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MacBook aus den Staaten

ReinRusher

Zuccalmaglios Renette
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du kannst ja versuchen, dein macbook einfach so mit durch den zoll zu nehmen, also durch den grünen bereich.... pack es einfach noch in den staaten aus, dann kannst du im falle, dass dich der zoll kontrolliert sagen du hast es schon seit einer geraumen zeit...;) so hat es mein nachbar auch gemacht.
 

Snoopy181

Roter Astrachan
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Sehr intelligent, wenn man eine amerikanische Tastatur hat... ;) Ich befürchte ja, dass der Zoll nicht so dämlich ist.
 

ReinRusher

Zuccalmaglios Renette
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hat nichts zu sagen denk ich... denn wenn es nicht mehr orginalverpackt ist...
 

Snoopy181

Roter Astrachan
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Der Zoll kann dann immer noch verlangen, dass Du einen Kaufnachweis beibringst. Und wenn Du nicht belegen kannst, dass Du das in Deutschland gekauft hast, musst Du die 19% EUSt doch noch bezahlen. Nicht umsonst ist es ratsam bei einem neuen in Deutschland gekauften Laptop o.ä. bei der Einreise die Rechnung dabeizuhaben — nur für alle Fälle.
 

schnaps

Roter Eiserapfel
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wenn man einen gewissen zeitraum in den usa verbringt und dort sich ein macbook kauft muss man doch keinen zoll bezahlen. (z.b. austauschschüler)
falls ich falsch liege, belehrt mich bitte
 

phil1324

Cripps Pink
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vielleicht kennst du ja jemanden und der sich vor kurzem in deutschland ein macbook gekauft hatt und du kannst dir seine rechnung ausleihen und die dann bei bedarf vorzeigen,könnte auch klappen.
 

Snoopy181

Roter Astrachan
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@schnaps Weiß ich nicht genau, aber wenn das stimmt (was ich hoffe), dann würde mich interessieren, wie lange man in den Staaten bleiben muss.
 

m_cat

Cox Orange
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Geh einfach durch den roten Kanal und zahl die Steuern,und gut is.

Warum müssen immer alle Steuer hinterziehen wollen?
Die Freigrenze ist ja sowieso schon bei 430€.
Was drüber ist wird eben bezahlt.
Wo ist das Problem?
 

iReiher

Leipziger Reinette
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@schnaps Weiß ich nicht genau, aber wenn das stimmt (was ich hoffe), dann würde mich interessieren, wie lange man in den Staaten bleiben muss.

Soweit ich weiß, sind da 12 Monate die Bedingung. Austauschschüler sind aber leider immer nur 10 Monate da :( Vielleicht werde ich mir in 2 Jahren dort aber trotzdem auch ein MBP holen.
 

Blinkyy

Rhode Island Greening
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also ich bin für 5 Monate hier, bzw. nur noch 4 Monate.
MacBook ist am Montag gekommen. Also ich werde auf Nummer sicher gehen und es beim Zoll anmelden, wenn ich nichts bezahlen muss, umso besser! (glaube schon das ich bezahlen muss)

Wenn ihr natürlich beim "schmuggeln" erwischt werdet, wirds richtig teuer! (ich glaube das doppelte)

Was ich komisch finde, folgendes: Ich habe das MacBook im Amerikanischen Education Store über meine Uni (WVU) bestellt. Dabei hab ich $100 Rabatt bekommen! Das ganze ging über meine Kreditkarte. Auf der Rechnung stand eine geschätzte MwSt, da diese abhängig vom Staat ist. Hier 6%!

Das ganze ist jedoch nicht von meiner Karte abgebucht wurden, kommt da noch was?
Also ich hab nur $1100 abegbucht bekommen, anstatt $1165 inc. Steuer! (Steht im Store ohne Steuer für $1200)

Das beim Bestellen ging auch irgendwie so schnell, die scheinen desweiteren garnicht überprüft zu haben, ob ich überhaupt an der Uni studiere.
 

waschbär123

Echter Boikenapfel
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Sehr gute Wahl, dass du das Book nicht am Zoll vorbeiführen willst!

Du scheinst ja ein Auslandssemester zu machen, da kann man es verstehen sich ein MacBook dort zu kaufen.

Wenn man nur zum Urlaub da ist, dann ist es doch witzlos. Nachdem man die Märchensteuer am Zoll bezahlt hat sind es nur um die 100€-200€ ersparnis, und dann das problem mit dem tastaturlayout und den anderen netzteilen...
 

stu

James Grieve
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Sehr intelligent, wenn man eine amerikanische Tastatur hat... ;) Ich befürchte ja, dass der Zoll nicht so dämlich ist.

Das US-Layout kann man sich auch im dt. Appstore aussuchen, und dem Zoll kann es egal sein ob du das chin./US oder das kyrillisch Layout hast.

Die genannten Touristen die anscheinend so oft rausgezogen werden sind dann die wo die Preisschilder noch an der Kleidung haengen haben oder die Rechnung noch in der Tuete von dem Geschaeft haben... selber schuld.

Ich verstehe nicht wirklich warum du sowas beim Zoll anmelden willst. Nach den 4 Monaten wird es genung Gebrauchsspuren aufweisen. Gibt denen nur nen Grund dich richtig auseinander zu nehmen bei der Einreise...

@Snoopy181: Vielleicht hat sich die Rechtslage ja geaendert, aber zeig mir wo es geschrieben steht dass man Rechnungen zu Elektronik-Geraeten dabei haben muss/soll oder wenn man sie nicht mehr hat die Steuer nachzahlen muss? Es klingt einfach bescheuert.
 

Snoopy181

Roter Astrachan
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Vielleicht hat sich die Rechtslage ja geaendert, aber zeig mir wo es geschrieben steht dass man Rechnungen zu Elektronik-Geraeten dabei haben muss/soll oder wenn man sie nicht mehr hat die Steuer nachzahlen muss? Es klingt einfach bescheuert.

Ein Zitat aus einem FOCUS-Artikel zur Zollkontrolle:
Die Beweislast, dass er ein bestimmtes Teil nicht in den USA gekauft hat, liegt beim Fluggast, erläutert Zollobersekretär Happel.

Damit hast Du zwei Möglichkeiten:
  1. Rechnung mitführen, dem Zollbeamten zeigen, der ist zufrieden und lässt einen gehen oder
  2. per Post die Rechnung oder einen anderen Kaufbeleg dem Zoll senden.
Ich persönlich finde die erste Methode für mich persönlich deutlich einfacher.

Zur Tastatur: Wenn Du eine deutsche Tastatur hast, nimmt der Zoll an, dass das Ding in Deutschland gekauft ist. Wenn Du eine amerikanische Tastatur hast, muss das ja geradezu den Argwohn der Zöllner erregen; das schreibt der Zoll auch seinen Broschüren. Und es deckt sich mit meiner persönlichen Erfahrung aus der letzten Amerikareise dieses Jahr.
 

paul.mbp

Sternapfel
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...

@Snoopy181: Vielleicht hat sich die Rechtslage ja geaendert, aber zeig mir wo es geschrieben steht dass man Rechnungen zu Elektronik-Geraeten dabei haben muss/soll oder wenn man sie nicht mehr hat die Steuer nachzahlen muss? Es klingt einfach bescheuert.

Es mg für Dich "bescheuert" klingen, aber es ist definitiv so das der Zoll die Möglichkeit hat von Dir einen Nachweis darüber zu verlangen das Du Waren welche Du gerade einführen möchtest auch tatsächlich innerhalb der EU erworben hast. Das kann Dir mit jedem iPhone, jeder Digicam oder DSLR oder auch jedem Laptop passieren.

Und warum das Ganze ?

Einfach deshalb weil es schon xxxx Schlaumeier versucht haben mit der Nummer beim Zoll durchzukommen: "nööö, das iPhone ist doch gebraucht, das hab ich in DE gekauft". Da es in solch einem Fall für den Zoll nahezu unmöglich wäre Dir das Gegenteil zu beweisen, und da der Staat ungern auf die Einnahmen verzichtet ist am Zoll die Beweislast umgekehrt.
Nicht der Zoll muss Dir nachweisen das Du im Ausland eingekauft hast, sondern Du musst nachweisen das Du die Waren aus der EU ausgeführt hast und nun wieder einführen willst.

Dazu sollte man eigentlich bei der Ausreise ein Formular ausfüllen das den genauen Typ und Seriennummer usw. enthält. Da dies aber selbst dem Zoll zu aufwändig ist, wird üblicherweise auch der Nachweis in Form einer Rechnung anerkannt. Im Falle des Falles wäre es auch hilfreich wenn diese Rechnung die Seriennummer enthält, ansonsten könnte das ja die Rechnung eines Freundes sein.

Ihr könnt alles glauben, aber der Zoll respektive die Zollbeamten an der Grenze sind auch nicht ganz blöde... die hören jeden Tag die aberwitzigsten Stories.

Und alle die es trotzdem probieren wollen: nach einem missglückten Versuch seit Ihr zwar um eine Erfahrung reicher, aber um einige € ärmer, habt ein Steuerstrafverfahren am Hals und dann einen netten Eintrag im Führungszeugnis...

Ob es das tatsächlich wert ist ???
 
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mucke

Celler Dickstiel
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Ganz ehrlich, bestell dir dort einen und lass eine deutsche Tastatur einbauen. Ich denke innerhalb von 4 monaten werden ein paar gebrauchspuren drauf kommen und keiner wird mehr denken, dass du ihn drüben gekauft hast.
 

paul.mbp

Sternapfel
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Das Doppelte ist die Strafe. Sprich Einfuhrumsatzsteuer + Strafe, die auch der Einfuhrumsatzsteuer entspricht.

na das wäre aber äusserst günstig...

das was Du da beschreibst ist der sogenannte "Zuschlag". Dieser kann anstelle eines Verfahrens erhoben werden.
Je nach Grössenordnung, d.h. ob man es als Straftat oder Ordnungswidrigkeit einstuft, ob man Vorsatz oder Fahrlässigkeit vermutet kann aber auch ein Bussgeld bis 50.000€ verhängt werden, oder es gibt eine richtige Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe bis zu maximal 10 Jahren