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Landgericht Berlin: Apples Datenschutzrichtlinien teils rechtswidrig

Marc Freudenhammer

Horneburger Pfannkuchenapfel
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Das Landgericht Berlin hat heute ein Urteil in Sachen Datenschutz gefällt, das Apple nicht schmecken dürfte. Insgesamt acht Klauseln in Apples Datenschutzrichtlinien sind demnach in Deutschland rechtswidrig, verkündet der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in einer Pressemitteilung. Die Verbraucherschützer hatten ursprünglich 15 Klauseln für nicht gesetzeskonform gehalten und entsprechend Klage eingereicht.[PRBREAK][/PRBREAK]

Dem Urteil des Landgerichts nach würden die betroffenen Regelungen wesentliche Grundgedanken des deutschen Datenschutzrechts verletzen. So sei es nicht mit dem deutschen Recht zu vereinbaren, dass Kunden eine pauschale Einwilligung zum Datengebrauch abgeben. Eine derartige Einwilligungserklärung müsse an einen bestimmten Zweck gebunden sein, der dem Verbraucher auch mittgeteilt wird. Diese Anforderung erfüllen Apples Datenschutzrichtlinien nicht. Auch die Weitergabe der Verbraucherdaten zu Werbezwecken an „strategische Partner“ und die Verwendung von Standortdaten erklärte das Berliner Gericht für nicht gesetzeskonform. Das Gleiche gilt für die Nutzung der Daten von Dritten, beispielsweise Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse von Kontakten aus dem Adressbuch. Das heutige Urteil betrifft lediglich Apple-Nutzer in Deutschland und ist aktuell noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass Apple durchaus noch in Berufung gehen kann.


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Via Landgericht Berlin
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es fehlt noch eine wichtige Information aus dem Urteil:
Trotz der möglichen Berufung ist das Urteil vorläufig vollstreckbar, also muss Apple erstmal spuren. (siehe Seite 3 des Urteils)
 
Davon mal abgesehen ist auch die Definition der "personenbezogenen Daten" von Apple schlichtweg falsch.
 
Diejenigen, die es stört, sollen halt nix von Apple kaufen. Ich hab kein Bock, nur weil die da mal wieder rumzicken, dass irgendein Dienst eingestellt wird..
 
Weil Endurteile immer für vorläufig vollstreckbar erklärt werden.

Und um jetzt vorläufig zu vollstrecken, müsste erst einmal Sicherheit geleistet werden.
 

Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit ergeht von Amts wegen, wie Balkenende richtig ausführte. Die Verbraucherzentrale könnte jetzt das Urteil vorläufig vollstrecken lassen, müsste dazu aber eine Sicherheit leisten.
Ferner sagt § 717 Abs. 2 ZPO:
Wird ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil aufgehoben oder abgeändert, so ist der Kläger zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Beklagten durch die Vollstreckung des Urteils oder durch eine zur Abwendung der Vollstreckung gemachte Leistung entstanden ist. Der Beklagte kann den Anspruch auf Schadensersatz in dem anhängigen Rechtsstreit geltend machen; wird der Anspruch geltend gemacht, so ist er als zur Zeit der Zahlung oder Leistung rechtshängig geworden anzusehen.
Die Verbraucherzentrale muss für Vollstreckungsschäden haften, wenn sich das erstinstanzliche Urteil als
'unrichtig' herausstellt, da diese Kosten eher unkakulierbar sind, wird sich die Verbraucherzentrale hüten aus dem Urteil zu vollstrecken.
 
Ehrlich gesagt war mir gar nicht bewusst, was ich da so alles abgenickt habe.
 
Transparenz wäre schön

Ehrlich gesagt war mir gar nicht bewusst, was ich da so alles abgenickt habe.

Vielleicht zeigt Apple endlich im OS an, wo Daten abgezogen werden.
Ich sehe es jedenfalls kritisch, dass Apple evtl. ohne mein Wissen Kundendaten abzieht,
und diese dann "meistbietend veräußert" an Drittanbieter, Strategische Partner usw.
Soviel zum Thema Apple und Professional User (Beruflicher Nutzer)

;-)