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iPhone verfärbt

Hinni_93

Querina
Registriert
18.02.13
Beiträge
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Hallo zusammen,

ich habe heute leider feststellen müssen, dass mein iPhone 6s, welches ich das Jahr über im entsprechenden Ledercase verwendet habe, extrem verfärbt ist. Es handelt sich um das goldene iPhone und vor allem die Antennenstreifen sind stark verfärbt. Das Ledercase ist blau. Meine Garantie ist nach einem Jahr natürlich schon abgelaufen, doch ist der Wiederverkaufswert dadurch natürlich deutlich verringert. Finde es extrem ärgerlich, da es sich um ein original Apple Case handelt.

Hat von euch auch jemand dieses Problem?

Liebe Grüße
 
Da wird Dir nur übrig bleiben, das Du mal samt iPhone und Case in einen Applestore gehst und bezüglich Kulanz anfragst was sich machen lässt. Würde allerdings einen Termin in der Geniusbar machen vorsichtshalber, nicht das Du ganz umsonst hin fährst!
 
Wenn es das Apple Case ist, das abfärbt, ist das ein klarer Sachmangel, der an einem Gerät zu einem Folgeschaden führte.

Das muss dann von Apple (oder dem, der es Dir sonst eben verkaufte) in Deiner Gewährleistungzeit von 2 Jahren ohne wenn und aber behoben werden und hat nichts mit der Garantie zu tun. Auf dem Case ist wie an jeder Kaufsache Gewährleistung. Am iPhone dadurch eingetretene Folgeschäden wären mit zu beheben.

Sollte hier ein Hobbyjurist oder schlimmer ein Studi (*) jetzt reflexartig auf Beweislastumkehr nach 6 Monaten verweisen, ignoriere das. Die wird immer gerne missverstanden. Dinge wie das Abfärben sind ein von Anfang dem Produkt innewohnender Mangel, wenn (!) es so ist, wie Du schilderst.

Anders wäre es natürlich, wenn das Verfärben zB durch Wassereinwirkung auf das Case gekommen wäre.

Viel Erfolg.

(*) kann bewusste Spuren von beißender Ironie oder Sarkasmus enthalten
 
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Was wenn Apple sagt das kommt nicht vom Apple Case, da war vermutlich mal ein anderes dran was abgefärbt hat? Muss das dann auch bewiesen werden dass das nicht der Fall war?
 
Was wenn Apple sagt, die Heinzelmännchen haben die Streifen blau gemalt?
 
Du hast es verstanden. Leider kann ich kein Karma mehr geben.
 
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Was wenn Apple sagt das kommt nicht vom Apple Case, da war vermutlich mal ein anderes dran was abgefärbt hat? Muss das dann auch bewiesen werden dass das nicht der Fall war?

Dann soll er ein weißes Taschentuch nehmen und damit mal an den Innenrändern vorbeifahren.

Mit meinem schwarzen Ledercase war das der Wahnsinn, wie stark das abgefärbt hat.
 
Ich habe oben alles notwendige geschrieben. Die Frage zur Beweislast stellt sich in diesen Fällen nicht. Lesen hilft. Denken ggf auch.

Andere Behauptungen ins Blaue ändern daran nichts. Scheinbar haben das die anderen hier verstanden. Ruhig Blut.
 
Mit meinem schwarzen Ledercase war das der Wahnsinn, wie stark das abgefärbt hat.
Deinetwegen habe ich eben mal mein iPhone 6 aus der Lederhülle von Apple gezogen. Schwarz, seit November 2014 ist das iPhone drin. Da hat sich nix verfärbt.

Wobei ich nicht behaupte, dass es nicht möglich ist. Leder ist ein naturprodukt, ist gegärbt und eingefärbt. Also ist es durchaus denkbar, dass es bei irgendwelchen Farbvaranten zu Verfärbungen kommen könnte. In Natura gesehen habe ich es noch nie.
 
Sollte hier ein Hobbyjurist oder schlimmer ein Studi (*) jetzt reflexartig auf Beweislastumkehr nach 6 Monaten verweisen, ignoriere das. Die wird immer gerne missverstanden. Dinge wie das Abfärben sind ein von Anfang dem Produkt innewohnender Mangel, wenn (!) es so ist, wie Du schilderst.

Anders wäre es natürlich, wenn das Verfärben zB durch Wassereinwirkung auf das Case gekommen wäre.
Dann Beweis mal das es nicht mit Wasser in Kontakt gekommen ist ;)

Mit meinem schwarzen Ledercase war das der Wahnsinn, wie stark das abgefärbt hat.
Mein braunes Case hat an meinem silbernen 6er nach einem Jahr kein bisschen gefärbt.
 
Wenn es das Apple Case ist, das abfärbt, ist das ein klarer Sachmangel, der an einem Gerät zu einem Folgeschaden führte.

Das muss dann von Apple (oder dem, der es Dir sonst eben verkaufte) in Deiner Gewährleistungzeit von 2 Jahren ohne wenn und aber behoben werden und hat nichts mit der Garantie zu tun. Auf dem Case ist wie an jeder Kaufsache Gewährleistung. Am iPhone dadurch eingetretene Folgeschäden wären mit zu beheben.

Sollte hier ein Hobbyjurist oder schlimmer ein Studi (*) jetzt reflexartig auf Beweislastumkehr nach 6 Monaten verweisen, ignoriere das. Die wird immer gerne missverstanden. Dinge wie das Abfärben sind ein von Anfang dem Produkt innewohnender Mangel, wenn (!) es so ist, wie Du schilderst.

Anders wäre es natürlich, wenn das Verfärben zB durch Wassereinwirkung auf das Case gekommen wäre.

Viel Erfolg.

(*) kann bewusste Spuren von beißender Ironie oder Sarkasmus enthalten


Danke, werde auf jeden Fall mit Apple in Kontakt treten. Habe es damals direkt zu Release über den Apple Online Store vorbestellt.


Deinetwegen habe ich eben mal mein iPhone 6 aus der Lederhülle von Apple gezogen. Schwarz, seit November 2014 ist das iPhone drin. Da hat sich nix verfärbt.

Wobei ich nicht behaupte, dass es nicht möglich ist. Leder ist ein naturprodukt, ist gegärbt und eingefärbt. Also ist es durchaus denkbar, dass es bei irgendwelchen Farbvaranten zu Verfärbungen kommen könnte. In Natura gesehen habe ich es noch nie.


Dann scheint es ja nicht immer der Fall zu sein.

Nass geworden ist das Case nie, aber nachweisen kann ich das ja leider schlecht.
 
Natürlich stellt sich die Frage der Beweislast, so wie in jedem Gewährleistungsfall. Warum sollte der Kunde hier keinen Beweis erbringen müssen?

Steht doch oben schon. Das sind Fälle von Anfang vorliegender Materialfehler.

Was von Anfang an vorliegt, muss nicht zusätzlich bewiesen werden, dass es binnen der ersten 6 Monate vorliegt. Es wäre doppelt gemoppelt. So einfach funktioniert das vor Gericht.

Mit der Beweislast nach 6 Monaten wird auch ständig missverstanden. Der Kunde muss nach 6 Monaten im wesentlichen nur die Symptome aufzeigen, die auf einen Fehler am Anfang (hier des Materials) hinweisen. Das reicht.

Wasser etc. sind dann atypische Ursachen, die der Unternehmer beweisen muss.
 
Steht doch oben schon. Das sind Fälle von Anfang vorliegender Materialfehler.
Und man geht einfach mal davon aus, dass das stimmt und der Kunde die Wahrheit erzählt? Du schreibst ja selbst:
Dinge wie das Abfärben sind ein von Anfang dem Produkt innewohnender Mangel, wenn (!) es so ist, wie Du schilderst.
Eben: Wenn es so ist – du hebst es ja sogar noch schön mit Rufzeichen hervor. Und es ist die Aufgabe des Kunden ab sechs Monaten zu beweisen, dass es so ist.
 
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Reste von Gerbsäure im Leder können durchaus Metalle anfressen. Kunststoff noch leichter.

Da braucht nur ein Lieferant minderwertiges Leder zu liefern - das merkt man bei der Verarbeitung nicht...
 
Und man geht einfach mal davon aus, dass das stimmt und der Kunde die Wahrheit erzählt?

Lieber Martin,

dass Du wie immer das letze Wort haben musst, will ich gar nicht bewerten.

Dass Du der rechtlichen Wertung nicht folgen kannst, macht auch nichts. Aber es stünde Dir gut zu Gesicht, einfach das mal stehen zu lassen, wovon andere in der Praxis einfach etwas wissen im Gegensatz zu Dir - und das einem User mitteilen.

Dass der Kunde auch und damit auch der User durchaus die Wahrheit erzählen könnte, davon gehe ich auch gerne aus.

(Schrieb ich nicht oben schon was über die Hobbyjuristen? [emoji23])