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iPhone 6 mit 17 Jahren kaufen? Möglich?

raven

Golden Noble
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Mal eine echt dumme Frage :D wenn ich mit EC karte bezahle ist das ja auch so wie in etwa bar-zahlung oder?
Ja. Kauf es oder lass es. Wenn du das Geld auf deinem Konto hast dann ist das kein Problem.
Und wer was wann wie kaufen darf, da enthalte ich mich. DE ist nicht CH. Also .....

Edit sagt: Bitte beachte die Forenregeln. dazu gehört die Gross-/ kleinschreibung auch dazu. Flüchtgkeitsfehler ausgenommen. Aber konsequent klein geht auf dauer nicht gut. Ein gut gemeinter Rat. :)
 

SomeUser

Ingol
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Moin!

Bei einem Barkauf ist die eingeschränkte Geschäftsfähigkeit bereits lang ausreichend und die ist offiziell, so meine ich, mit 15 oder 16 Jahren erreicht.
Erst bei Finanzierungen oder Immobilienkäufen oder ähnlichem wird die volle Geschäftsfähigkeit vorausgesetzt.
Ein 17jähriger könnte ja auch ohne Probleme beispielsweise einen iPod kaufen oder eine Dockingstation, ein Radio, einen Computer, einen Monitor... whatever. Und juristisch gesehen dürfte es keinen Unterschied geben zwischen solchen Dingen "des normalen Bedarfs".
Dass der Wert eines iPhones nun unverhältnismäßig hoch ist im Verhältnis zum Alter des Käufers... Da fragt sicher niemand danach...
Hauptsache, das Geld ist echt... :)

Öhm, nein. Es kommt auch nicht auf die Frage an, ob du das meinst, sondern wie die rechtliche Situation ist - und da greife ich einfach mal auf meine Zeit vor dem Jura-Examen zurück und zitiere meinen damaligen Zivilrechts-Professor: "Ein Blick ins Gesetz erhöht die Rechtskunde". Dies trifft umso mehr zu, da du beliebige Umstände nach Belieben mit einander vermischst, auch wenn sie juristisch separat zu würdigen sind - und zum Teil auch nichts mit der Themenstellung hier zu tun haben (u.a. Geschäfte des täglichen Lebens, der sich mit geschäftsunfähigen Volljährigen auseinandersetzt; ebenso ist deine Ausführung zum vermuteten Alter der Beendigung der eingeschränkten Geschäftsfähigkeit - mit Verlaub - Unfug).

Maßgeblich ist hier § 110 BGB, wo es heißt: "Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."

Dieser bedingt jedoch, dass - in diesem Fall - das Geld dem Minderjärhigen hierfür zur Verfügung gestellt wurden oder eben zur freien Verfügung gestellt wurde. Also ganz einfach: "Sohn, hier hast du 50 Euro, mach damit, was du willst" oder "Hier hast du 150 Euro, ich will, dass du dir davon ein paar Schuhe kaufst.". Geht Sohnemann los und kauft sich ein iPhone, ist der Vertrag nicht wirksam geschlossen.
Denn dann wären wären wir im Wirkungsbereich des § 108 BGB - wonach der gesetzliche Vertreter natürlich noch nachträglich genehmigen kann - bis dahin wäre der Vertrag schwebend unwirksam.

Es spielt dabei auch erst mal grundsätzlich keine Rolle, ob der Betrag über den wir reden 50 Euro, 500 Euro oder 5.000 Euro beträgt - die rechtliche Würdigung ist dabei die gleiche, im realen Leben wird nur bei höheren Beträgen der Gegenseite ggf. ein höheres Maß an notwendiger Vorsicht hinsichtlich der Prüfung der vorliegenden Einwilligung der gesetzlichen Vertreter zugestanden; so wird also z.B. der Verkäufer einen "Bunten Tüte" für 2 € nicht das gleiche Misstrauen an den Tag legen müssen, wie der Mercedes-Händler, wenn Jimmy (16) bei ihnen was kaufen will.

Und damit sind auch bei deiner Ausführung zu de 17-jährigen: Es ist schlicht und ergreifend egal, ob das täglich tausendfach passiert und regelmäßig keine Probleme verursacht. Im Ergebnis kommt es schlicht und ergreifend auf die Einwilligung bzw. Genehmigung der gesetzllichen Vertreter an.
 

SomeUser

Ingol
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Streng rechtlich nein um es mal kurz auf den Punkt zu bringen. ( Grössere Anschaffung). Du gehst auch mit der Barzahlung einen Vertrag ein und dafür müsstest du mündig sein.

Versuch dein Glück oder frag deine Eltern ob sie was dagegen haben.

So nicht richtig. Ich verweise auf meinen obigen Beitrag - bitte nicht einfach "irgendwas" schreiben, weil es passend erscheint oder ein wenig nach der Ausführung in der Wikipedia oder sonst klingt. Mit der Fragestellung der Mündigkeit hat es nur zum Teil zu tun, er kann auch als Unmündiger (jedoch beschränkt Geschäftsfähiger) einen wirksamen Kaufvertrag abschließen, unter der Voraussetzung das die Einwilligung (vorab) seiner gesetzlichen Vertreter vorlag oder der Vertragsschluss (nachträglich) genehmigt wird.
Mit "größerer Anschaffung" hat es nichts zu tun.
 

Farafan

deaktivierter Benutzer
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Schöne Ausführung und zudem fachlich völlig korrekt.

Sie bringt dem jungen Mann aber gar nichts wenn die 400€-Kraft an der Kasse nein sagt. Man merkt doch das er Hummeln im Hintern hat und das Teil morgen in Händen halten muss da er sonst gruselige Qualen leidet. ;)
 
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SomeUser

Ingol
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Moin!

Meine Zielsetzung war auch nicht, das "Problem" des jungen Mannes zu lösen, sondern die Frage zu beantworten - das habe ich weiter oben auch schon, ohne die konkrete fachliche Ausführung getan, als ich schrieb, dass es durchaus möglich wäre, dass er ggf. ohne iPhone wieder nach Hause gehen muss. Der Rest war nur Korrektur einiger - zum Teil vollkommen - falscher Ausführungen.
 

Benutzer 176034

Gast
Donnerwetter. Hier will einfach nur jemand ein iPhone kaufen... Ich konnte nicht ahnen, dass das im Gerichtssaal endet, wo sich die Parteien die Paragraphen um die Ohren klatschen.
Als ich mir mit 16 meine eigene Stereokapelle für knapp 1.500,00 DM gekauft habe, hatte ich wohl echt tierisches Glück, dass ich nicht gleich weggehaftet worden bin...
Dein Jurastudium und auch der Herr Professor in allen Ehren, aber das ist dann doch dolle dolle theoretisch...
Er kann, wenn... darf aber nicht, obwohl... einzige Ausnahme, wenn...
Mein Gott, wir reden hier über einen Kaufvertrag der einfachsten Strickart.
 

deloco

Weißer Winterkalvill
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Mal eine echt dumme Frage :D wenn ich mit EC karte bezahle ist das ja auch so wie in etwa bar-zahlung oder? ich hätte echt angst mit 700€ in der tasche in den markt zu gehen :-D
Es sollte gehen. Allerdings solltest Du Dich vergewissern, dass deine Bank EC-Zahlungen über 500€ genehmigt. Unter 18 Jahren könnte es sein, dass deine Bank da eine Grenze setzt, ganz unabhängig von rechtlichen Belangen…
 

SomeUser

Ingol
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Moin!

Donnerwetter. Hier will einfach nur jemand ein iPhone kaufen... Ich konnte nicht ahnen, dass das im Gerichtssaal endet, wo sich die Parteien die Paragraphen um die Ohren klatschen.
Als ich mir mit 16 meine eigene Stereokapelle für knapp 1.500,00 DM gekauft habe, hatte ich wohl echt tierisches Glück, dass ich nicht gleich weggehaftet worden bin...
Dein Jurastudium und auch der Herr Professor in allen Ehren, aber das ist dann doch dolle dolle theoretisch...
Er kann, wenn... darf aber nicht, obwohl... einzige Ausnahme, wenn...
Mein Gott, wir reden hier über einen Kaufvertrag der einfachsten Strickart.

Es ist ganz einfach: Er hat gefragt, ob er das Gerät kaufen darf. Er hat nicht gefragt, ob es normalerweise keine Probleme macht. Es spielt einfach keine Rolle, ob es tausendfach keine Probleme in solchen Fällen gibt oder ob du mal für x tausend DM was gekauft hast, als du noch nicht voll geschäftsfähig warst - für die Beantwortung der Frage ist dies unerheblich.
Du kannst das jetzt auch als albern abtun, noch fünf beleidigte Posts ablassen oder was auch immer tun - es bleibt jedoch Fakt, das eine Ausführungen Unsinn waren und dem Threadersteller seine Frage nicht beantwortet haben. Ob es wirklich zu jenem Streit kommt, sei dahingestellt, das habe ich auch schon in meiner ersten Antwort im Konjunktiv erwähnt - dass es dazu kommen kann und wie dann die Folge ist, habe ich jedoch dargestellt.
 

raven

Golden Noble
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So nicht richtig. Ich verweise auf meinen obigen Beitrag - bitte nicht einfach "irgendwas" schreiben,
Wenn du richtg gelesen hättest, würdes du auch sehen, dass ich den Beitrag editiert habe. Zudem sage ich nur nochmals DE ist nicht CH. Kannst also dein Zitat abändern. Oder brauchst du es als Beweis? Und für mich ist hier Ende im Gelände.

Edit sagt: Mir ist das OR näher als Wiki. Das am Rande erwähnt.
 
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sternenstaub

Echter Boikenapfel
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@machmahinda
Völlig Wurscht. Ich stelle mir schon vor, wie der TE mehr als freudig erregt in den BLÖDIA-Markt oder wo-auch-immer rein marschiert und trotz korrektem und profundem juristischen Unterbau nen Schwindelanfall bekommt wenn er mit Schweißperlen und nassen Händen die PIN oder Unterschrift abgeben soll an der Kasse. Muhahahahahahahahaha.
 

rookie2802

Apfel der Erkenntnis
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@julsi5 : falls du ganz sicher gehen willst kannst du ja, neben den eventuellen Einschränkungen der Bank, auch telefonisch vorher bei deinem MM anfragen wie die sowas handhaben. Dann hast etwas mehr Gewissheit.

Die Juristen können dir hier nicht helfen, nur der Kaufmann kann dir hier sagen ob er dein Geld haben will. Und sei dir sicher, auch wenn er dein Geld nimmt, ist er sich im Klaren was er tut.
 
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julsi5

Granny Smith
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@rookie2802 @sternenstaub @SomeUser Also an der Kasse habe ich keine Angst. Mir geht es um den Verkäufer, also bei uns sind ja die Handys ausgestellt und bei uns läuft es so ab, wenn einer etwas möchte, muss er zu den Verkäufern gehen und sagen "Ich möchte das Handy XY". Dann geht der Verkäufer in das Lager und holt es...Und dann geht der Verkäufer zum Computer und möchte noch die Daten wie Name und Anschrift wissen (Warum auch immer..?) Und dann hat sich das eigentlich.
Mir geht es eher um den ersten Schritt, wenn ich mit dem Verkäufer am Computer bin und dann er mich vielleicht nach dem Ausweis fragt, und dann sieht er das Geburtsdatum ja.
Ich habe damals beim Media Markt einen Laptop für 400€ gekauft, und da wurde mir nichts wegen dem Taschengeldgesetz gesagt. Es wurde auch hier nach Name etc gefragt, aber Geburtsdatum etc wollte der Verkäufer nicht wissen, auch den Perso wollte er nicht. Aber lag es vielleicht auch daran, dass ein Laptop nicht so problematisch wie ein iPhone 6 vom Preis etc. ist?
 

Benutzer 176034

Gast
@SomeUser: ich bin weder beleidigt, noch stelle ich Deine Ausführungen infrage... Jedoch sind genau diese Was-passiert-wenn-Situationen derart akribisch auf dem juristischen Seziertisch zerlegt, dass jeder Durchschnittsbürger Angst vor den einfachsten Geschäften bekommt, wenn er dem allzu heftige Bedeutung zukommen lässt.
Es ist doch erst der Streitfall, der diese Analysen erforderlich macht.
Hat ein 17jähriger eine Summe an Geld angespart, um sich dann davon etwas zu kaufen, so hat die Justiz sicherlich kein Interesse daran, diesen Fall "zu prüfen". Erst wenn es um veruntreutes Geld, zweckentfremdetes Geld oder sogar gestohlenes Geld geht, wird es natürlich interessant.
Ich möchte mir nicht vorstellen, was aus mir wird, wenn ich (wie wirklich so gewesen) ab 16 zarten Jahren mein eigenes Geld verdiene, mir davon einen kleinen Haufen anspare, um mir dann davon etwas zu gönnen, obwohl ich noch keine 18 Jahre alt bin...
Wir sollten die Kirche da lassen, wo sie hingehört - im Dorf. :)
 

rookie2802

Apfel der Erkenntnis
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@julsi5: Diese Vorgehensweise dient sicher nur der Datensammelwut des METRO-Konzerns, aber immerhin hat man ne Rechnung auf seinen Namen. Der wird auch bei einem iPhone nicht deine Angaben mit dem Perso abgleichen, also sag ihm was er hören will ;)
 

SomeUser

Ingol
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Moin!

Nur um dich da noch mal kurz abzuholen: Der Moment, den du beschreibst, mag für dich der kritischste sein, er ist es aber rechtlich betrachtet nicht. Rechtlich ist erst mal der Moment, in dem du deine Eltern vorab fragst bzw. im Nachgang deren Genehmigung einholst. Danach folgt der Moment des eigentlichen Vertragsschlusses, der üblicherweise - und nach herrschender Meinung - bei Geschäften wir MM grundsätzlich an der Kasse erfolgt.
Übrigens musst du natürlich auch keine Daten angeben - warum auch. Es steht aber natürlich dem Verkäufer jederzeit frei, dir etwas nicht zu verkaufen - sei es, weil du kein Geld hast, nicht volljährig bist oder einfach nur deine Frisur nicht mag oder du ihm deine Daten nicht nennen willst. Gleichwohl kann natürlich auch die Dame an der Kasse nach deinem Ausweis fragen.
 

landplage

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Hat ein 17jähriger eine Summe an Geld angespart, um sich dann davon etwas zu kaufen, so hat die Justiz sicherlich kein Interesse daran, diesen Fall "zu prüfen". Erst wenn es um veruntreutes Geld, zweckentfremdetes Geld oder sogar gestohlenes Geld geht, wird es natürlich interessant.
Wie schon gesagt, so ein Kauf ist "schwebend unwirksam", egal ob er das Geld erarbeitet, gestohlen oder von der Erbtante geschenkt bekommen hat, jedenfalls in Deutschland.
Allerdings ist es mir beim MM noch nie passiert, daß ich meine Adesse angeben mußte, wenn ich etwas ohne Vertrag (Kredit, Handyvertrag) gekauft habe.
 

julsi5

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@SomeUser und vielleicht an alle anderen: Wie sieht es eigentlich aus, ich gehe ja arbeiten (Ausbildung), deswegen ist das Geld ja nicht von meinem Taschengeld angespart. Und das Gesetz lautet ja "Taschengeldgesetz" oder so ähnlich. Aber das Geld ist ja von meinem Gehalt... Gilt da das Gesetz trotzdem?
 

julsi5

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@landplage Echt? Also bei uns ist es bei jedem "großen Kauf", egal ob Fernsehr oder Laptop, bei jeden dieser Dinger wurde meine Adresse abgefragt und auch mein Name erfragt.
 

SomeUser

Ingol
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@machmahinda: Ich könnte dir, aus meiner Zeit bevor ich in die Wirtschaftsprüfung gegangen bin, genügend Fälle erzählen, wo tatsächlich die Eltern im Nachgang Verträge im Nachgang nicht genehmigt haben und auf Auszahlung des Kaufpreises bestanden haben, weil sie eben kein Verständnis dafür hatten, dass Sohnemann sich einen neuen Computer oder die Tochter eine "tolle Handtasche" gekauft hat. Da ist also nicht die Justiz das Thema, sondern Mama und Papa.

In der Regel gehen solche Sachen sogar fast nie vor Gericht - weil jeder halbwegs bewanderte Kaufmann weiß, dass er damit vor Gericht grandiosen Schiffbruch erleidet, wenn er auf den Vertrag pocht.
 

landplage

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Und das Gesetz lautet ja "Taschengeldgesetz" oder so ähnlich.
Das ist der Taschengeldparagraph, der bedeutet, das Jugendliche Käufe tätige können, die im Rahmen von Summen liegen, die üblicherweise Taschengeld entsprechen (eine CD, ein preiswertes Computerspiel, Cola oder eine neue Unterhose).
Alles, was darüber liegt, bedarf der Zustimmung der Eltern, egal woher das Geld stammt.

Lernt man so was nicht in der Schule? :rolleyes: