Kündigungsfrist - gesetzliche vor vereinbarte?

method

Westfälische Tiefblüte
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Hallo Leutz,

ich bin die ganze Zeit auf der Suche nach meiner Antwort.

Ich stehe vor einer guten Chance einen neuen Job zu bekommen, allerdings steht mir meine lange Kündigungsfrist im Wege.
Sie ist 3 Monate zum Quartalsende, das bedeutet, ich könnte erst im Juli die evtl. neue Stelle antreten.

Einige Leute haben mir gesagt, dass die Kündigung auf jeden Fall verkürzt werden kann, wenn es Gründe gibt.

Ein Grund wäre beispielsweise, wenn für mich ein Vorteil durch die Kündigung entstehen würde oder wenn die Wirtschaftliche Situation meines derzeitigen AG schlecht ist.

Ich habe schon im Internet und im BGB nach einer Antwort gesucht, aber irgendwie finde ich mich nicht ganz zurecht bei dem "komischen Deutsch"

Kann mir jemand von euch klipp und klar sagen wie das aussieht?

Vielen Dank!

LG, der meth.
 

wurstbrot

Reinette de Champagne
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SilentCry

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Wenn dich dein Ruf nicht schert (und die neue Firma nicht auf ein Empfehlungsschreiben des ehem. Arbeitgebers besteht) kannst du ja mal deinem Chef gehörig die Meinung sagen.
Oder falls eure Firma einen Nichtraucher-Gesundheitswahn-Djihad auslebt im Vorzimmer des Oberbosses rauchend mit einer Flasche Whisky über die miserablen Arbeitsbedingungen lästern. Lass deiner Fantasie freien Lauf - nur handle strafrechtlich sauber (also nichts klauen oder beschädigen, bitte, und keine Ehrenbeleidigungen und dgl. aussprechen!).

Wenn du großes Glück hast wird es als Nervenzusammenbruch interpretiert und du bekommst Sonderurlaub und eine Gehaltserhöhung. Jenseits solcher Hollywoodskripte allerdings wird es eher eine fristlose Kündigung - genau was du willst.

:))))
 

wurstbrot

Reinette de Champagne
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Naja, ich weiss ja nicht in welcher Branche der Job ist, aber der Buschfunk funktioniert bei solchen Sachen meistens erstaunlich gut und man kommt da schnell in unangenehme Erklärungsnöte bei späteren Arbeitgebern...

Ich würde mich eher fragen, warum dein zukünftiger Arbeitgeber eine so lange Kündigungsfrist verlangt, was ja im Prinzip als Arbeitnehmerschutz gedacht ist und du dich freuen solltest, dass du erstmal einen sicheren Job hast?!

Es gibt ja auch immer noch eine Probezeit bei einem neuen Arbeitsverhältnis...
 

Nathea

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Es ist immer gut, sich mit dem Arbeitgeber einmal in Ruhe zusammenzusetzen und im Gespräch herauszufinden, ob man sich nicht gütlich einigen kann. Dabei solltest Du dem Arbeitgeber die Frage stellen, welche schwerwiegenden Gründe es gibt, Dich länger im Betrieb behalten zu wollen.

Es gibt Fälle - bei Know-How-Trägern mit Alleinstellungsmerkmal zum Beispiel - bei denen es für die Firma wichtig ist, die Spezialkenntnisse noch "zu übergeben", so dass sie nicht mit dem Weggang des Kollegen im Nirvana verschwinden und zu riesigen Problemen führen. Inwieweit das auf Dich zutrifft, wirst Du sicher selbst wissen. Aber selbst dann kann man in den meisten Fällen sich friedlich verständigen und Wege finden.

Konfrontation sollte stets das letzte Mittel sein.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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… Einige Leute haben mir gesagt, dass die Kündigung auf jeden Fall verkürzt werden kann, wenn es Gründe gibt.

Ein Grund wäre beispielsweise, wenn für mich ein Vorteil durch die Kündigung entstehen würde oder wenn die Wirtschaftliche Situation meines derzeitigen AG schlecht ist. …

Dann haben diese Leute wohl vergessen Dir zu sagen, dass wichtige Gründe vorliegen müssen, um eine andere Kündigungsfrist zu erwirken als die, die beide Parteien im Arbeitsvertrag explizit vereinbart und unterschrieben haben.

Ein wichtiger Grund liegt wohl eher nicht vor, wenn Dir (oder Deinem Arbeitgeber) durch Deine Kündigung ein Vorteil entstehen würde. Ob ein solch wichtiger Grund in der wirtschaftlichen Situation Deines Arbeitgebers zu finden ist, kann Dir ein Anwalt, dessen Fachgebiet Arbeitsrecht ist, ganz bestimmt sehr viel besser beantworten, als wir das hier können. Vermutlich ist es aber nicht so, sonst würden die Leute möglicherweise reihenweise die Arbeitsplätze wechseln und die fadenscheinige Begründung angeben, dass in ihren Augen die wirtschaftliche Situation ihres Arbeitgebers schlecht war.

Und mal ehrlich: Wie viele Arbeitnehmer können die wirtschaftliche Situation ihres Arbeitgebers wirklich einschätzen?

Ersatzweise kannst Du ja hier ein wenig nachlesen.

Nach meinem Kenntnisstand ist der Grund für eine außerordentliche Kündigung aber in jedem Fall durch ein Arbeitsgericht zu klären, völlig unabhängig davon, welche Seite die Kündigung ausgesprochen hat.
 

Grossinquisitor

Cripps Pink
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Eine vertraglich für Kündigungen beider Seiten verlängerte ordentliche Kündigungsfrist bindet und tritt an Stelle der gesetzlichen kürzeren Frist. Liegt nur eine Verlängerung für die Kündigungsfrist seitens des Arbeitnehmers vor, dürfte es sich um eine einseitige Benachteiligung iSd § 307 BGB handeln, die unwirksam ist. Eine Kündigung ohne Einhaltung der Frist ist ausschliesslich im Rahmen des § 626 BGB möglich; wie bereits geschrieben bedarf es hier eines wichtigen Grundes. Bei Vorliegen ist die Kündigung nur binnen zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsberechtigten möglich.

Einer Klärung durch das Arbeitsgericht, wie angesprochen, bedarf es nicht grundsätzlich. Im Streitfall kann das Gericht angerufen werden, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu prüfen.

Nach meiner Erfahrung dürfte der korrekte und erfolgversprechende Weg über ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber und eine Aufhebungsvereinbarung (die keinerlei Fristenzwang unterliegt) führen. Kaum ein verständiger Arbeitgeber wird einen abkehrwilligen Arbeitnehmer über seinen Wunschtremin hinaus beschäftigen, da im Regelfall die Arbeitsergebnisse leiden und die Arbeitsunfähigkeitszeiten steigen.

Wenn du eine rechtsverbindliche Auskunft wünscht, wird dir allerdings der Weg über einen Rechtsanwalt nicht erspart bleiben. Da das Arbeitsrecht (entgegen landläufiger Meinung) für viele Rechtsanwälte immer noch ein Randgebiet darstellt, mag der Weg zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht lohnen.

Gruß, Frank
 
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Captainbalu18

Golden Delicious
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Ich würde einfach erstmal mit meinem Arbeitgeber sprechen.
Die Karten auf den Tisch legen und um eine vorzeitge Auflösung des Arbeitsvertrages durch einen Aufhebungsvertrag bitten.

Erkläre ihm, welche Nachteile dir durch die Wahrung der Kündigungsfrist entstehen.

Dein Chef wird auch wissen, dass du möglichweiser nicht mehr motiviert bist, wenn du den Betrieb verlassen möchtest und er dich daran hindert usw.

Sowas finde ich als erste Lösung immer besser, als gleich mit der "Keule" zu kommen ;)

Die gesetzliche Kündigungsfrist findest du in §622 BGB und die vertragliche K.-Frist in deinem Arbeitsvertrag.

Die Vereinbarung einer längeren vertraglichen Kündigungsfrist ist grundsätzlich zulässig, wenn sie gleichermaßen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten.
Einschränkungen finden sie hierbei lediglich, wenn der Arbeitnehmer durch verlängerte Fristen an den Arbeitgeber "gefesselt" wird und hierbei seine Kündigungsentscheidung durch die lange Frist beeinflusst wird.
Diese Beurteilung ist aber unter den Umständen des einzelnen Falles zu treffen.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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… Einer Klärung durch das Arbeitsgericht, wie angesprochen, bedarf es nicht grundsätzlich. Im Streitfall kann das Gericht angerufen werden, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu prüfen. …

Stimmt.

Ich habe mich ein wenig unverständlich ausgedrückt.

Ein Arbeitsgericht kann und wird selbstverständlich nur dann eingeschaltet werden, wenn man sich nicht einigt.
 

wurstbrot

Reinette de Champagne
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@method: interessierst du dich überhaupt noch für unsere Antworten?
 

Nathea

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AT Administration
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Lasst ihm bitte Zeit. Nicht jeder hat die Möglichkeit, von der Arbeit aus auf das Internet zuzugreifen.
 

SilentCry

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Obwohl... _jetzt_ könnte er es ohne Hemmungen tun ;.)
 

method

Westfälische Tiefblüte
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Hallo Leute,

vielen Dank für die vielen Antworten.
Natürlich interessiere ich mich noch für diese Antworten, allerdings ist meine Zeit ziemlich begrenzt, so dass ich es nicht sehr oft schaffe mich im internet umzuschauen, ausser am Wochenende.

Ich habe in der Zwischenzeit mit unserem Betriebsrat gesprochen und dieser war sehr positiv gestimmt, dass es funktionieren sollte, dass ich vor der vertraglichen KF aus dem Unternehmen komme.

Warum sollte mich de Arbeitgeber auch gegen den Willen festhalten? Der Betriebsrat ist der meinung, dass uns beiden besser geholfen ist, wenn wir uns einigen. Ich könnte meinen Ersatz in Ruhe und motiviert einarbeiten und würde nicht demotiviert oder nur noch teilweise zur Arbeit erscheinen.

Nächste Woche wird es ein klärendes Gespräch mit meinem AG geben und ich werde euch auf jeden Fall informieren, wie die Sache ausgegangen ist.

Noch ein Mal vielen Dank für eure Mühe.

Uns PS: Ja, die AT-Community ist nicht nur für Apple und Co. gut zu gebrauchen ;)

LG, der meth
 

Der_Apfel

Transparent von Croncels
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Na das sieht doch schon gut aus. Und viel besser als einen Rausschmiss zu provozieren. ;)
 

Walli

Blutapfel
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Einige Leute haben mir gesagt, dass die Kündigung auf jeden Fall verkürzt werden kann, wenn es Gründe gibt.

Ein Grund wäre beispielsweise, wenn für mich ein Vorteil durch die Kündigung entstehen würde[...]
Gibt es noch andere Gründe zu kündigen? ;)
 

method

Westfälische Tiefblüte
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So, es gibt Neuigkeiten.

Ich komme leider nicht früher aus meinem Vertrag, allerdings ist mein derzeitiger AG bereit mir entgegen zu kommen, wenn wir meinen Nachfolger entsprechend der Terminschiene eingearbeitet bekommen.

Das Beste aber ist, dass mein neuer AG bis zum Schluss meiner Kündigungsfrist auf mich wartet :)

Ich freu mich :)
 

SilentCry

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Gratuliere.
Was ich deinem bisherigen AG wünsche (bzw. was ich dort täte respektive nicht täte) schreibe ich allerdings lieber nicht.
Apropos: Ist nicht gerade Grippewelle....?
 

method

Westfälische Tiefblüte
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genau :)
ich fühle mich auch nicht 100% fit...