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iPhone 6 mit 17 Jahren kaufen? Möglich?

@landplage Echt? Also bei uns ist es bei jedem "großen Kauf", egal ob Fernsehr oder Laptop, bei jeden dieser Dinger wurde meine Adresse abgefragt und auch mein Name erfragt.
Nein, höchstens mal die PLZ, um den Einzugsbereich des MM zu ermitteln. Vielleicht sehe ich zu seriös aus?
 
Lernt man so was nicht in der Schule?
Nein, also wir hatten das in der Schule noch nie. Erst nach meinen "Recherchen" ob ich mir das iPhone kaufen kann, bin ich auf dieses Gesetz gestoßen.

Ich finde dieses Gesetz ja mal echt total "bescheuert", da dass Geld ja nicht einmal von meinen Eltern ist sondern ich es mir ja selber erarbeitet habe. :confused::mad:
 
Moin!

@SomeUser und vielleicht an alle anderen: Wie sieht es eigentlich aus, ich gehe ja arbeiten (Ausbildung), deswegen ist das Geld ja nicht von meinem Taschengeld angespart. Und das Gesetz lautet ja "Taschengeldgesetz" oder so ähnlich. Aber das Geld ist ja von meinem Gehalt... Gilt da das Gesetz trotzdem?

Die Frage ist nicht, woher das Geld stammt. Die Frage ist, ob du einen wirksamen (Kauf-)Vertrag schließen kannst. Dazu kann ich auf die Ausführungen oben verweisen. Es ist also egal, ob das Geld von Oma, von Mama, dem Zeitungsaustragen, der Ausbildung oder dem BAFöG stammt - ohne Zustimmung des gesetzlicher Vertreters: kein wirksam geschlossener Vertrag.
 
@julsi5 Sei froh das es diesen Paragraphen gibt, er ermöglicht den Kapitalisten überhaupt erst dir dein Geld abzunehmen;-)
 
Moin!

Das ist der Taschengeldparagraph, der bedeutet, das Jugendliche Käufe tätige können, die im Rahmen von Summen liegen, die üblicherweise Taschengeld entsprechen (eine CD, ein preiswertes Computerspiel, Cola oder eine neue Unterhose).
Alles, was darüber liegt, bedarf der Zustimmung der Eltern, egal woher das Geld stammt.

Lernt man so was nicht in der Schule? :rolleyes:

Wenn man es so lernt, ist es zumindest falsch. Ich verweise auf die obigen Ausführungen. Es gilt nur dann, wenn das Taschengeld zur freien Verfügung gestellt wurde - und dann ist es auch egal, ob es um "Summen im Rahmen des üblichen Taschengeldes" geht. Wenn Eltern ihren Kindern 100 Euro Taschengeld geben, mit der Einschränkung, dass davon keine Computerspiele gekauft werden dürfen, ist es egal, ob das nun ein "üblicher" Taschengeldbetrag ist.
 
Moin!

Ich finde dieses Gesetz ja mal echt total "bescheuert", da dass Geld ja nicht einmal von meinen Eltern ist sondern ich es mir ja selber erarbeitet habe. :confused::mad:

Das ist halt der Unterschied zum "Erwachsensein". Kinder, Jugendliche und beschränkt Geschäftsfähige sollen vor sich selbst geschützt werden, weil sie bestimmte rechtliche Handlungen evtl. nicht überblicken können. Und irgendwann kommt dann halt der Tag, an dem man es - zumindest rechtlich betrachtet - "kann" (oder vielmehr: darf). Das ist natürlich "willkürlich", aber das Leben ist nun mal nicht immer fair.

Vielleicht siehst du es in 20, 25 Jahren anders, wenn dein Sohn mit einem selbst gekauften Mofa auf den Hof fährt, das kaum noch Bremsen hat, wo Öl aus dem Motor suppt, ...
 
@SomeUser Und wenn ich zur Sicherheit meiner Mutter heute sage, sie soll vielleicht zur Sicherheit einen Zettel schreiben wo sie schreibt: "Hiermit erlaube ich meinem Sohn das iPhone 6 zu kaufen...". Ist dies dann rechtlich in Ordnung? Oder muss sie Anwesend sein?
 
Moin!

Nein, die Zustimmung ist grundsätzlich formfrei und kann z.B. so auch für Dritte nachvollziehbar dokumentiert werden. Wenn der Verkäufer dennoch auf die Anwesenheit von ihr besteht, kannst du natürlich trotzdem nichts machen. Ich würde da einfach vorab mal anrufen - wahrscheinlich ist denen das ohnehin komplett egal. ;)
 
Im Grund geht es doch nicht (nur) um den Kauf eines toten Gerätes.
Sondern um die Aktivierung, also um den Kaufvertrag mit einem Anbieter.
Und da brauchst du ganz sicher das Einverständnis der Eltern. Denn du musst dich verpflichten regelmäßig die Gebühren zu bezahlen.
Dafür sind in Ö auf jeden Fall mehrere Zustimmungen notwendig Die der Erziehungsberechtigten und die einer Bank oder des Dienstgebers — nicht dass du kaufen kannst, sondern, dass du in der Lage bist, regelmäßig Gebühren abzuliefern.
Was willst du denn mit einem Gerät, das du nur herzeigen aber nicht benützen kannst?
 
Es fallen keine Gebühren an, @salome. Er möchte nur das Gerät kaufen, nicht einen Vertrag abschließen.
 
Falls er mit dem iPhone auch telefonieren will, braucht er einen Vertrag. Und den bekommt er als Jugendlicher nicht ohne weiteres. Spätestens jetzt sind die Eltern mit im Boot.
 
Falls er mit dem iPhone auch telefonieren will, braucht er einen Vertrag. Und den bekommt er als Jugendlicher nicht ohne weiteres. Spätestens jetzt sind die Eltern mit im Boot.
Ich habe schon einen Tarif :-) Prepaid bei o2 um genau zu sein :-) ..Es geht nur lediglich um das Gerät :-))))
 
Würde das nicht mit Prepaid umgangen. Also das er spätestens dann die Eltern fragen müsste? Interessant übrigens das bis auf @landplage noch keiner dran gedacht hat, was NACH dem Kauf noch für Hürden für ihn anstehen ^^.

Aha. Bestätigt. Und für den iTunes Store sind Kreditkarte/Konto nicht mehr Pflicht, soweit ich weiß reichen jetzt auch Guthabenkarten als Zahlungsmethode.
 
@SomeUser Theoretisch musste der Markt auch bei meinem Kauf des Laptops (400€) theoretisch nach dem Einverständnis der Eltern/Mutter nachfragen oder? Denn ich war auch alleine beim Media Markt und habe es auch damals für 400€ alleine gekauft :) oder sieht es hier anders aus ?
 
Moin!

Er muss nicht nachfragen, geht dann aber eben das Risiko ein, dass der Vertrag nun mal schwebend unwirksam ist. Da ist es egal, ob wir nun von einem Notebook, iPhone oder einer Packung Kaugummi reden.
 
Und die können gut mit dem Risiko leben, sie nehmen es ja sogar 14 oder 30 Tage bei gültigen Kaufverträgen in Kauf. Und falls der Vertrag rückwirkend als ungültig erklärt wird, hat MM auch ein Anspruch auf Nutzunsausgleich, falls du das iPhone dann runtergerockt hättest ;-) die kennen ihr Risiko und ziehen es vor Umsatz zu machen.
 
[QUOTE="sternenstaub, post: 4528963, member: Interessant übrigens das bis auf @landplage noch keiner dran gedacht hat, was NACH dem Kauf noch für Hürden für ihn anstehen ^^.[/QUOTE]
Eigentlich großartig, wenn ich unsichtbar bin. Dann kann mich niemand mehr ungerechtfertigt anschütten. # 50
 
Ahhhhhhhhrgh. Und noch nichteinmal einen Kilometer drüber. So sorry @salome! Gut das DU schon dir Fragen gestellt hast, BEVOR jemand anderes in diese Richtung gedacht hat. Besser?
 
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Moin!

Und falls der Vertrag rückwirkend als ungültig erklärt wird, hat MM auch ein Anspruch auf Nutzunsausgleich, falls du das iPhone dann runtergerockt hättest ;) die kennen ihr Risiko und ziehen es vor Umsatz zu machen.

Nochmal: Der Vertrag kann nicht rückwirkend für ungültig erklärt werden, sondern er ist von Beginn an schwebend unwirksam. Du kannst dir nun also überlegen, was das für Auswirkungen auf den Nutzungsausgleich hat.