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iMac 27" - "Verkürzte" Garantie durch lange Lieferzeit?

inogal

Jonagold
Registriert
21.05.09
Beiträge
19
Hi,

Ich möchte an einen Post aus dem Thema "Liefertermin iMac Quad-Core Intel Core i7?" anknüpfen, der sich mit der frühzeitigen Aktivierung des Garantiezeitraumes beschäftigte.
http://www.apfeltalk.de/forum/liefertermin-imac-quad-t265452-256.html

Einem User in dem o.g. Thema ist aufgefallen, dass der Garantiebeginn seines neuen iMac 27" bereits ab dem ersten Versandtag in China gerechnet wird. Die Garantie läuft somit für einen Gegenstand, den man noch nicht einmal besitzt.
Je nach Konfiguration des Gerätes, in diesem Fall der neue iMac 27" i5 / i7, und dem damit verbundenen "Road Trip across Europe" können bis zum Erhalt der Ware zw. ein bis drei Wochen vergehen. Für den Kunden bedeutet dies eine "Garantieverkürzung" von ggf. bis zu drei Wochen. Bei einer einjährigen Garantie ist das schon ein gewisser Nachteil.

Jeder kann den Status seiner Gerätegarantie online auf der Apple Website prüfen lassen.
https://selfsolve.apple.com/agreementWarrantyDynamic.do?newid=y

Leider musste ich bei meinem neuen iMac 27" i7 ebenfalls feststellen, dass meine Garantie nicht in direkter Verbindung mit dem Lieferzeitpunkt steht.

Bestelldatum: 16.11.2009
Versanddatum: 23.11.2009
Lieferdatum: 07.12.2009
Ende der einjährigen Garantie: 22.11.2010

Mir fehlen also 14 Tage. Ein Anruf bei Apple brachte leider bei mir keine Änderung.

Wie sieht es bei euch aus?
Ist das überhaupt legitim was Apple dort abzieht?
Konnte jemand von euch bei Apple eine Änderung seiner Garantiezeit erwirken?

Vielen Dank für die Rückmeldungen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Matze/O²

Fießers Erstling
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Hallo,
ich kenne zwar die gesetzlichen Bestimmungen nicht, allerdings ist es üblich, dass das Rechnungsdatum dem Lieferdatum entspricht.
Somit läuft die Garantie ab dem Zeitpunkt, wo die Rechnung erstellt und gedruckt wurde.
Da dies die übliche Praxis ist, gehe ich davon aus das es durch kein Gesetz verboten wird.
Zudem wäre es ein erheblicher Aufwand, bei jeder Bestellung nachzuvollziehen wann das Produkt an den Kunden übergeben wurde und ab diesem Tag die Garantiezeit laufen zu lassen.

Allerdings könnte dies bei einer Bestellung, bei welcher das Produkt erst aus dem Ausland geliefert werden muss, die Garantie aber innerhalb Deutschlands besteht, anders sein, da mit erheblich längeren Lieferzeiten zu rechnen ist.

Einzig ein klärendes Gespräch mit einem Apple Mitarbeiter könnte hier Klarheit verschaffen.

Matze
 

cologne1712

Meraner
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ruf da an..es wäre nur fair wenn die garantie ab dem zeitpunkt läuft wo du das gerät empfangen hast
 

Mark.3k

Angelner Borsdorfer
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naja das hängt von den garantiebedingungen von apple ab. Bei garantie können se auch sagen garantie hat nur wer unter 25 ist (als doofes beispiel). Also kommts drauf an was in den bestimmungen steht.
Das man oft 2 wochen nach dem einen jahr oft auf kulanz von apple was getauscht bekommt ist natülrich jetzt kein großer vorteil/hilfe.
 

SirTobiTobsen

Zabergäurenette
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Tja, das ist die alte Frage und Abgrenzung zwischen Garantie und Gewährleistung...
Da die Garantie eigentlich eine Vereinbarung zwischen Dir und Apple ist, ist hier auch frei zu vereinbaren, ab wann die Garantie läuft. Ganz im Gegensatz zur Gewährleistung, hier zählt die Übergabe, bzw. die Lieferung..
Mal so allgemein gesprochen (will hier jetzt kein Kommentar zitieren).
Fraglich ist, ob eine verspätete Lieferung irgendwann in einem Missverhältnis, zur Garantiezeit steht, z.B. 6 Monate... bei 14 Tagen scheint dies noch, auch wenn ich jetzt kundenunfreundlich argumentiere, nicht gegeben zu sein.
Und Apple will ja auch lieber die AppleCare Verträge verkaufen...
 

inogal

Jonagold
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Mir ist jetzt nicht bekannt, ob Apple Care beim Kauf eines Geräte gleich mit aktiviert wird. Wenn dem so ist, dann trifft es auch hier zu. In meinem Beispiel würden auch bei zusätzlicher Apple Care 14 Tage von den 3 Jahren fehlen.

Leider hatte ich eine nicht so verständliche Dame im Kundensupport erwischt. Am o.g. Status hat sich also noch nichts geändert.

Mal sehen wie Meinung und die Erfahrung weiterer Apple Kunden zu diesem Thema ist.
 

Thun

Alkmene
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34
Etwas ähnliches ist mir auch beim 14-tägigen Widerrufsrecht aufgefallen, online zählt auch nicht der tatsächliche Lieferzeitpunkt sonder bei mir waren es 2 Tage zuvor... ich denke aber wenn der Fall eintritt und man bei Apple anruft können die ja auch auf den tatsächlichen Liefertermin zugreifen und der zählt dann!
 

SirTobiTobsen

Zabergäurenette
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Etwas ähnliches ist mir auch beim 14-tägigen Widerrufsrecht aufgefallen, online zählt auch nicht der tatsächliche Lieferzeitpunkt sonder bei mir waren es 2 Tage zuvor... ich denke aber wenn der Fall eintritt und man bei Apple anruft können die ja auch auf den tatsächlichen Liefertermin zugreifen und der zählt dann!

Aber der in diesem Fall (Onlinekauf, Fernabsatz) gesetzlich "garantierte" Widerruf ist eben vom Gesetzgeber gewollt und beginnt im Regelfall mit der Belehrung über das Widerrufsrecht..
Die vom Hersteller eingeräumte Garantie, bei meiner Uhr z.B. 3 Jahre, ist freiwillig und somit auch frei verhandelbar...
 

Verlon

Wöbers Rambur
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05.09.08
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6.457
siehe Garantiebestimmungen von Apple:

Der Garantiegeber gemäß der unten stehenden Tabelle („Apple“) garantiert, dass dieses Hardware-Produkt frei ist
von Material- und Herstellungsfehlern, und zwar für die Dauer von einem (1) Jahr, gerechnet ab dem Datum des
ersten Kaufs („Garantiefrist“).

Datum des Kaufs wird offensichtlich mit dem Rechnungsdatum gleichgesetzt (auf der Apple-Webseite steht auch, dass die Garantie 1 Jahr ab dem Rechnungsdatum gilt. Der Beginn am 22.11. entspricht also den Bestimmungen. Aber ich würde einfach noch mal anrufen, vielleicht sind sie kulant und setzen den Start der Garantie auf das Lieferdatum.

Bei meinen Macbook, was ich letztes Jahr bei amazon gekauft hatte, war übrigens Garantiebeginn 1-2 Wochen nach dem Kaufdatum (wenn ich mich richtig erinnere, kann leider nicht mehr nachschauen).
 

TobyKoch

Tydemans Early Worcester
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11.10.04
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393
Zuerst einmal: Kein Hersteller ist von sich aus gesetzlich verpflichtet eine "Garantie" auf seine Produkte zu gewähren. Vorgeschrieben sind gesetzlich nur 2 Jahre Gewährleistung, wobei für Verbraucher eine Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten gilt in der ein Mangel ab Übergabe vermutet.

Apple geht m.E. mit de Garantie so weit, wie fast kein Hersteller. Zwar ist sie begrenzt auf ein Jahr, aber an Kulanz und Einfachheit bei der Durchführung gegenüber den Kunden kaum zu übertreffen. Ab Service Provider aufwärts kann jeder Apple Partner im dazugehörigen Land (oder auch weltweit) die Garantieansprüche abwickeln.

Man bekommt sofort Hilfe und die Hotline ist wirklich eine Hotline und keine Warteschleife ohne Ende. Persönlichkeit wird in diesem Unternehmen wohl noch gross geschrieben - anders als bei so vielen anderen Unternehmen.

2-3 Wochen weniger Garantie? Dazu kann ich nur sagen, dass jemand der Angst hat, seinem Mac könnte etwas passieren bzw. darauf angewiesen ist, einen Apple Care Protection Plan abschliessen sollte. Das Geld lohnt sich alle mal.

Dann spielen auch diese 2-3 Wochen keine Geige mehr...