- Registriert
- 07.12.05
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Bevor ich nun zum Anwalt meines Vertrauens gehe,schildere ich mal kurz den
Sachverhalt:
Ich habe bei einem großen Mac Händler online 1 Paar Lautsprecherboxen gekauft.
Dieses Paar Boxen kostet regulär € 399,00.
Am vergangenen Wochenende hat sich wohl auf der Internetseite des Anbieters ein "Fehlerteufel" eingeschlichen und die besagten Boxen wurden dort für € 88,90 eingestellt.
Ich habe (wie üblich) über die Transaktion Belege (in Form von Screenshots/Schriftwechsel) geführt und eine Kaufbestätigung vom Anbieter über den günstigen Preis per eMail erhalten.
Habe ich aus rechtlichen Gründen ein Anrecht auf die vertraglich vereinbarte Lieferung der Ware (auch wenn der Anbieter versehentlich einen zu niedrigen Verkaufspreis eingestellt hat ?)
Der Fehler liegt ja nicht bei mir,sondern bei den "Schussels" die das Angebot auf Ihrer Homepage eingestellt haben.
Ich möchte keine umfassende Rechtsberatung,sondern lediglich eine grobe Einschätzung der Erfolgschancen.
Nachtrag:
Stellungnahme vom Verkäufer:
Ich möchte Sie jedoch darauf hinweisen das Sie die AGB's akzeptiert hatten und wir folgendes in diesen stehen haben unter
§ 4 Angebot und Vertragsabschluß:
1. Die Angebote des Verkäufers sind unverbindlich und freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen.
Liebe Grüße
marcozingel
Sachverhalt:
Ich habe bei einem großen Mac Händler online 1 Paar Lautsprecherboxen gekauft.
Dieses Paar Boxen kostet regulär € 399,00.
Am vergangenen Wochenende hat sich wohl auf der Internetseite des Anbieters ein "Fehlerteufel" eingeschlichen und die besagten Boxen wurden dort für € 88,90 eingestellt.


Ich habe (wie üblich) über die Transaktion Belege (in Form von Screenshots/Schriftwechsel) geführt und eine Kaufbestätigung vom Anbieter über den günstigen Preis per eMail erhalten.
Habe ich aus rechtlichen Gründen ein Anrecht auf die vertraglich vereinbarte Lieferung der Ware (auch wenn der Anbieter versehentlich einen zu niedrigen Verkaufspreis eingestellt hat ?)
Der Fehler liegt ja nicht bei mir,sondern bei den "Schussels" die das Angebot auf Ihrer Homepage eingestellt haben.
Ich möchte keine umfassende Rechtsberatung,sondern lediglich eine grobe Einschätzung der Erfolgschancen.

Nachtrag:
Stellungnahme vom Verkäufer:
Ich möchte Sie jedoch darauf hinweisen das Sie die AGB's akzeptiert hatten und wir folgendes in diesen stehen haben unter
§ 4 Angebot und Vertragsabschluß:
1. Die Angebote des Verkäufers sind unverbindlich und freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen.
Liebe Grüße
marcozingel