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iMac: bei diesem Preis zuschlagen?

Registriert
03.03.08
Beiträge
38
Ok danke für die schnelle Antwort!
Ich hab mir schon gedacht dass das Angebot nicht so toll ist als ich das Angebot mit den aktuellen Preisen bei Apple verglichen hab.
Und den RAM kann man wirklich so leicht austauschen? Super!

So ich habe im Refurb-Store folgendes gefunden:
iMac 20": 2.66Ghz Intel Core 2 Duo für € 1.129,00
http://store.apple.com/at/product/FB324D/A

und das aktuelle Angebot bei Apple:
iMac 20": 2.66Ghz Intel Core 2 Duo für € 1.299,00
das kleine bessere Modell

Also ich sehe da keinen Unterschied außer dem Preis.

Weitere Technische Daten:
2 GB memory
320GB hard drive
8x SuperDrive (DVD±R DL/DVD±RW/CD-RW)
ATI Radeon HD 2600 PRO with 256MB memory
Built-in iSight Camera

Seh ich das richtig oder ist hat das neue Modell um € 170 mehr irgendwelche Besonderheiten/Features die ich beim refurbished Modell nicht habe?

Mfg Czekierski


Nein, die beiden Modelle sind ident! Refurbished deshalb, weil wahrscheinlich ein problem mit der hardware bestanden hat und der kunde ihn zurückgegebn/umgetauscht hat. apple nimmt sich diesen problemkindern an und bessert alle schwachstellen aus. außerdem hast du genau solange garantie (1 jahr) wie wennst du einen "neuen" kaufst und kannst auf 3 jahre erweitern,
also ich kann dir den refurbished imac nur wärmstens empfehlen, da nur die verpackung anders ist und er sonst sicher wie neu ist.
hab bis jetz ein iphone und einen ipod classic ausm refurb, beides funzt anstandslos und sieht aus wie neu!

greetz
 

n/a

Goldparmäne
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561
Aber gerne,in den ersten 6 Monaten handelt es sich um die Garantie des Herstellers. Nach den 6 Monaten ist es dann die Gewährleistung. Das heisst, in den ersten 6 Monaten muss Dir der Hersteller nachweisen, dass das Gerät ( oder die Komponente ) beim Verkauf in Ordnung war. Nach den 6 Monaten dreht sich die Beweislast um, dann musst Du dem Hersteller oder Händler nachweisen, dass das Gerät/Komponente bereits beim Verkauf defekt war. Da dies aber sehr schwer und nur mit hohen Kosten zu bewerkstelligen ist, steht man oft auf verlorenem Posten.

Stimmt so nicht.

Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und da tritt das ein, was Du beschrieben hast: 6 Monate lang muß der Händler (wichtig, nicht Hersteller!) beweisen, daß das Gerät beim Kauf einwandfrei war, danach liegt die Beweislast bis zum Ende der Gewährleistung beim Käufer. Sollte also nach 1,5 Jahren die Festplatte ausfallen, wünsche ich viel Spaß dabei, dem Händler klarzumachen, daß der Fehler von Anfang an bestand. Wenn der Händler es also darauf anlegt, kann man die Gewährleistung nach 6 Monaten quasi vergessen.

Herstellergarantie ist was völlig anderes und hat mit der Gewährleistung rein gar nichts zu tun! Diese gibt es immer zusätzlich. Apples Garantie zum Beispiel wird ein Jahr gewährt, trotzdem hat man natürlich in Deutschland die 24-monatige Gewährleistung. Aber inwiefern Apple nach Ablauf der Garantie noch mit einem Kunden kooperiert, der auf Gewährleistung pocht, kann ich nicht sagen.