Und was passiert bei mobile-me und der Funktion "suche mein iPhone"?
Also die Telekom hat jetzt gemeint die können mit der IMEI garnichts anfangen und haben mich an die Polizei verwiesen. Der wusste auch nichts von einer Blacklist, die sperren in ihrem Netz anscheinend keine Geräte.
Was ist jetzt wahr? Hatte der Typ von der Servicehotline einfach keine Ahnung?
Wenn mir jemand sicher bestätigen kann das es das gibt und die auch IMEIs sperren mach ich denen Druck, aber nicht das ich mich lächerlich mach weil ich da mit so Internetgerüchten antanz![]()
Gar nicht, da technisch unmoeglich.
Gruss,
Dirk
Die IMEI wurde dann bei den Providern zur Fahndung ausgeschrieben, sprich sobald diese Nummer im Netz auftaucht bekommt die Polizei Meldung vom Provider.
(...)
Und Montag kam dann der Anruf das Gerät wäre sichergestellt, ergo haben die mithilfe des Providers eine Ortung durchführen lassen und den neuen "Besitzer" dingefestmachen könnnen.
Kurzfassung: IMEI im Netz erkennen != IMEI orten. Fuer ersteres ist das EIR zustaendig, letzteres ist nicht moeglich. Langfassung: Siehe meine anderen Beitraege.
Gruss,
Dirk
Gestohlene Handys mit der IMEI wiederfinden und sperren
Ein gestohlenes Handy finden zu können, ist nicht einfach - besonders, weil es auch die Ermittlungsbehörden nur in den seltensten Fällen orten dürfen.
Wer der Meinung ist, dass die Polizei ein gestohlenes Handy einfach orten darf, ist auf dem Holzweg. Sie darf das nur, wenn das Mobiltelefon mit einem schweren Verbrechen in Verbindung gebracht werden kann. Das könnte dann der Fall sein, wenn das Handy im Rahmen eines Raubüberfalls entwendet wurde, bei dem der Geschädigte durch den Räuber verletzt worden ist. Die Ortung des Mobiltelefons dient in diesen Fällen dem schnelleren Auffinden des Täters und nicht dazu, das Telefon zurückzubekommen.
Für diesen Fall benötigt auch die Polizei die Zustimmung des Besitzers! Das Gesetz unterscheidet zwischen Eigentümer und Besitzer. Besitzer ist immer derjenige, in dessen Zugriffsbereich sich der Gegenstand, in dem Fall das Handy, befindet. Und das ist in dem Fall entweder der Finder oder - der Dieb!
Wenn das Handy sich ins Netz einbucht sendet es neben IMSI auch seine IMEI und kann deswegen bei einer gesuchten IMSI sehr wohl über diese idntifiziert werden!
Und noch was: != also Ausrufe- und Istgleichzeichen bedeutet "definiert als" und nicht "ungleich"!
Die BTS oder RBS überträgt dann MSISDN und LAI an die BSC oder RNC, welche mit der GMSC die Authentifizierung prüft und einen Schlüssel zum Aufbau der Verschlüsselung zurückmeldet. Danach startet das Mobiltelefon ein LUP und prüft via des der GMSC zugeordneten VLR über das HLR beim EIR ob die IMEI blacklistet ist.
Ist ja wie im Kindergarten hier.
Frage: Kann das Handy geortet werden?
Antwort: Ja
Frage: kann ich mein gestohlenes Handy vom Provider orten lassen?
Antwort: Ja, macht der Provider aber nicht.
Frage: Kann die Polizei mein gestohlenes Handy orten?
Antwort: Nein, das kann nur der Provider.
Frage: Kann die Polizei meinen Provider veranlassen, mein gestohlenes Handy zu orten?
Antwort: Ja, aber nur wenn "Gefahr im Verzug" oder ein Kapitalverbrechen vorliegt und ein Richter dies angeordnet hat.
Frage: Ist dieser Thread noch weiter sinnvoll?
Antwort: Nein.
Einbruchdiebstahl ist ein Kapitalverbrechen und je nach höhe des Schadens entscheidet die Staatsanwaltschaft ob eine Ortung bei Gericht beantragt wird. Ein einfacher Diebstahl, wie zum Beispiel in der Kneipe aus der Jackentasche ohne Personenschaden wird definitiv nicht zur Ortung durch die Behörden führen.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.