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[3GS] IPhone 3GS 32GB Fälschung in der Bucht gekauft?

ImpCaligula

deaktivierter Benutzer
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13.859
Mein IPad 1 und mein MacBook Pro sind qualitativ der Plastikware völlig überlegen!

Mensch Martin... ich weiß, nachher ist man immer klüger. Aber Du hast doch bereits ein iPad und müsstest die iOS Oberfläche doch kennen von der Optik her. Und wenn Du mal den Startbildschirm und die App Icons vergleichst zwischen Deinem iPad und dem kauf... das hat ja nicht mal auch nur annähernd etwas mit den Apple Icons zu tun... aber das ist derart unterschiedlich.... und schlecht gemacht...

Drücke Dir die Daumen, dass Du "heil" aus der Sache raus kommst.
 

mkr*

Murer Reinette
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Ja das dachte ich mir auch,. Wenn du bereits ein iPad besitzt, hättest das doch sehen müssen? Jetzt weißt du es jedenfalls;).

Viel Glück!
 

theprefect

Alkmene
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30
Melde den ganzen Vorfall bei Ebay schicke dem Verkäufer eine feine EMail mit der Bitte um Rückabwicklung da Du sonst einen Anwalt einschaltest. Das sollte erst mal für einn wenig Druck sorgen.
Ansonsten geh halt mal zu nem Anwalt der kann Dir da ein Brief aufsetzen. Kommt immer auf den Streitwert an. Evtl. kann der Anwalt die Rechnung auch an den Verkäufer stellen.
 

knikka

Carmeliter-Renette
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19.10.09
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3.302
Ist es denn ein Verkäufer im Innland, im europäischen Ausland oder aus dem außereuropäischen Ausland (Asien, USA etc. pp.)? Bei einem Verkäufer im Innland stehen die Chancen relativ gut, mit einer Anzeige wegen Betrugs etwas zu bewirken. Im europäischen Ausland wird es etwas schwieriger, und wenn der Verkäufer in China sitzt, hast Du fast keine Chancen auf dem Rechtsweg und kannst höchstens über eBay etwas erreichen.

In jeden Fall solltest Du jemanden hinzuziehen, der etwas davon versteht (Stichwort: Anwalt!). In rechtlichen Dingen solltest Du nämlich niemals allein auf Beiträge in Foren vertrauen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Fridolin'

Rheinischer Winterrambour
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...mich würde nach wie vor der eBay Link Interessieren, würde halt mal gerne die abgelaufene Auktion angucken.
 

Genuine-G

Fairs Vortrefflicher
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07.08.09
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4.654
Da schließ' ich mich nach wie vor an. Wenn es anhand des eBay-Angebotes inhaltlich zu erkennen gewesen wäre, dass es sich um ein Fake handelt, und sei es vielleicht auch nur an winzigen Details, wären alle Ratschläge, die Polizei, einen Anwalt, etc. zu konsultieren, nämlich eher fragwürdig, wenn der TE damit womöglich Gefahr läuft, ggf. auf die Nase zu fallen.

Solange nicht zweifelsfrei klar ist, dass es sich um ein eindeutig betrügerisches eBay-Angebot gehandelt hat, würde ich lieber erstmal gar nichts unternehmen. Für eine wirklich kompetente Beratung fehlen uns einfach noch ein paar überaus wichtige Informationen, die wir dem eBay-Angebot wahrscheinlich entnehmen könnten, wenn wir es denn kennen würden, finde ich. Nach unserem derzeitigen Wissensstand besteht nämlich nach wie vor auch noch die Möglichkeit, dass der TE seine missliche Lage aufgrund von Unachtsamkeit oder Leichtgläubigkeit selber verbockt hat. Und da könnte dann auch weder die Polizei, noch ein Anwalt helfen... ;)