• Es ist bereits Apfeltalk-Tradition und wir möchten sie auch in diesem Jahr fortsetzen: Unser Apfeltalk-Weihnachtslogo-Wettbewerb hat begonnen! Gestaltet für uns das Weihnachtsbanner, das im Monat Dezember bis zum Weihnachtsfest unsere Webseite schmücken soll. Lasst Eurer Kreativität freien Lauf! Hier geht es zum Wettbewerb --> Klick
  • November - das bedeutet oftmals Herbstblues, grauer Himmel, Tristesse und Wetter, bei dem man gern im Warmen bleibt. Aber nur oftmals! Wir fordern Euch gern auf, gegen den Herbstblues anzukämpfen und hoffen, dabei hilft Euch unser aktuelles Monatsthema. Neugierig geworden? --> Zum Mitmachen bitte hier klicken

Lebenszeit +Abzocke? Meine Schwester braucht Rat..

  • Ersteller Ersteller Syncron
  • Erstellt am Erstellt am
naja, ein "musterbrief" wird überhaupt nichts bringen oder ändern. aber wenn du das porto rauswerfen willst...
 
Hallo,

deine Schwester sollte als erstes ihrer Mutter Bescheid sagen. Wichtig ist, dass nichts heimlich, oder ohne das Unwissen der Eltern geschehen sollte. Dann kann sich deine Mutter bei der Verbraucherzentrale um Informationen bemühen. Fertig ist die Geschichte.
Bitte mach es nicht zu kompliziert, denn das ist es nicht.

Nebenbei, ich habe eine 15 jährige Tochter und auch wenn man warnt kann immer was passieren. Wichtig ist mir nur, dass sie immer sofort Bescheid sagt wenn sie Sorgen oder Nöte hat. Denn wenn man schweigt macht man alles schlimmer und gerade von so was profitieren die Abzockunternehmen.

Gruß

Robert
 
Deine Schwester DARF gar keine Verträge abschliessen.

Das ist so pauschal nicht zutreffend. Wer zwischen 7 und 17 Jahren ist, bedarf lediglich für Verträge, die nicht lediglich rechtlich vorteilhaft sind, die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, § 107 BGB (andere Verträge als diese sind daher voll wirksam! Auch gibt es den sog. "Taschengeldparagraphen" § 110 als weitere wichtige Ausnahme von § 107 BGB ). Im Übrigen sind diese Verträge schwebend unwirksam, d.h. die Wirksamkeit hängt von einer Genehmigung seitens der Eltern ab. Wird diese verweigert, ist der Vertrag unwirksam.

Vorschlag: Ruhe bewahren und Tee trinken. Mangels Genehmigung der Eltern besteht materiellrechtlich kein Anspruch. Die "Mahnungen" dürft Ihr daher gemütlich im Kamin verfeuern oder damit an Papierschwalbenweitflugwettbewerben teilnehmen. Ausnahme: Es kommt vom Amtsgericht ein Mahnbescheid. Hiergegen ist innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einzulegen. Dieser wird jedoch nicht kommen.
 
@Syncron

Nicht deine Schwester sollte den Musterbrief versenden, sondern die Eltern - unter Hinweis, dass die Tochter minderjährig ist und dadurch ein Vertrag nie wirksam zustande gekommen ist.

Sofern mal ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte, unbedingt fristgerecht reagieren - wie oben bereits mehrfach erwähnt wurde.
 
Ich habe so ein Ding auch malö bekommen, vor 2 Jahren oder so, und einfach ignoriert. ist nie wieder was gekommen.
 
Sag mal, es existiert imo ausser diesem Brief gar nichts. Keine Unterschrift, kein Vertrag, nichts.
Jemand hat die Daten Deiner Schwester verwendet (koennte zumindest so sein...).

Ich wuerde daher die Verbraucherschutzzentrale (oder wie auch immer das heisst) kontaktieren oder den Anwalt Eures Vertrauens.
Meistens hilft da ein Schuss vor den Bug, damit das aufhoert.

Und: Genau fuer solche Faelle gibt es Wegwerfadressen (zb Yahoo). Das musst Du deiner Schwester schon deutlich machen, dass die offiziellen Angaben bei solchen Sites nur Aerger bringen.

Franze
 
Sag mal, es existiert imo ausser diesem Brief gar nichts. Keine Unterschrift, kein Vertrag, nichts.
Jemand hat die Daten Deiner Schwester verwendet (koennte zumindest so sein...).

Genau das vermutet meine Schwester. Und diese Vermutung ist in meinen Augen nicht ganz unberechtigt.

Meine Schwester hat diesen Dienst auch nie in Anspruch genommen. Sie weiß nicht wann sie stirbt oder so, von daher.

Ich finde das alles nur widerlich und makaber um ehrlich zu sein...

Nun die Herrin kommt bald nach Hause und ich darf mich auf stundenlangen telefongesrpächen gefasst machen in denen ich haargenau erklären muss, weshalb meine Schwester nicht ihr ganzes Taschengeld auf Voraus 6 Monate opfern muss. Zur Strafe bzw. Bereicherung der Lebenserfahrung müsste sich eigentlich meine Schwester darum kümmern.
 
Bitte wendet euch an eine örtliche Verbraucherzentrale, die nehmen euch das uU. gern aus der Hand. Haben mindestens Heinweise auf ein sinnvolles Vorgehen.

Musterklagen gegen diese Abzocker sind meines Wissens zT. in Vorbereitung oder bereits anhängig.
 
Wir haben einen Musterbrief der Verbraucherzentrale genommen, ihn abgeschickt und werden jeden weiteren Brief ignorieren und sammeln. Meine Schwester hat nie wissentlich einen Vertrag mit denen abgeschlossen, meine Mutter nie einen zugestimmt und somit sind die in ihrer Beweispflicht.