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iPhone 4: Gelber Fleck

Ich hab auch den gelben Fleck aufn i Phone 4.Hab aber Apple Care,dürfte dann aber kein Problem sein mit einer Reparatur?! Hoffe ich mal.
 
Auch wenn du für den Schaden nichts kannst und du der Meinung bist, dass der Kleber Schuld ist: Du musst ihnen beweisen, dass der Schaden bereits beim Kauf vorhanden war bzw. "im Keim angelegt" war. T-Mobile ist nicht verpflichtet auch nur irgendwas zu tun, bevor du denen nicht beweist, dass dich keine Schuld trifft. Da das nur schwer möglich ist, bzw. nur mit hohem finanziellen Aufwand (Sachverständiger?), wird sich das nicht wirklich lohnen.

Ich hab neulich hier im Forum gelesen, dass das wohl gar nicht so schwer sein soll in manchen Situationen.
Auch hier könnte ich mir vorstellen, das das genauso ist. Wie soll schließlich bitte plötzlich das Display gelb werden, bei nem verschlossenen Gerät, was nicht geöffnet wurde? Das kann eigentlich nur durch ein Mängel auftreten, welcher schon am Anfang bestand.
 
Das sind Vermutungen, aber keine Beweise. T-Mobile sagt dann: "Ja, aber das Handy wurde oberhalb der erlaubten Temperaturen gelagert", oder was auch immer. Was machst du dann?
 
Das sind Vermutungen, aber keine Beweise. T-Mobile sagt dann: "Ja, aber das Handy wurde oberhalb der erlaubten Temperaturen gelagert", oder was auch immer. Was machst du dann?

aber wir haben hier schon zahlreiche Betroffene... Ich mein das eine Mehrzahl dasselbe Problem hat, zumal bei etwa gleichalten iPhones...Entweder waren wir alle zusammen mit unseren iPhones in der Sauna oder es stimmt halt echt was nicht.
 
Selbst wenn das so wäre, bleibt es dennoch dabei, dass Du als Kunde dem Verkäufer gegenüber beweispflichtig dafür bist, dass der Fehler ursächlich beim Kauf bereits vorgelegen hat. Eine logische Vermutung oder eine schlüssige Argumentation ist kein Beweis. Da zählen ausschließlich harte Fakten.

Wenn der Verkäufer also nicht will, dann kann er Dich am langen Arm verhungern lassen, und hat das Recht auf seiner Seite. Da machst Du nix dran.

Deswegen empfiehlt es sich ja auch, wenn man nach Ablauf eines halben Jahres nach dem Kauf auf Sachmängelhaftung (im Volksmund: Gewährleistung) hinaus will, einen betont freundlichen und verständnisvollen Ton anzuschlagen und um Kulanz zu bitten, wenn man keine hieb- und stichfesten Beweise in der Hand hat. Mit Forderungen kommt man sonst nämlich nicht weit, wenn der Verkäufer sich querstellt.
 
Deswegen empfiehlt es sich ja auch, wenn man nach Ablauf eines halben Jahres nach dem Kauf auf Sachmängelhaftung (im Volksmund: Gewährleistung) hinaus will, einen betont freundlichen und verständnisvollen Ton anzuschlagen und um Kulanz zu bitten, wenn man keine hieb- und stichfesten Beweise in der Hand hat. Mit Forderungen kommt man sonst nämlich nicht weit, wenn der Verkäufer sich querstellt.
Da ist der Haken an der Sache, dass die von Kulanz nichts hören wollen wenn das Handy sogar dem Ende der Gewährleistung entgegenblickt.... Das hat zwar keiner gesagt, aber ich denke, dass die meinen: "Der Schnorrer will nur schnell ein neues Gerät abgreifen, bevor die 2 Jahre um sind"

Das war/ist tatsächlich NICHT meine Absicht!
 
Dann ist es, wie es ist. Und das mein' ich weder böse, noch gehässig, noch will ich klugscheißen. Aber so ist nunmal die gesetzliche Lage. So bitter das auch sein mag. :-[

Der einzige Ausweg heißt Apple Care Protection Plan. Aber dafür ist es nach fast zwei Jahren natürlich auch zu spät. Nächstes Mal vielleicht... ;-)
 
Mir gehts genau so. Mein iPhone4 hat spontan einen gelb/orangenen Halbkreis an linken Rand bekommen. Das Gerät lag ein paar Tage in meiner (trockenen) Schublade.
IMG_20130330_102150.jpg
 
Selbst wenn das so wäre, bleibt es dennoch dabei, dass Du als Kunde dem Verkäufer gegenüber beweispflichtig dafür bist, dass der Fehler ursächlich beim Kauf bereits vorgelegen hat. Eine logische Vermutung oder eine schlüssige Argumentation ist kein Beweis. Da zählen ausschließlich harte Fakten.

Wenn der Verkäufer also nicht will, dann kann er Dich am langen Arm verhungern lassen, und hat das Recht auf seiner Seite. Da machst Du nix dran.

Stimmt nicht so unbedingt.

So schwierig sich das anhört ist es nicht, denn in den meisten Fällen ist ein solcher Beweis sehr einfach möglich: Liegt der Fehler beispielsweise im Inneren eines Laptops oder ist das Display plötzlich schwarz, so muss es ein Fehler des Produktes sein, denn der Kunde kommt in der Regel nicht an die inneren Bauteile eines Elektronikgerätes heran. Bei den meisten Produktfehlern ist es daher sehr leicht zu erkennen ob der Fehler vom Kunden verursacht wurde oder im Gerät von vornherein angelegt war.
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/


Gut, im Zweifelsfall muss man halt vor Gericht gehen.
Oder man zieht seine Konsequenzen und wählt einen anderen Händler oder Hersteller.
 
Die Gewährleistung hat aber nicht unbedingt damit zu tun, ob der Fehler vom Kunden verursacht wurde oder nicht – das wäre ja dann die Garantie.
 
Wie meinen? Wenn ein Fehler vom Kunden verursacht wurde, dann greift auch da die Garantie nicht.
 
Ja, aber wenn ein Defekt nicht vom Kunden verursacht wurde, greift auch nicht zwangsweise die Gewährleistung.