ipad gefunden, icloud von Apple löschen lassen

mwisi

Erdapfel
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Hallo zusammen!
Ich habe vor über einem Jahr ein iPad mini gefunden. Dieses habe ich natürlich auf das Fundamt gebracht, wo es über ein Jahr zur Aufbewahrung war. Der ursprüngliche Besitzer hat sich nicht gemeldet. Nun bin ich der rechtmäßige Besitzer.
Habe auch ein offizielles Schreiben vom Fundamt darüber erhalten.
Diese iPad Mini ist leider durch iCloud gesperrt. Wer bei Apple kann diese Sperre löschen, wer hat da eine brauchbare Kontaktadresse. Beim Aplle-Supprt komme ich leider nicht weiter. Da erzählt jeder etwas anderes!

Keine Ahnung ob ich da in der richtigen Gruppe bin, aber ich bitte trotzdem um Eure Hilfe.

Danke!
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Ich fürchte obwohl das Teil jetzt offiziell dir gehört kannst du es trotzdem, nur als Briefbeschwerer verwenden. Apple entsperrt zwar Geräte gegen Kaufnachweis, aber das Schreiben vom Fundbüro wird da vermutlich nicht ausreichen.

Der reguläre Weg wäre es sich mit Kaufnachweis an die Apple Hotline zu wenden oder einen Termin im Apple Store zu vereinbaren.

Du kannst dein Glück ja mit dem Schreiben versuchen, aber afaik geht ohne richten Kaufnachweis nichts.
 

staettler

Juwel aus Kirchwerder
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Laut den bisherigen Infos macht das keiner von Apple auch wenn du was vom Fundbüro hast.

Aber ich würde direkt mal in einen Store gehen. Vielleicht hast du ja Glück.
 

Martin Wendel

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Die Aussage von Support-Mitarbeitern hier im Forum ist, dass die iCloud-Sperre nur nach Vorlage der Original-Rechnung entfernt wird. Du wirst mit dem Gerät also leider nicht viel anfangen.
 
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mwisi

Erdapfel
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Auch dann, wenn ich ein hochoffizielles, amtliches Schreiben habe, das mich als rechtmäßigen Besitzer ausweist????
 

double_d

Baumanns Renette
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Probier es doch einfach aus.
Zumal ihm ja auch definitiv nichts anderes übrig bleibt. Eine Alternative zum Support gibt es hier nicht.
Probieren geht hier demnach definitiv über studieren. Wenn der Support sich auf ein Amtsschreiben einlässt, gut.
Falls nicht, ereilt ihn das gleiche Schicksal wie jeden anderen auch, der sich im Besitz eines iDevice befindet, welches vom ursprünglichen Eigentümer gesichert wurde. Denn nur hierfür und somit zum Schutze gegen missbräuchliche Verwendung durch Dritte wurde diese Sicherheit geschaffen.
 

Martin Wendel

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Auch dann, wenn ich ein hochoffizielles, amtliches Schreiben habe, das mich als rechtmäßigen Besitzer ausweist????
Ja, laut den Mitarbeitern des Apple-Supports hilft dir das nicht weiter.
 

CharlieBrown

Echter Boikenapfel
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Man könnte sich natürlich einen Anwalt nehmen, da der Finder ja nun wirklich der Besitzer ist und auch Apple sich da eigentlich dran halten müsste. Aber wer will den Aufwand schon betreiben...
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Man könnte sich natürlich einen Anwalt nehmen, da der Finder ja nun wirklich der Besitzer ist und auch Apple sich da eigentlich dran halten müsste.
Der Finder hat aber keinen (Kauf-)Vertrag mit Apple, da wäre es schon eine spannende Frage ob ein Anwalt hier überhaupt irgendwelche Ansprüche herleiten kann. Aus dem Bauch heraus würde ich da eher nein tippen...
 

_macminimal

Melrose
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Der Finder hat aber keinen (Kauf-)Vertrag mit Apple, da wäre es schon eine spannende Frage ob ein Anwalt hier überhaupt irgendwelche Ansprüche herleiten kann. Aus dem Bauch heraus würde ich da eher nein tippen...

Hö?! Habe ich einen KV mit APPLE wenn ich mein iPhone von der Telekom bekomme? Wenn er durch Behörden als rechtmäßiger Besitzer legitimiert wird, sollte auch Apple dies anerkennen, warum auch nicht? Es wäre auf diesem Wege sogar gesicherter als bei Vorlage ein Kaufbelegs. Einzig das der Endverbraucher keine Einnahme bei Apple generiert, könnte ein "Grund" sein, das Apple hier nicht aktiv werden will. Allerdings hat das Gerät ja bereits Rendite abgeworfen, daher sollte Apple sich kulant zeigen und weiterhin Support leisten.

Oder sehe ich den offensichtlichen Weigerungsgrund Apples nicht?
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Hö?! Habe ich einen KV mit APPLE wenn ich mein iPhone von der Telekom bekomme?
Nein aber mit der Telekom. Das bedeutet die Sachmängelhaftung liegt in diesem Fall bei der Telekom. Beim Kauf im Fundbüro ist Sachmängelhaftung aber in aller Regel ausgeschlossen. Und die Garantie-Ansprüche bei Apple hat nur der Käufer, nicht der Finder. Und die Geschäftsbedingungen für die iCloud-Sperre hat auch der ursprüngliche Käufer unterzeichnet, nicht der Finder. Kurz und knapp: Mit dem Finder hat Apple so ziemlich nichts am Hut...

Oder sehe ich den offensichtlichen Weigerungsgrund Apples nicht?
Der ursprüngliche Käufer verlässt sich darauf, dass Gerät ohne sein Passwort oder sein Einverständnis nicht entsperrt wird. Und das ist Apple vermutlich wichtig.
 
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markthenerd

Cellini
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Genau aus diesem Grund hinterlege ich meine Adresse nicht, wenn ich ein gefundenes Phone oder was auch immer abgebe.

Ich habe in der Vergangenheit schon weiss-nicht-mehr-wieviele Elektronik Toys gefunden. War es im Bus oder Zug gebe ich es am nächsten Schalter ab. War es sonst irgendwo im nächsten Polizeibüro.

"Nehmt es bitte, nach mir die Sintflut".
 

_macminimal

Melrose
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Entsperren oder zurücksetzen? Ist das das Selbe? Hatte den Fall noch nie.

Du schreibst richtig "der Kunde WAR Besitzer", genau wie jemand der sein Gerät verkauft "Besitzer WAR". Sollte/müsste nicht der neue rechtmäßige Besitzer die selben Supportangebote erhalten?
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Du schreibst richtig "der Kunde WAR Besitzer", genau wie jemand der sein Gerät verkauft "Besitzer WAR". Sollte/müsste nicht der neue rechtmäßige Besitzer die selben Supportangebote erhalten?
Da bin ich mir eben nicht so sicher. Was du als gerecht empfindest, und was der Gesetzestext sagt sind oft zweierlei Dinge. Aber das müsstest du dann wirklich von einem Anwalt prüfen lassen.

Entsperren oder zurücksetzen?
Ist das Gerät mit einer iCloud-Sperre versehen, lässt es sich zwar zurücksetzen, aber dann nicht mehr ohne Apple-ID/Passwort aktivieren. Dadurch sollen die Geräte unattraktiv für Diebe werden.
 

landplage

Admin
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Du schreibst richtig "der Kunde WAR Besitzer", genau wie jemand der sein Gerät verkauft "Besitzer WAR". Sollte/müsste nicht der neue rechtmäßige Besitzer die selben Supportangebote erhalten?
Wobei man noch zwischen Eigentümer und Besitzer zu unterscheiden hat. Und genau diese rechtliche Grenze wird Apple auch ziehen.
 
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_macminimal

Melrose
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Wobei man noch zwischen Eigentümer und Besitzer zu unterscheiden hat. Und genau diese rechtliche Grenze wird Apple auch ziehen.

Sorry da habe ich mich als Rechtslaie direkt falsch ausgedrückt:

Wikipedia: "Mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder Eigentum an der Sache..."

edit: "Allerdings muss der Finder noch drei Jahre lang das Erlangte nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung herausgeben."

vllt bezieht sich Apples Haltung ja darauf? D.h. möglicherweise soll/darf der "Zustand" (Daten) des Geräts nicht verändert werden?


Was ich meine: Apple kann (sollte?) sich nicht gegen die behördliche Entscheidung zu den Eigentumsverhältnissen hinwegsetzen (dürfen). Egal wie es bezeichnet wird, sollte Apple bei entsprechendem behördlichen Nachweis, das Gerät zur Benutzung freigeben. Wie ich schon anmerkte KANN ein simpler Kaufbeleg viel weniger sichernder "Beleg" sein als ein Nachweis von einer Behörde.

ps. Bitte das nicht als Streit verstehen... ;)
 

attila

Luxemburger Triumph
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Er kann ja auch einfach mal bei Apple anrufen...
 

strandvej

Schweizer Glockenapfel
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Was ich nicht verstehe. Bei Angabe der Seriennummer müsste es doch für Apple ein leichtes sein, den Besitzer über das Apple Supportprofil zu ermitteln.
Schließlich sind die Geräte ja meist dort hinterlegt.
 

uhansen

Châtaigne du Léman
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Ehrlich gesagt, ist es nicht das erste Mal, dass jemand (meist ein ganz neu angemeldeter User unter Pseudonym) sowas fragt, wenn ich mich recht erinnere.

Da gibt es immer eine mehr oder weniger überzeugende Geschichte, wie man in den Besitz des Geräts eines Dritten gelangt ist (Erbschaft, mysteriöser eBay-Verkauf, etc.).

Und immer die Frage: Wie kann ich das Gerät wieder nutzbar machen, am besten ohne zu Apple zu gehen.

Ich finde es eigentlich gut, dass Apple hier restriktiv ist. Und es möglichst unmöglich macht, ein iOS-Gerät ohne aktive Mitwirkung der Vorbesitzers neu zu aktivieren. Hoffentlich spricht sich das herum.