• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Die Bildungsoffensive hier im Forum geht weiter! Jetzt sollen Kreativität und technische Möglichkeiten einen neue Dimension erreichen. Das Thema in diesem Monat lautet - Verkehrte Welt - Hier geht es lang --> Klick

Lohsteuerrückerstattung bei Teilzeitjob?

Santa Matze

Querina
Registriert
07.07.07
Beiträge
181
Wer kennt sich aus?

Meine Freundin hat zur Zeit einen Teilzeitjob mit Lohnsteuerklasse 1. Da bleiben von ca. 1000€ brutto ca. 700€ netto übrig. Jetzt will sie einen 2. Teilzeitjob annehmen, käme dann aber für den 2. Job in Klasse 6, was bedeuten würde, dass von 1000€ gerade mal 500 übrig bleiben.
Man wird also gestraft wenn man 2 Jobs macht. Versteh ich zwar nicht aber na ja....

Jetzt ist die Frage, wieviel bekommt man am Jahresende von der Steuer wieder zurück? Gibts da irgendwelche Berechnungstabellen oder jemanden, der sich damit auskennt?

Matthias
 
Ging mir auch so habe mir die gleiche Frage gestellt.
Habe einen Studentenjob an der Hochschule angenommen für zwei Monate und kam direkt in die blödeste Steuerklasse, die es gibt, weil es meine Zweitbeschäftigung war.
 
Wikipedia schreibt dazu ganz richtig:
Zitat:
"Lohnsteuerklasse VI (6)

Die Lohnsteuerklasse VI wird eingetragen, wenn ein Arbeitnehmer (ledig oder verheiratet) eine Lohnsteuerkarte für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis benötigt. Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI einzubehalten, wenn der Arbeitnehmer keine Lohnsteuerkarte vorlegt. Diese Lohnsteuerklasse verursacht die höchste Steuerbelastung. Da die Einkünfte des ersten Beschäftigungsverhältnisses nicht bekannt sind, wird hier "großzügig" einbehalten, also wesentlich mehr als in den anderen Steuerklassen. Da am Ende des Jahres ohnehin eine Steuererklärung für Lohnsteuerkarten mit eingetragenere Steuerklasse VI erforderlich ist, ist der höhere Einbehalt weniger problematisch als bei anderen Steuerklassen."


Es muss also eine Lohn- oder Einkommenssteuererklärung gemacht werden und du kannst einiges zurück erwarten.

Abgabenrechner des Finanzministeriums
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn man Student ist, darf man im Jahr brutto 7500€ (Ist ein ca. Wert, kann auch komplett was anderes sein. habe ich mal so gehört!) verdienen. Jegliche Steuerzahlung in diesem Jahr bekommt man komplett zurück. man kann also auf einen netto Verdienst von ~7500€ kommen.

Ich weiß nicht genau, ob es 7500€ waren. Bitte Informiert euch da genauer!


aber wenn sie ja eh schon 1000 brutto im Monat bekommt, weiß ich nicht wie das dann läuft. Es kommt ja nicht nur auf den Verdienst an, sonder auch auf viele andere Umstände.
 
Grundfreibetrag ist das Zauberwort nach dem du suchst...
alles was da drunter ist muss nicht versteuert werden und wird zurückerstattet nach der Steuereklärung