drlecter
Wöbers Rambur
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So ist das nicht richtig. Die MwST wird direkt im Jahr der Anschaffung bzw. in dem Zeitraum wie die Vorsteuererklärung gemacht wird (je nach Umsatz kann dies monatlich, quartalsweise oder jährlich sein) Die MwST wird dann mit den Einnahmen verrechnet (in Rechnung gestellte MwST) oder wird (wenn keine Einnahmen in diesem Zeitraum vorhanden sind) ausgezahlt.Die MWST bekommst du über den Zeitraum über den dein Onkel das absetzen muss (ich glaube 5 Jahre) zurück.
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Die Nettosumme wird dann als Abschreibungsobjekt über 3 Jahre (es gibt derzeit eine Änderung im Steuerrecht, wonach man Geringwertige Warengüter zwischen 101 und 1000 Euro nur noch über 5 Jahre als Sammelposten abgeschrieben werden) abgeschrieben.
Man kann aber hier schauen wie man das MB bei der Steuer dann angibt. Als Computer sollte dieses dann nach 3 Jahre abgeschrieben werden.