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Kauf eines Ipad Air 2 128GB Wifi/Cell. Von privat bitte um Meinung

marpheus

Jonagold
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14.02.15
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20
liebe community, ich würdemich gerne kurz fassen umd um eure Meinung bitten. habe bei Kleinanzeigen ein ipad air zum echt guten Preis von 580€ erstanden, neuerdings kommt bei Eb*y Kleinanzeigen ein gültiger Kaufvertrag bei Gebotannahme zustande. soweit so gut... Habe noch nicht bezahlt und mut dem Verkäufer telefoniert un habe gefragt, warum er das Gerät verkauft. Er sagte mir dass er es bei Apple finanziert hat und es nun weiterverkaufen will, denke er möchte kurzfristig einen kleinen 0% Kredit. Das Gerät kostet mich 580€, ist also weit unter dem was er wohl im Store bezahlt hat selbst bei Finanzierung. nun meine Frage: Darf der Verkäufer mir das Gerät verkaufen? Könnte da eine Retourkutsche kommen wenn er seine Raten nicht zuverlässig bei Apple bedient und die das Gerät dann von mir einfordern? Bin halt unsicher weil das Problem ist meiner Meinung nach, dass man nur sein Eigentum verkaufen darf, und ob es sein Eigentum bei einer Finazierung ist ist kritisch. Würde gerne eure Meinung wissen ob ihr es tun würdet...
 
Man kann nichts verkaufen das einem nicht gehört.

Solange die Finanzierung läuft gehört das iPad Apple oder der finanzierenden Bank. Finger weg.
 
versuche grad mal die agb der finanzierungsbank zu bekommen und einzusehen, will wissen wer wöhrend der zeit der finanzierung eigentümer des gerätes ist
 
Solange die Finanzierung läuft gehört das iPad Apple oder der finanzierenden Bank. Finger weg.
Bist du dir sicher bzw. hast du einen Link dazu? Kann mir das (u.a. wegen Verwaltungsaufwand, Wertverlust der Geräte, etc.) nicht ganz vorstellen. Und was passiert, wenn du das Ding kaputt machst? Stelle ich mir auch schwer vor - woher willst du denn beim Gebrauchtkauf jemals wissen, ob noch Raten für das Gerät abbezahlt werden? Wenn der Verkäufer ihm das nicht zufällig gesagt hätte...
 
Eben das ist mein problem...prinzipiell ist mir egal was er macht und ob er seine raten zahlt oder nicht, mir wäre einfach nur wichtig dass wenn er es mir verkauft, auch nur bei schieflage belangt werden kann und das gerät nicht zurückverlangt werden kann...jedoch bin ich der meinung darf nur der eigentümer ein solches geröt verkaufen nur wer ist der eigentümer im fall der finanzierung, apple, die bank, der verkäufer? Werde bestimmt morgen mal bei apple anrufen und fragen wie die finanzierungskonditionen sind und wer eigentümer des gerätes ist... Prinzipiell was wollen sie machen mit dem gerät könnte in der zeit bei mir sonstwas passieren, es könnte kaputt sein oder ähnliches... Istecht eine verzwickte situation
 
Was mich nur so misstrauisch macht ist, das das gerät bei apple 800€ kostet, er es mir für 580€ verkauft und sagt, er hat diese finanzierung nur dafür gemacht, dasgerät vekaufen zu können. Wenn ich es mal finanztechnisch betrachte ist das ein verdammt beschissener zinssatz für ihn, wies tut man sowas...bin echt skeptisch und kriege diese blöden agb der bank nicht ran
 
Also in solchen Fällen steht immer irgendwo in den AGB "Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers". Wem denn auch sonst? Mit der Bezahlung von ein, zwei Raten geht logischerweise das Eigentum noch lange nicht auf den Käufer über.

Dazu braucht es keinen Link, sondern nur normalen Menschenverstand. Wie sollte sonst ein Verkäufer seine Ansprüche durchsetzen wenn der Käufer nicht mehr zahlt?
 
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Es ist ein guter Zinssatz für ihn, weil er sonst wahrscheinlich nirgendwo einen Kredit bekommt.
 
Dazu braucht es keinen Link, sondern nur normalen Menschenverstand. Wie sollte sonst ein Verkäufer seine Ansprüche durchsetzen wenn der Käufer nicht mehr zahlt?
Schade, ich konnte dazu nichts finden (was mich denken lässt, dass es nicht so ist, wie du vermutest). Der Verkäufer (Apple) hat damit übrigens überhaupt nichts mehr zu tun. Die bekommen von der Bank ihr Geld - ob der Kunde dann die Raten bezahlt oder nicht kratzt Apple überhaupt nicht. Das ist Sache Der Bank.
 
Die Geschichte hat alleine beim lesen schon ein Geschmäckle. Also lieber Finger weg.

In der Rechtsprechung gibts sowas wie den Eigentumsvorbehalt.
Nur weil du etwas besitzt gehört es dir nicht gleich.

Inwieweit das auf den Vertrag zw. dem Typen der finanziert hat und der finanzierenden Bank angewendet werden kann und wird .. wissen die Juristen. Hier gibts ein Vorgeschmack: http://bgb.jura.uni-hamburg.de/av/eigentumsvorbehalt.htm
Alleine die Rechnung 580 zu 800 entspricht 220 Euro Mehrkosten
.. das sind auf zwei Jahre Laufzwit gesehen ein üppiger Zinsatz von >15% im Jahr.... Wie seh ist der in Not??

Die Finanzierungen bei Apple macht eine Bank, die werden wissen wie sie sich abzusichern haben.
Normalerweise ist der Weiterverkauf während der Finanzierung untersagt. (Deswegen war bei Autofinanzierung ja auch der Fahrzeugbrief bei der Bank hinterlegt)
Ob hier für ein Ipad der Käufer versucht werden würde zu belangen .. hängt von der Bank ab.

Entscheide weise ;-)
 
Finanzierungen dieser Art läuft wohl bei allen Banken ziemlich gleich ab. Frage doch mal bei deiner Hausbank nach wie die das handhaben würde. Wenn die sagt kein Problem sieht die Sache schon wieder ganz anders aus. Aber vorstellen kann ich mir das eigentlich nicht.

MACaerer
 
Rufe jetzt mal bei der Finanzierungsbank an was die dazu sagen...der Verkäufer ist im Allgemeinen sehr suspekt glaube das lasse ich lieber bei dem.
 
Ich sehe da keine Probleme deinerseits.
Die Finanzierung im AppleStore läuft über die CreditPlus Bank AG, die gewähren dem Finanzierenden einen Barkredit oder Konsumkredit und er bezahlt damit die Ware bei Apple.
Falls er die Raten nicht zahlt, hetzen sie ihm die Inkasso-Haie auf den Hals, die sind an Sachwerten eher uninteressiert.
 
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da steht unter Punkt 6 was von Zwangsverkauf bei ausbleibenden Zahlungen,...

Das ist üblich wenn die Inkasso-Maßnahmen erfolglos bleiben, sowas darf dann nur ein Gerichtsvollzieher.
Der Kaufvertrag mit Apple ist von beiden Seiten erfüllt und das iPad gehört rechtmäßig dem Anbieter der Kleinanzeige.
 
Hi, damit gehört dem Verkäufer das Gerät dann aber doch nicht bis der Kredit bezahlt ist. Ich würde es daher auch lassen.
 
Die Frage ist, was ist Zwangsverkauf...bedeutet dass, ein GV kommt und pfändet wenn es was zu pfänden gibt oder versuchen sie mit Macht, auch wenn es den Wert des Gerätes übersteigt, das Gerät zurückzuerhalten.
 
Hi, damit gehört dem Verkäufer das Gerät dann aber doch nicht bis der Kredit bezahlt ist.

Doch, es ist doch kein Leasing o.ä.
Auch bei der Finanzierung eines Kfz wird der Käufer rechtmäßiger Besitzer, dokumentiert durch seinen Namen im Fahrzeugschein. Die Finanzierende Bank genehmigt sich hier nur eine Sicherheit durch Entgegennahme dieses Fahrzeugscheins. Ein iPad hat sowas aber nicht und wäre es der Bank auch nicht wert.
 
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