• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Wir haben den Frühjahrsputz beendet, Ihr auch? Welches Foto zu dem Thema hat Euch dann am Besten gefallen? Hier geht es lang zur Abstimmung --> Klick

Klage gegen Apple: Irreführende iTunes-Gutscheine

iPiet

Raisin Rouge
Registriert
07.04.08
Beiträge
1.179
Ich habe gerade 50ct verklagt, weil seine Songs bei iTunes fast doppelt so teuer sind, von den Alben ganz zu schweigen. :)
 

MBSoft

Oberösterreichischer Brünerling
Registriert
23.11.08
Beiträge
718
Die Klagen ja nicht wegen der gekauften Songs, sondern weil sie auf eine Entschädigung bzw. einen Vergleich aus sind. Da kassiert man dann eine feine Summe und lässt die Klage dafür fallen.
 

seminarius

Auralia
Registriert
06.06.07
Beiträge
196
Wenn Familie Owens zum Beispiel ein Album gekauft haben, liegt der Preis für ein Lied meist noch unter den ausgezeichneten 99 Cent.

Die Familie Owens haben nicht ein Album gekauft, sondern hat ein Album gekauft … ;)
 

obil

Stechapfel
Registriert
02.12.08
Beiträge
158
Die Kläger fordern eine Rückzahlung von 30 Cent für jeden 1,29 US-Dollar Song und eine 'zusätzliche Entschädigung'.

Ja, schon klar. Die gute, ja geradezu göttliche Firma Apple ist evil geworden. Da brechen schon mal Weltbilder zusammen. Und die erlittene seelische Qual kann natürlich nur mit einer zusätzlichen Entschädigung, sprich einem möglichst dreistelligen Millionenbetrag gelindert werden. Lächerlich.

Ich hoffe, dass da nichts bei rumkommt.
 

sfeni

Granny Smith
Registriert
27.06.08
Beiträge
14
Hier erkennt man ganz leicht, dass da steht 0,99€ pro Song:

2658712225_932486d6a2.jpg
 

Silli xD

Akerö
Registriert
23.05.09
Beiträge
1.808
Na und?
Es werden in Deutschland teilweise immer noch NUR diese Karten verkauft!
Und in iTunes ist das deutlichst gekennzeichnet!
 

Paul_

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
Registriert
30.04.09
Beiträge
855
Geht zu Media Markt oder Musicload.com und gebt eure Gutscheine zurück. Ihr habt eh keine Chance gegen Apple, die haben viel mehr Erfahrung wie man Klagen los wird.
 

mrmajo

Jamba
Registriert
04.05.09
Beiträge
55
Ich gehe mal stark davon aus, dass die beiden auch mal versuchen dass große Geld im Gericht zu machen. Ist doch in Amerika schon öfters vorgekommen. ;)
 

ich93

Grahams Jubiläumsapfel
Registriert
26.08.08
Beiträge
107
Wenn ich das richtig verstanden habe klagen die nicht gegen diese wert karten sondern gegen Gutscheine. Z.B. die von Cokefridge. Und damit kriegt man eben nur ein Lied für 99cent.
 

sofijana

Elstar
Registriert
15.10.08
Beiträge
74
he? Das verstehe ich nicht.
Haben die ein iTunes Gutschein, wo ein bestimmter Wert draufsteht (50$) und klagen, weil sie effektiv weniger Musik bekommen oder sie haben einen Gutschein von Coke und damit lassen sich nur Songs runterladen, die 99Cent wert sind? Was ist dann aber mit billigeren 69Cent Songs? Außerdem sind die Gutscheine ja nicht durch Kauf erworben, sondern waren ein Geschenk bzw. kostenlose Zugabe zum Getränk. Wo liegt den da der Schaden?
Das ärgerlich und so, aber warum sollte man Anwälte wegen den paar Cents bemühen? vllt. eine ABM für Juristen? Allein der Stundenlohn vom Anwalt ist höher als der Streitwert! *grübel*
 

DesignerGay

Danziger Kant
Registriert
27.07.07
Beiträge
3.900
Wenn ich das richtig verstanden habe klagen die nicht gegen diese wert karten sondern gegen Gutscheine. Z.B. die von Cokefridge. Und damit kriegt man eben nur ein Lied für 99cent.

Nein, es geht eindeutig um die Karten und nicht um Gutscheine.

Auch wenn sie gewinnen kassiert ein Anwalt den Löwenanteil, das ist einer der Gründe warum immer diese horrenden Summen gefordert werden.
 

Axel!

Osnabrücker Reinette
Registriert
21.12.07
Beiträge
993
Oh man, die haben ja echt nichts besserer zu tun.
 

MacAlzenau

Golden Noble
Registriert
26.12.05
Beiträge
22.519
... ihr lauft an einem Schaufenster vorbei in dem ein Artikel für 99€ angeboten wird und im Laden kostet er dann 129€; sie wollten nur nicht das alte Preisschild austauschen....QUOTE]

mit dem unterschied das man das hierzulande nicht einklagen muss, da es dazu bereits eine rechtsprechung gibt. wenn der artikel nun für 99 euro angeboten wird muss er auch zu dem preis verkauft werden.

Wir haben noch gelernt, daß Preisauszeichnungen nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (seiten des Kunden!) sind und daß der Anbieter der Ware (der Verkäufer) keineswegs verpflichtet ist, dies anzunehmen, sondern durchaus sagen kann "Das ist fehlerhaft ausgezeichnet" oder einfach "Ich mag nicht zu dem Preis".
Wäre schön, wenn sich mittlerweile geändert hat, aber ich glaub's nicht.
 
  • Like
Reaktionen: Wunderkind

Kralle205

Weißer Winterglockenapfel
Registriert
24.08.08
Beiträge
893
... ihr lauft an einem Schaufenster vorbei in dem ein Artikel für 99€ angeboten wird und im Laden kostet er dann 129€; sie wollten nur nicht das alte Preisschild austauschen....QUOTE]

mit dem unterschied das man das hierzulande nicht einklagen muss, da es dazu bereits eine rechtsprechung gibt. wenn der artikel nun für 99 euro angeboten wird muss er auch zu dem preis verkauft werden.

Das ist Falsch.

Wir haben noch gelernt, daß Preisauszeichnungen nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (seiten des Kunden!) sind und daß der Anbieter der Ware (der Verkäufer) keineswegs verpflichtet ist, dies anzunehmen, sondern durchaus sagen kann "Das ist fehlerhaft ausgezeichnet" oder einfach "Ich mag nicht zu dem Preis".
Wäre schön, wenn sich mittlerweile geändert hat, aber ich glaub's nicht.

So ist es auch immernoch.

Das auszeichnen eines Preises gilt als Einladung zum Angebot.
Im genauen heißt das, wenn ich was kaufe und das immer und jederzeit:
Ich gehe zur Kasse, sage ich will die Sache zu dem Preis kaufen, die Kassiererin nimmt das Angebot an oder nennt einen neuen Preis, der neue Preis müsste wiederum angenommen werden.

Sprich der Vertragspartner kann nicht auf seine ausgezeichnetetn Preise festgenagelt werden.
Die Meinung ist übrigens so ziemlich unstreitig.

Das war mein kleiner Rechtsexkurs des 1. Semesters Vertragsrecht.
 
  • Like
Reaktionen: Wunderkind

Wunderkind

Rhode Island Greening
Registriert
04.03.06
Beiträge
480
Wir haben noch gelernt, daß Preisauszeichnungen nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (seiten des Kunden!) sind und daß der Anbieter der Ware (der Verkäufer) keineswegs verpflichtet ist, dies anzunehmen, sondern durchaus sagen kann "Das ist fehlerhaft ausgezeichnet" oder einfach "Ich mag nicht zu dem Preis".
Wäre schön, wenn sich mittlerweile geändert hat, aber ich glaub's nicht.

Es ist so wie Du schreibst (invitatio ad offerendum), alles andere mal wieder Stammtisch-Jura bzw. fehlinterpretierte Kulanz im Einzelhandel.

Edit: Kralle war viel schneller..

Und zum Thema: Wenn jemand (der nicht so wie WIR absolut mit dem Thema vertraut ist) in einen Laden geht und einen Gutschein über 20 USD sieht, auf dem steht jeder Song 0,99 Cent kostet, geht davon aus, den Gegenwert von 20 Liedern erworben zu haben. Stellt sich zu Hause heraus, daß ich plötzich nur noch 15 Lieder (zu 1,29 USD) kaufen kann, weil ich eben auf aktuelle Sachen stehe, ist das nicht in Ordnung! Wir reden hier von rund 25% weniger!

Wie gesagt: UNS ist das volkommen klar, aber woher will meine Tante, die mal Musik im Internet kaufen will wissen, daß es jetzt 1,29 USD kostet. Zu Hause kommt die Überraschung.

Ich finde die Klage nicht vollkommen aus der Luft gegriffen.
 

Schniko

Reinette Coulon
Registriert
01.08.08
Beiträge
954
So ist es auch immernoch.

Das auszeichnen eines Preises gilt als Einladung zum Angebot.
Im genauen heißt das, wenn ich was kaufe und das immer und jederzeit:
Ich gehe zur Kasse, sage ich will die Sache zu dem Preis kaufen, die Kassiererin nimmt das Angebot an oder nennt einen neuen Preis, der neue Preis müsste wiederum angenommen werden.

Sprich der Vertragspartner kann nicht auf seine ausgezeichnetetn Preise festgenagelt werden.
Die Meinung ist übrigens so ziemlich unstreitig.

Das war mein kleiner Rechtsexkurs des 1. Semesters Vertragsrecht.

Wenn einem aber ein 5-Euro-Gutschein verkauft wird, bei dessen Kauf man ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass jeder Song 99 Cent kostet, dann ist das eine Täuschung. Denn der Kunde kommt nach Hause und kann sich nur 3 statt 5 Song kaufen und zahlt pro Song 30 Cent mehr.
Da sehe ich schon das Recht vom Kauf (des Gutscheins) zurückzutreten. Und wenn man dann in den USA - vielleicht auch hier, keine Ahnung - auch erreichen kann, dass man die Songs für nur 99 Cent bekommt, ist das in Ordnung.

Und wenn ich ehrlich bin, hab ich genau das gleiche gedacht, als ich neulich in einem Laden einen solchen Gutschein in der Hand hatte.
 

Marcolino1984

Pferdeapfel
Registriert
19.02.09
Beiträge
78
also ich kann den Ärger der familie verstehen.
Ist doch genauso, wenn REWE in einem Prospekt ein Angebot für 1 € hat und vor Ort muss man dann 10 € zahlen. Sorry, aber da hat Apple einen strategischen Fehler gemacht. Kann mir vorstellen, dass die Klage erfolg haben wird.
 

Ashura

Hildesheimer Goldrenette
Registriert
08.08.07
Beiträge
676
... ihr lauft an einem Schaufenster vorbei in dem ein Artikel für 99€ angeboten wird und im Laden kostet er dann 129€; sie wollten nur nicht das alte Preisschild austauschen....QUOTE]

mit dem unterschied das man das hierzulande nicht einklagen muss, da es dazu bereits eine rechtsprechung gibt. wenn der artikel nun für 99 euro angeboten wird muss er auch zu dem preis verkauft werden.
Das mein Lieber halte ich für ein Gerücht. Bitte mal invitatio ad offerendum nachschlagen. 1. Semester BGB:-*
Der potentielle Käufer gibt an der Kasse selbst das Angebot ab für den Preis möchte ich es kaufen. Du kannst ohne Probleme hingehen und für etwas, bei dem 99€ drauf steht an der Kasse sagen, ich möchte es für 99 Cent kaufen. Ob der Verkäufer dein Angebot annimmt, ist seine freie Entscheidung der Vertragsfreiheit.
 

CraZyChris

Horneburger Pfannkuchenapfel
Registriert
07.06.08
Beiträge
1.408
Nicht jeder der einen Text schreibt ist ironielos. (Erinnert mich ein wenig an Wikipedia) ;) :p