Leider falsch. Gegen sowas schützen ein paar Paragraphen im BGB, z.B. §123 BGB:
Selbst wenn da ganz dick und klar "Karton" steht. Das Angebot ist eindeutig darauf ausgelegt, dass dem Käufer etwas vorgegaukelt wird.
Wer wirklich legal seinen Karton verkaufen will, postet nicht die technischen Daten des iPhones, oder?
Und ob!@david: Ein wenig sollten wir uns auch selber im Griff haben, oder nicht?![]()
Und ob!
@bobandrews: Solange der Käufer nicht überweist, müsste der Verkäufer tätig werden und da würde ich es doch gepflegt drauf anlegen, dass der rechtliche Schritte einleitet. Das wäre dann erstmal Aufwand auf seiner Seite. Dann, nach diversen Widersprüchen und der Bekanntgabe das AG-Termins würde ich mich dann mit meinem RA in Bewegung setzen.
Na ja, als es hier noch den Marktplatz gab, bekam man auch dauernd einen auf den Deckel, falls man auf Wucher-Angebote per Kommentar hingewiesen hat.
Gibt es eigentlich eine gute Alternative zu eBay, falls man verschiedene Dinge loswerden will?
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