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❓Logic Pro X auf zwei Macs möglich❓

Christian juhasz

Erdapfel
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Hallo,
Ich habe diese Frage hier im Forum schon einmal gelesen, allerdings ist das schon ein paar Jahre her, dass sie gestellt und beantwortet wurde. Eventuell gibt es ja mittlerweile neue Regelungen.

Ich habe folgendes vor: mein Bandkollege und ich möchten uns Logic Pro zulegen, aber wie es viele vielleicht kennen, ist es gerade bei den Bandanfängen finanziell immer etwas knapp.😜 Jetzt war die Überlegung, dass einer von uns im App Store Logic Pro erwirbt und das Programm dann auf dem zweiten Rechner auch installiert wird. Wir würden gerne beide unabhängig voneinander, eventuell auch gleichzeitig an unterschiedlichen Orten, mit Logic arbeiten wollen.

Da wir beide bis jetzt nur mit iPhones und iPads gearbeitet haben, unsere Macs also erst ganz neu sind, haben wir keine Erfahrung, wie das mit großen gekauften Apps funktioniert, wenn man sie auf mehreren Geräten gleichzeitig installieren möchte. Bis jetzt haben wir immer nur Apps auf iPhones geteilt. Hierfür hat einer von uns die App gekauft und hat sich dann mit der Apple ID auf dem iPhone des jeweils anderen eingeloggt und die App erneut heruntergeladen. Eine Familienfreigabe, mit der das auch einfacher ginge, möchten wir nicht nutzen, da wir unsere beiden Apple IDs voneinander getrennt haben möchten.

Funktioniert das mit Logik auch? Ist das überhaupt erlaubt?

Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich bereits im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Juhász.
 
Zuletzt bearbeitet:

Christian juhasz

Erdapfel
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Wenn ich aber folgenden Auszug aus der Lizenz Vereinbarung richtig deute, müsste es prinzipiell möglich sein, auf einem Mac Programme mit Lizenzen unterschiedliche Apple IDs zu installieren.

- Sie können Inhalte von bis zu fünf verschiedenen Apple-IDs auf jedem Gerät nutzen.
 

Mitglied 105235

Gast
Funktioniert das mit Logik auch?
Ja.


Ist das überhaupt erlaubt?
Nein.



Erklärung dazu:
Wenn beides deine Macs wären, wäre es erlaubt. Du trägst deine Apple ID im Store ein, ladest es und nutzt es.

Du teilst aber den Einauf mit einem "Fremden", nicht mal der Weg über Familien Freigabe wäre euch erlaubt. Da Ihr keine Familie seit und sicherlich auch an Unterschiedlichen Adressen gemeldet seit.


Auch das was Ihr am iPhone macht, ist eigentlich nicht erlaubt. Aber wie du selbst weißt funktioniert es.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Christian juhasz

Erdapfel
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Servus,

zunächst einmal vielen Dank für die ausführlichen Antworten.

Wenn beides deine Macs wären, wäre es erlaubt. Du trägst deine Apple ID im Store ein, ladest es und nutzt es.
D.h. wenn ich auf dem zweiten Mac einen zweiten Benutzer mit meiner Apple ID anlege und dann über diesen Benutzer das Programm installiere, wäre es rein rechtlich eine Grauzone.

Gruss, Chris
 

Mitglied 105235

Gast
Den Umweg kannst du dir sparen, denn es geht dabei ja um den eigentlichen Besitzer des Macs und der bist du ja trotzdem nicht.
 

double_d

Baumanns Renette
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wäre es rein rechtlich eine Grauzone.
Dazu wirst Du hier keine rechtliche einwandfreie Aussage bekommen können.

Letztlich darfst Du Mac AppStore Apps auf all Deinen Systemen benutzen. Gleichzeitig, unabhängig oder Tages-, Wochenweise im Wechsel, so wie es Dir beliebt, wenn 1. die Geräte Dir gehören (auch wenn sie ein anderer besitzt), sie 2. auch auf Deine AppleID angemeldet sind und Du 3. nicht gewerblich agierst.

Für die Nutzung von Apps aus dem AppStore fndet sich hier was lesenswertes.

Gibt für die Apps aus dem AppStore einen kleinen, aber knackigen Absatz, der eigentlich keine Fragen offen lässt.
Hauptaugenmerk ist auf den Beisatz "Gerät, das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz befindet."
Den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz kann man dann woanders noch nachlesen ;)

Solltest nun aber auch nicht mehr bohren und weiter nachfragen, was wie in welcher Kombination mit Fremdgeräten und Freunden und unterschiedlichen AppleIDs so möglich ist.
 

Christian juhasz

Erdapfel
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24.08.20
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double_d, danke für die Antwort. Kannst den Zaumpfahl wieder einstecken. ;)

Das Thema kann man somit schließen. Danke!