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag abzuschließen (darin müssen bekannte Mängel aufgelistet sein)
Weiterhin sollte das Produkt bis ins Detail betrachtet werden können (trotz Folie etc.) Natürlich kommt dann nur Selbstabholung in Frage.
Sollten dennoch Mängel vorhanden sein kann ich auch nur sagen Pech gehabt :/