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Das Landgericht Berlin hat heute ein Urteil in Sachen Datenschutz gefällt, das Apple nicht schmecken dürfte. Insgesamt acht Klauseln in Apples Datenschutzrichtlinien sind demnach in Deutschland rechtswidrig, verkündet der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in einer Pressemitteilung. Die Verbraucherschützer hatten ursprünglich 15 Klauseln für nicht gesetzeskonform gehalten und entsprechend Klage eingereicht.[PRBREAK][/PRBREAK]
Dem Urteil des Landgerichts nach würden die betroffenen Regelungen wesentliche Grundgedanken des deutschen Datenschutzrechts verletzen. So sei es nicht mit dem deutschen Recht zu vereinbaren, dass Kunden eine pauschale Einwilligung zum Datengebrauch abgeben. Eine derartige Einwilligungserklärung müsse an einen bestimmten Zweck gebunden sein, der dem Verbraucher auch mittgeteilt wird. Diese Anforderung erfüllen Apples Datenschutzrichtlinien nicht. Auch die Weitergabe der Verbraucherdaten zu Werbezwecken an „strategische Partner“ und die Verwendung von Standortdaten erklärte das Berliner Gericht für nicht gesetzeskonform. Das Gleiche gilt für die Nutzung der Daten von Dritten, beispielsweise Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse von Kontakten aus dem Adressbuch. Das heutige Urteil betrifft lediglich Apple-Nutzer in Deutschland und ist aktuell noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass Apple durchaus noch in Berufung gehen kann.

Via Landgericht Berlin
Dem Urteil des Landgerichts nach würden die betroffenen Regelungen wesentliche Grundgedanken des deutschen Datenschutzrechts verletzen. So sei es nicht mit dem deutschen Recht zu vereinbaren, dass Kunden eine pauschale Einwilligung zum Datengebrauch abgeben. Eine derartige Einwilligungserklärung müsse an einen bestimmten Zweck gebunden sein, der dem Verbraucher auch mittgeteilt wird. Diese Anforderung erfüllen Apples Datenschutzrichtlinien nicht. Auch die Weitergabe der Verbraucherdaten zu Werbezwecken an „strategische Partner“ und die Verwendung von Standortdaten erklärte das Berliner Gericht für nicht gesetzeskonform. Das Gleiche gilt für die Nutzung der Daten von Dritten, beispielsweise Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse von Kontakten aus dem Adressbuch. Das heutige Urteil betrifft lediglich Apple-Nutzer in Deutschland und ist aktuell noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass Apple durchaus noch in Berufung gehen kann.

Via Landgericht Berlin
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