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iPod Festplatte so empfindlich?

  • Ersteller Rock_Strongo
  • Erstellt am

Rock_Strongo

Gast
Zwischenstand:
Ich habe heute mit Apple telefoniert und hatte einen sehr netten Mann am Telefon.
Der Grund, warum mein iPod außerhalb der Garantie angezeigt wurde ist der, dass ich ihn nicht registriert habe. Erst ein registrierter iPod hat eine volle Garantie von Apple.
Nun werde ich innerhalb von 48 Stunden die Rücksendebox erhalten und dann innerhalb von sieben Tage ein neues Gerät bekommen.
Der Mann hat auch gleich gemeint, dass jeglicher klacken nicht normal sei.

Nun bin ich erstmal wieder glücklich.

Meint Ihr, ob sich der 79€ teure Apple Care Protection Plan lohnen würde?
 

micki

Halberstädter Jungfernapfel
Registriert
21.11.04
Beiträge
3.822
hallo rock,

nun, der protection plan ist halt eine versicherung. wenn in den zwei jahren nix mehr passiert mit deinem iPod sagst du später: "hätt ich mir sparen können"

aber zumindest hast du mit protection plan zwei jahre garantie, telefonsupport und wenn akku am ende schwach ist wird er dir kostenlos getauscht! das ist ja auch nicht schlecht!

bei meinem iPod Photo hatte ich einen protection plan erworben, der iPod kostete aber auch knapp über 500 öre, da war es in meinen augen sinnvoll, es war auch einer der ersten Photo iPod´s, da weiss man ja nicht um mögliche kinderkrankheiten :eek:

ansonsten ist es die frage. meist treten probleme ja gleich am anfang auf oder grad nach ablauf der garantiezeit o_O

gruss, bernd :)
 

macjul

Gast
á propos garantie: ich hab mal meinen wirtschaft & recht lehrer gefragt. die von apple MÜSSEN doch 2 jahre lang des ding austauschen etc. wenn er nicht funktioniert. weil man nicht einfach die gewährleistung beschränken kann... also doch eigentlich nix mit 12 monaten oder?
 

Desi

Granny Smith
Registriert
17.07.05
Beiträge
15
Ist das nicht so dass während der vom Hersteller zugesicherten Garantie der Hersteller in der Beweispflicht ist, dass der Kunde den Fehler verursacht hat, und in der gesetzlich vorgeschriebenen 2jährigen Haftung der Kunde beweisen muss, dass der Defekt ein Herstellerfehler ist?
 

nachtlicht-per

Gast
Hi!

Also Ihr verwechselt da glaube ich Garantie und Gewährleistung.

Hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Es ist so, dass nach dtsch. Recht Du bei Kauf eines Gerätes einen Anspruch auf Gewährleistung mit einer Dauer von 24 Monaten hast, und zwar gegenüber dem Händler, bei dem Du das Gerät erworben hast (der kann dann wiederum Regress auf seinen Händler/Apple direkt nehmen).

Die Garantie, die der Hersteller Dir freiweillig geben kann, gilt eben so lange, wie Dir das die Garantiebestimmungen des Herstellers angeben, bei Apple ist das 1 Jahr.

Bei Gewährleistung ist es so, dass der Fehler/Defekt schon bei Kauf vorgelegen haben muss. Dabei ist es unwesentlich, ob er beim Kauf schon sichtbar ist, oder erst später sich zeigt ("verdeckter Mangel"). Bei schwächelnder Batterie ist das so ne Sache, ich weiß nicht wie Apple da so drauf ist. Jedenfalls bezweifle ich, dass ein Händler so mir nichts Dir nichts nach einem Jahr und vier Monaten (oder so...) Dir ein neues Gerät geben wird, weil der Akku schwächelt... das könnte man ja auch als normale Gebrauchsspuren bezeichnen.

Korrigiert mich, wenn das hier falsch ist.

EDIT: Hier noch ein Link: http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm

Hier mal ein Text aus dem oben genannten Link:

**** SNIP ***

"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.

Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.

Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.

*** SNIP ***