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Kaufentscheidungen Garantie

Barryboy

Erdapfel
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Hallo, ich möchte ein neues IpadPro 2020 kaufen. Die Preise sind ja
ziemlich identisch, wenn man seriöse Händler sucht. ABER, wo bekommt
man die beste zusätzliche Garantie für wenig Geld?
Hintergrund ist, mein IPad ist 1 Jahr und 9 Monate alt und hat seit
einiger Zeit im Hintergrund ein helles Muster. Sieht aus, wie ein
großes dickes handgemaltes Y was man bei weißem Hintergrund
extrem sieht. Laut Apple keine Garantie.
Daher möchte ich beim nächsten Gerät eine längere Garantie.
Apple Care scheidet aus. Also, wer hat die beste Zusatzgarantie
die man beim Kauf abschließen kann?
Danke für eure Hilfe
 

Nill1234

Prinzenapfel
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Amazon, selbst nach einem Jahr kannst du bei Amazon die Gewährleistung in Anspruch nehmen.
 
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Barryboy

Erdapfel
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AC scheidet aus, da es mich ärgert zu einem hochpreisigem Produkt dem Hersteller
nochmal Kohle zuzuwerfen. Selbst Hersteller die keine Produkte mit Premiumpreisen
anbieten, geben 24 Monate Garantie. Daher kein Care.
 

MacTobsen

Akerö
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Und auch bei Amazon greift bei der Gewährleistung nach 6 Monaten die Beweislastumkehr. Und somit ist man in der schwierigen Lage zu beweisen, dass es ein Fall für die Gewährleistung ist bzw. auf Kulanz hoffen.

Edit:
Selbst Hersteller die keine Produkte mit Premiumpreisen
anbieten, geben 24 Monate Garantie. Daher kein Care.
Beispiel? Oder wird wieder Garantie und Gewährleistung verwechselt?
 

Dx667

Stina Lohmann
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AC scheidet aus, da es mich ärgert zu einem hochpreisigem Produkt dem Hersteller
nochmal Kohle zuzuwerfen. Selbst Hersteller die keine Produkte mit Premiumpreisen
anbieten, geben 24 Monate Garantie. Daher kein Care.

Das gibt dir 3 Möglichkeiten:
* Du kaufst ein Apple Produkt und akzeptierst die 12 Monate Garantie.

* Du kaufst ein Apple Produkt und nimmst Apple Care.

* Du kaufst ein anderes Produkt zum nicht Premium Preis das dir die gewünschte Funktion und 24 Monate Garantie bietet.

Alles andere ist Mist und wird dich auf keinen Fall glücklich machen.
 
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Mitglied 105235

Gast
Beispiel? Oder wird wieder Garantie und Gewährleistung verwechselt?
Als generelles Bsp könnte ich KIA anbiete, ist alles andere als Premium geben aber 7 Jahre Garantie.


Als Elektronisches Bsp bzw. sogar Smartphone/Tablet Bereich kann Samaung dienen. Die geben 24 Monate Garantie und haben nicht nur Premiumprodukte /-preise.
 

Ijon Tichy

Clairgeau
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Zu dem Thema kann ich dir aus eigener Erfahrung von anderen Garantieverlängerungen als Apple Care abraten. Hinter diesen Garantieverlängerungen steckt eine Versicherung (bekanntes Beispiel Wertgarantie), die du bei Kauf abschließt. Bei mir trat einmal ein eindeutiger Garantiefall (zw. 12 u. 24 Monate nach Kauf) bei einem iPhone ein. Aussage dazu an der Apple Genius Bar: hätten Sie das hier gekauft, könnte ich es Ihnen sofort kostenlos tauschen.

Ich meldete das der Versicherung und dachte, damit sei alles nur Formsache. Die Versicherung wollte aber nun, dass ich das iPhone an einen von Ihnen vorgegebenen Sachverständigen zur Begutachtung schicke. Dieser sagte mir, dass er viel zu tun hätte und ich 2-3 Wochen auf das Ergebnis warten müsse. Außerdem sollte ich im Vorleistung gehen und ca. 60 Euro für das Gutachten bezahlen, die mir später erstattet würden, aber nur, wenn der Gutachter ebenfalls zu dem Ergebnis käme, dass es sich um einen Garantiefall handelt.

Nun kann ja kaum jemand einfach so drei Wochen aufs Handy verzichten und ich wollte das auch nicht. Ich konnte nach langem Hin und Her, vielen Diskussionen und zwei weiteren Besuchen beim Apple Store (jeweils eine Stunde Fahrt) zwar doch noch zu meinem Recht kommen, aber da wurde mir klar: Das nächste Mal entweder Apple Care oder gar nix. Für alles andere sind mir meine Zeit und meine Nerven zu schade.
 

allans1976

Eifeler Rambour
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Ich kaufe bei meinen Apple Produkten grundsätzlich Garantie-Services von Apple. Und habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Sei es reibungslose Express-Austausche, wenn mal etwas nicht passte. Sei es beim iMac (3 Jahre Abdeckung), wo ich 2x eine Austausch-Magic-Maus. 2x Ladekabel beim MacBook und einen guten telefonischen Support erhalten habe, als mein iMac nach einem macOS-Update einfach nicht mehr booten wollte.

Das ist völlig stressfrei. Des Weiteren kann ich meine Geräte, wenn ich sie in den Zweitmarkt gebe, entweder mit oder ohne (Rest-)Garantie anbieten, die ich kostenfrei auf diesen übertragen kann. Und wenn der Käufer eben keinen AppleCare übernehmen möchte. Gut dann erhalte ich von Apple den restlichen Zeitwert erstattet und der Käufer bekommt mein Endgerät dann eben etwas preiswerter.

Und ob das die anderen Absicherungsmodelle, die ab 50 EUR je nach Ausstattung beginnen, auch so problemlos leisten, hhmmm.
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
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Niemand kann Dir da eine definitive Antwort geben - denn letzten Endes ist Garantie eine freiwillige Leistung und natürlich wird der Katalog der Leistungen so gering wie möglich gehalten.
Schon bei dem Ausgangssachverhalt mit dem Y wäre ein Defekt gegeben, der sowohl nach Gewährleistungs- als auch nach Garantierecht einen Austausch rechtfertigen würde, wenn das denn alle ernst meinen würden.
 

SomeUser

Ingol
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Moin!

Niemand kann Dir da eine definitive Antwort geben - denn letzten Endes ist Garantie eine freiwillige Leistung und natürlich wird der Katalog der Leistungen so gering wie möglich gehalten.
Schon bei dem Ausgangssachverhalt mit dem Y wäre ein Defekt gegeben, der sowohl nach Gewährleistungs- als auch nach Garantierecht einen Austausch rechtfertigen würde, wenn das denn alle ernst meinen würden.

Kurz: Nein.
Bei dem Ausgangssachverhalt wäre nur ein Gewährleistungsanspruch gegeben, wenn der Fehler zum Zeitpunkt des Gefahrenübgangs schon vorlag und/oder dies im Rahmen der Beweiserbringung hätte nachgewiesen hätte werden können. Für einen Fehler der später entstanden ist, greift die Gewährleistung schon mal nicht. Da der Fehler aussagegemäß erst jetzt aufgetreten ist, lag er jedenfalls nicht erkennbar zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vor. Ob er "im Keim" schon vorlag, könnte evtl. ein Gutachter herausfinden - ich wage jedoch zu behaupten, dass dies eher unwahrscheinlich ist.

Ob es für einen Garantieanspruch gereicht hätte, kommt schlicht darauf an, wie die Garantievereinbarungen lauten. Diese können entweder vom Hersteller kommen und sowas auch vollständig ausschließen. Oder sie kommen z.B. durch individualvertragliche Regelungen zu Stande, bspw. durch eine sep. Garantievereinbarung (wie z.B. AppleCare), dann gilt das, was vereinbart wurde - ein solcher "Y-Fehler" ist also mitnichten ein Defekt gegeben, der von einer Garantieregelung umfasst sein muss.

Auch ist, wie schon im vorigen Absatz dargestellt, eine Garantie (zu bedienen) eben nicht freiwillig. Freiwillig ist nur für den Hersteller oder eine dritte Partei (z.B. Versicherung, aber auch den Hersteller selbst in Form einer Garantievereinbarung) eine Garantie oder Versicherung anzubieten und den Umfang zu bestimmen. Wird diese angeboten, entweder als allgemeine Garantie für alle Kunden oder als vertraglich vereinbarte Garantie- bzw. Versicherungsleistung, dann ist hieran in der Durchsetzung nichts mehr freiwillig, sondern es schlicht Vertragspflicht. Natürlich nur im Rahmen dessen, was vereinbart wurde - und das könnte solche Fehler wie hier umfassen oder eben auch nicht.
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
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prima, bei einer solch einseitigen, vorgeblich juristischen Betrachtung - es wäre toll, wenn Du Dich nicht als Verfechter einer einzig möglichen Tatsachenbeschreibung darstellen würdest, sondern als das, was es ist.

Ein Display, was nicht displayed, mithin nur mit „Y“, displayed nicht. Insofern „kurz: nein“ ist eine sachliche Unverschämtheit und richtet sich juristisch darüber hinaus eigentlich nach der Gewährleistungsfrist, die eigentlich zwei Jahre dauert und nur für die ersten 6 Monate die Beweislast umkehrt.
 

orcymmot

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Wie @SomeUser bereits schrieb regelt die Gewährleistung nur Mängel die bei der Übergabe bereits bestanden haben. Ist dies nicht der Fall muss der Käufer ab dem siebten Monat nachweisen, dass der Mangel bereits bestand. Kann er das nicht, hilft die Gewährleistung nicht weiter.

Später entstandene Mängel sind nicht gedeckt.
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
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Wie @SomeUser bereits schrieb regelt die Gewährleistung nur Mängel die bei der Übergabe bereits bestanden haben. Ist dies nicht der Fall muss der Käufer ab dem siebten Monat nachweisen, dass der Mangel bereits bestand. Kann er das nicht, hilft die Gewährleistung nicht weiter.

Später entstandene Mängel sind nicht gedeckt.

ja und nein, der Händler muss nicht beweisen, dass sie nicht bei Übergang vorlagen, was dann letztlich aufs selbe hinausläuft. Dem Käufer steht es allerdings frei, zu beweisen, dass die Anlage des Fehlers eben doch bei Übergang vorhanden ist. Ein bestimmungsgemäß benutztes Gerät, das vernietet ist und sämtliche Eingriffe ausgeschlossen ist, dürfte regelmäßig die Frage aufwerfen, ob der Fehler nicht schon von Anfang an vorhanden war.
 

Mitglied 105235

Gast
Ab den 7ten Monat musst du es beweisen das es so war und nicht der Händler das es so nicht war.

Nur innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler es beweisen, das der Schaden bei Übergabe nicht Bestand.


Entsprechend ist Gewährleistung ab den 7 Monat zu 99% einfach nur Nutzlos. Denn der normalen Endnutzer kann es nicht beweisen, dass der Schaden schon vorher bestand.
 
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Ijon Tichy

Clairgeau
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Das ist so nicht richtig. Zum Beweis genügt oft auch ein Anscheinsbeweis, z. B. wenn das defekte Teil dem Anwender gar nicht zugänglich ist und er daher den Schaden nicht selbst verursacht haben kann. Bei einem Display, das nicht displayed, dürfte es genügen, wenn keine äußere Beschädigung erkennbar ist.

Aber natürlich kommt es auf den Händler an. Wenn der uneinsichtig ist, muss man eine langwierige Auseinandersetzung eingehen.
 

9Angus11

Meraner
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Alles richtig aber......... Apple hat mir z.B. auf Gewährleistung nach 15 Monaten eine neue Watch geschickt.
Der Kauf direkt bei Apple war Voraussetzung.
Ich kaufe immer direkt im Store oder online bei Apple.