Tofffl
deaktivierter Benutzer
- Registriert
- 02.08.08
- Beiträge
- 941
Eigentümer bist du mit Eintritt in das Vertragsverhaltnis, zumindest nach deutschen Recht.
Nein, das ist gerade nach deutschem Recht nicht der Fall --> Abstraktionsprinzip
Eigentümer bist du mit Eintritt in das Vertragsverhaltnis, zumindest nach deutschen Recht.
Nein, das ist gerade nach deutschem Recht nicht der Fall --> Abstraktionsprinzip
Das ist halb korrekt. Der private Besitz und die Einfuhr von einzelnen Plagiaten für den privaten Bedarf ist zunächst nicht verboten.Ich bin kein Jurist, aber ich meine mich erinnern zu können, dass der private Besitz von Plagiaten nicht strafbar ist. Nur handeln darf ich damit nicht.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.